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Thema: Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht: Fragen und Bedenken

  1. #46
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    BKA: "Erhebliches Ermittlungsdefizit" durch fehlende Datenspeicherung

    Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht den Bedarf der Strafverfolger mit der derzeitigen Providerpraxis der drei- bis siebentätigen Aufbewahrung von Verbindungsdaten "nicht annähernd" gedeckt. Die Polizeibehörde macht sich daher in einem für das Bundesinnenministerium verfassten Papier über die "Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung" erneut für eine umfassende Protokollierung der Nutzerspuren im Internet stark, wie die Welt am Sonntag berichtet. Demnach konnten Straftaten bei 49 Anschlüssen nicht, bei 133 "unvollständig" und bei 211 Zugangspunkten "wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt" aufgeklärt werden".

    Insgesamt sollen die BKA-Ermittler zwischen dem 2. März und dem 16. Juni Telekommunikationsfirmen bei 701 verdächtigen Verbindungen um Auskunft gefragt haben. In 385 Fällen soll es sich dabei um Kinderpornographie sowie Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehandelt haben. Bei 147 Anschlüssen habe nun "die fehlende Vorratsdatenspeicherung ein erhebliches Ermittlungsdefizit dargestellt", meint das BKA. Auch bei den restlichen 554 Anschlüssen hätten die Provider häufig passen müssen wegen fehlender Datenbestände, nämlich in rund 76 Prozent der Anfragen. Konkret betroffen gewesen seien 374 Internetzugänge sowie 48 Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse. Im September hatte BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits erklärt, dass 60 Prozent der Internet-Ermittlungen ins Leere gingen. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden.

    Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion pochen anhand der Zahlen wieder auf eine rasche Neuregelung der von Karlsruhe zunächst gekippten Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Unionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wertete den BKA-Report als "Hilferuf an die Politik" und klagte, dass sich das Internet immer mehr zum "strafverfolgungsfreien Raum" entwickele. Der Innenexperte der Union, Hans-Peter Uhl von der CSU, warf Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aufgrund ihrer "zögerlichen" Haltung gar "schuldhaftes Unterlassen" vor. Falls die FDP-Politikerin nicht rasch einen Gesetzesvorstoß mache, sei sie persönlich für "eklatante Sicherheitslücken" beim Schutz vor schwerster Kriminalität verantwortlich.

    Die Union will den Koalitionspartner laut Spiegel mit einer "öffentlichen Kampagne" bei einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung unter Druck setzen. Teil des PR-Feldzugs soll es sein, BKA-Experten möglichst spektakuläre Fälle über "blinde Flecken" bei der Verbrechensbekämpfung schildern zu lassen. Leutheusser-Schnarrenberger will dagegen zunächst die laufende Evaluierung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung durch die EU-Kommission abwarten und wird in ihrem Kurs von der Telekommunikationsbranche unterstützt.

    Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bezeichnete die Vorlage des BKA gegenüber heise online als "völlig irrelevant", da der Vergleich etwa zum Vorjahr fehle. Laut Kriminalstatistik blieben mit einer Protokollierung von Nutzerspuren ebenso viele Straftaten unaufgeklärt wie ohne, nämlich jeweils rund 45 Prozent. Angesichts der jährlich hierzulande rund 6 Millionen registrierten kriminellen Vergehen habe die Polizeibehörde mit 701 Fällen zudem nur "eine winzige und verzerrte Stichprobe" untersucht. Dies lege die Vermutung nahe, dass die aufgezeichneten Zahlen gezielt durch Anfragen "frisiert" worden sei, von denen von vornherein feststand, dass sie nicht zu beantworten seien. Schließlich würden laut der polizeilichen Jahresstatistik 80 Prozent der Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt. Insgesamt lebten die Bundesbürger sicherer als die Einwohner von Staaten mit Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten.

    Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) plädiert unterdessen dafür, die Interessen von Pressevertretern bei der anstehenden Novellierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umfassend zu berücksichtigen. Die Kommission habe jetzt die Chance, die Pressefreiheit und den Schutz der europäischen Bürger vor Terror und Kriminalität miteinander in Einklang zu bringen, betonte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Kontakte zwischen Journalisten und Informanten dürften nicht länger von der Maßnahme berührt werden. (Stefan Krempl) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  2. #47
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    Datenschützer kritisiert BKA-Beharren auf der Vorratsdatenspeicherung

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Mitschuld an einer ausbleibenden Neuregelung zur Protokollierung von Nutzerspuren im Internet gegeben. Wer Gegenvorschläge zu einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung generell ausschließe und stattdessen auf Maximalforderungen beharre, sei letztlich mitverantwortlich dafür, "dass Straftaten nicht aufgeklärt werden", erklärte Schaar am gestrigen Montag laut einem Bericht der "Welt" am Rande eines Symposiums in Berlin. Schaar plädiert dagegen für einen Praxistest des "Quick Freeze"-Verfahrens, bei dem Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten auf Zuruf von Ermittlern bei einem konkreten Verdacht aufbewahren und gleichsam einfrieren. Dieser Ansatz sollte dem Datenschützer zufolge mit einer Speicherung der begehrten Informationen für wenige Tage verbunden werden, in die auch Flatrate-Anschlüsse einzubeziehen seien.

