Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
[Update: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.]
[2. Update: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Das Gericht präzisiert dies in einer Pressemitteilung noch: "Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung." Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.]
Die mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung fand am 15. Dezember 2009 statt. Nachdem das Gericht in der Vergangenheit Sicherheitsgesetze der Regierung deutlich beschränkt hat, war die Frage, ob die Richter einen ähnlichen Weg gehen – oder ob sie die Speicherung komplett für verfassungswidrig erklären. In Eilentscheidungen hatten sie die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwar vorerst gebilligt, deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich eingeschränkt.
Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Es gibt drei Klägergruppen. Eine von ihnen vertritt der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt rund 34.900 Kläger. Der Grünen-Politiker Volker Beck hat mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei Beschwerde eingelegt. Über gut 60 Verfahren wurde im vergangenen Dezember in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte vor der Urteilsverkündung im ARD-"Morgenmagazin betont: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Der FDP-Innenexperte Hirsch sagte im Bayerischen Rundfunk: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist und ich glaube, dass das Verfassungsgericht auch so entscheiden wird." Dem Radiosender NDR Info sagte Hirsch: "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat." Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hatte vor der Urteilsverkündung gesagt: "Man hat den Eindruck, dass der Staat sich mehr und mehr als Krake und Nimmersatt geriert." (anw)
Quelle: Heise.de