"Mit allen Möglichkeiten, die wir haben" will der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) der Polizei die Arbeit erleichtern. Entsprechend fordert er eine Änderung der Rechtslage, damit die Polizei auf die Videoüberwachung der Autobahnen zugreifen kann. Die SPÖ, Koalitionspartner der ÖVP auf Bundesebene, scheint dem nicht abgeneigt zu sein. Wie der ORF berichtet, möchte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) dafür das Sicherheitspolizeigesetz novellieren. So soll eine Verknüpfung mit dem Fahndungscomputer des Innenministeriums erlaubt werden, so dass Fahrzeugtypen und Nummerntafeln automatisiert verfolgt werden können. Die Polizei wünscht sich das schon lange.
Nun will sich Erwin Pröll mit einem Brief an Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) wenden, damit auch dieser sich für die polizeiliche Videoüberwachung der Autobahnen einsetzt. Der Brief dürfte offene Türen einlaufen, denn bereits 2008 hat sich Faymann, damals noch Verkehrsminister, dafür ausgesprochen.
Das Innenministerium unterstütze "jeden Vorschlag, der gegen Kriminalität" sei, freut sich ein Sprecher der Innenministerin Maria Fekter (ÖVP). Die Polizei hatte im 2007 einen Pilotversuch mit mobilen Kameras durchgeführt und damit 18 gestohlene Fahrzeuge sichergestellt. Der niederösterreichische Landeshauptmann glaubt, dass mit den Videobildern Einbruchdiebstähle aufgeklärt werden können. Diese würden vorrangig entlang von Hauptverkehrsrouten verübt.
Beim staatlichen Autobahnbetreiber ASFINAG ist man weniger angetan. Die Qualität der derzeit eingesetzten Kameras reiche für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung nicht aus. Sie seien für Betriebsthemen wie Staubeobachtung, Unfälle oder Schneeräumung konzipiert, Aufzeichnungen würden nicht angefertigt. Lediglich Bilder aus Tunnels würden für zwei Stunden aufbewahrt. Überhaupt seien die Kameras nicht flächendeckend installiert. Allerdings setzt die ASFINAG auch hochauflösende Kameras zur Mautüberwachung ein.
Kritisch äußerte sich Hans Zeger von der Datenschutzorganisation Arge Daten. Die Speicherung der Videoaufnahmen sei populistisch und sinnlos. Einbrecher könnten damit nicht gefasst werden.
Die österreichische Straßenverkehrsordnung (Paragraph 98a ff. StVO) sieht gegenwärtig vor, dass Verkehrsüberwachungsvideos ausschließlich zur Identifizierung des Fahrzeugs oder Verkehrsteilnehmers für Verwaltungsverfahren wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Unterschreitung des Sicherheitsabstandes oder Missachtung von Rotlicht verwendet werden dürfen. Ist keine solche Verletzung von Verwaltungsvorschriften gegeben, sind die Daten zu löschen. Auch im Falle einer solchen Verwaltungsübertretung sind andere Personen als der jeweilige Fahrzeuglenker ohne unnötigen Verzug unkenntlich zu machen. (Daniel AJ Sokolov) / (ad)
Quelle: Heise.de