    Die Verfolgung schwerer Straftaten werde in einigen Fällen sicher erschwert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, räumte Schaar ein. Es sei jedoch "unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt". Der "Quick Freeze"-Ansatz habe sich zusammen mit der derzeitigen Praxis der Aufbewahrung der sogenannten Verkehrsdaten durch Provider für drei bis sieben Tage beim Vorgehen gegen Urheberrechtsverstöße durch die Unterhaltungsindustrie bewährt. Es sei verwunderlich, dass die Strafverfolgungsbehörden so viel länger bräuchten als die Film- und Musikbranche, um die entsprechenden Verbindungsinformationen auszuwerten.

    Das BKA beklagt in einem Geheimbericht an das Bundesinnenministerium, der der "Welt" zugespielt wurde, dass ein Zeitfenster von wenigen Tagen zwischen Ereigniszeitpunkt, polizeilicher Kenntnisnahme, Prüfung und Auskunftsersuchen nicht ausreiche. Man habe zahlreiche Verbrechen wie Morde an einem Polizisten und einem Mafia-Mitglied, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet wegen mangelnden Zugriffs auf Verkehrsdaten nicht aufklären können. Für die Polizeibehörde kommt daher nur eine anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger auf Vorrat in Frage.

    Das Durchsickern des angeblich "nur für den Dienstgebrauch" gestempelten BKA-Papiers an ein Presseorgan hat derweil bei der FDP Empörung ausgelöst. So erinnern vier Netzpolitiker aus der Bundestagsfraktion der Liberalen, Sebastian Blumenthal, Marco Buschmann, Manuel Höferlin und Jimmy Schulz, in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) daran, dass eine solche Weitergabe eines als Verschlusssache gehandelten Dokuments den Straftatbestand "der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht" erfülle. Man gehe daher "selbstverständlich" davon aus, dass Maizière als Chef der zuständigen obersten Bundesbehörde seine Ermächtigung erteile, "damit die zuständige Staatsanwaltschaft die Angelegenheit auch strafrechtlich aufklären kann". Falls dieser Schritt nicht erfolge, bitten die FDP-Abgeordneten um einen Hinweis nebst Begründung.

    Der Vorgang beunruhigt die Liberalen nicht nur aus formalen, sondern auch aus inhaltlichen Gründen. So zeige er, wie schwer der Schutz sensibler Daten heute sei, erklärte Höferlin gegenüber heise online. Man müsse die Frage aufwerfen, wie Internetprovider Vorratsdaten oder geheime Sperrlisten im Kampf gegen Kinderpornographie absichern sollten, wenn nicht einmal das BKA in der Lage sei, das Entfleuchen eigener Berichte zu verhindern. Als "sehr befremdlich" bezeichnete der Innen- und Netzexperte zudem Meldungen, wonach die CDU/CSU-Fraktion den Koalitionspartner bei der Vorratsdatenspeicherung mit einer "öffentlichen Kampagne" zum Jagen tragen wolle.

    Die FDP-Fraktion erarbeitet derzeit ein Konzept zur besseren Bekämpfung der Internetkriminalität, mit dem sie sich für das "Quick Freeze"-Verfahren ausspricht. Höferlin betonte, dass Zugangsanbieter schon heute zur Abrechnung und zur Qualitätssicherung in der Regel Log-Routinen laufen ließen und Verbindungsdaten einige Tage speicherten. Schon jetzt sei es bei den Providern üblich, Strafverfolgern bei Vorlage eines Anordnungsbeschlusses einen Zugriff auf die Informationen zu gewähren oder die Daten bei Bedarfsanmeldung bis dahin aufzubewahren. Es müsse nun darum gehen, diese Methode "zu normieren". Wichtig sei es dabei, dass der Zugang zu den Daten auf schwerste Straftaten und die Speicherung auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt werde. (Stefan Krempl) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  3. #48
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    Gegner der Vorratsdatenspeicherung machen mobil

    Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) halten eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren für überflüssig und unverhältnismäßig. Sie reagieren damit auf einen an die Presse durchgesickerten internen Bericht des Bundeskriminalamts (BKA), der ein "erhebliches Ermittlungsdefizit" aufgrund fehlender Verbindungs- und Standortdaten ausmachte. Das BKA fordere "nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", hält Oliver Süme aus dem eco-Vorstand dem Begehren der Polizeibehörde entgegen. Das sei letztlich "absurd", zumal es "jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln".

    Laut Süme stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege hätten etwa schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden können, bevor eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt worden sei. Auch bei Internetanschlüssen sicherten die Provider auf Anfrage der Polizei bei einem konkreten Verdacht bereits die Verbindungsdaten und würden sie für Ermittlungen zur Verfügung stellen. Anhand des BKA-Berichts sei dagegen hochgerechnet auf zwölf Monate von maximal 3000 Anfragen der Ermittler pro Jahr zu rechnen. Dem stünden sechs Millionen Straftaten gegenüber, die in Deutschland jedes Jahr polizeilich erfasst würden. Hilfreich wären die Daten also nur "bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren". 99,95 Prozent aller Ermittlungen kämen ohne eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung aus.

    Der AK Vorrat schlägt in dieselbe Kerbe und führt in einem 16-seitigen Bericht (PDF-Datei) unter anderem mehrere Fallbeispiele an, bei denen sich eine verdachtsunabhängige Erfassung von Verbindungsdaten sogar als kontraproduktiv erweisen könnte. Die vom Bundeskriminalamt als Beleg für eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung präsentierten Fallberichte seien zudem nicht immer schlüssig, argumentiert der AK Vorrat. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, erklärte unterdessen, auch er halte die Vorratsdatenspeicherung für nicht erforderlich. Er warf Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, in einer Kampagne zusammen mit dem BKA für die umstrittene Überwachung zu werben und dabei an das Angstgefühl der Menschen zu appellieren. (Stefan Krempl) / (pmz)

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  4. #49
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    Innenminister drängeln bei der Vorratsdatenspeicherung

    Mehrere Innenminister von CDU, CSU und SPD haben sich für eine schnelle Neuregelung der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ausgesprochen. Laut einer Mitteilung des niedersächsischen Innenministeriums verlangten am gestrigen Freitag die Innenressortchefs der unionsregierten Länder nach ihrem Treffen in Hannover von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) "einmütig" einen entsprechenden "umgehenden Gesetzesvorschlag". Ihrer Auffassung nach gibt es mehr als ein halbes Jahr nach dem Kippen der alten Bestimmungen durch das Bundesverfassungsgericht und dem Wegfall der "Mindestspeicherfrist" für Verbindungs- und Standortdaten eine "erhebliche Schutzlücke", was die Liberale jüngst verneinte.

    Dem Befund der Innenminister von CDU und CSU zufolge hat die Polizei in "einer Vielzahl von Fällen feststellen müssen, dass schwerste Verbrechen unaufgeklärt geblieben sind und Tatverdächtige nicht ermittelt werden konnten". In besonderem Maße gelte dies für die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet. Ebenso dringend benötigt würden die elektronischen Nutzerspuren zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Die Innenpolitiker machten deutlich, dass das alternativ diskutierte "Quick Freeze"-Verfahren keine sinnvolle Lösung darstelle, "da die Straftaten in aller Regel erst im Nachhinein bekannt werden". Wegen der Ausbreitung von Flatrate-Verträgen speicherten die Anbieter die "Verkehrsdaten" aber häufiger nicht mehr. In diesem Falle könne auf Zuruf der Ermittler "auch nichts eingefroren werden". Auf den Kompromissentwurf des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zur Koppelung von Quick Freeze mit einer pauschalen Verpflichtung zur Vorhaltung der begehrten Informationen für ein paar Tage gingen die Unionsvertreter nicht ein.

    Im Anschluss mahnten auch Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) und seine Ressortkollegen aus Thüringen, Peter Michael Huber (CDU), sowie Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), bei einem Treffen in Dresden eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung an. Die Runde war sich nach Angaben des Sächsischen Innenministeriums ebenfalls einig, dass es sich bei der umstrittenen Protokollierung der Nutzerspuren "um ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Kinderpornografie und anderer Formen der Schwerstkriminalität handelt". Mitte der Woche hatte zuvor bereits der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, eine Neuauflage der Datensammlung als "zwingend notwendig" bezeichnet. Erfahrungen des Bundeskriminalamts belegten, dass sich eine "Sicherheitslücke" auftue und diese "von Monat zu Monat größer wird", sagte der Sozialdemokrat der "Saarbrücker Zeitung". Zugleich warf er der FDP aufgrund ihrer abwartenden Haltung vor, ein "Sicherheitsrisiko" darzustellen. Einen Missbrauch der Daten wollte Wiefelspütz nicht ausschließen. Dagegen seien "Vorkehrungen" zu treffen.

    Vertreter von Linken und Grünen stützten dagegen Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Kurs. "Die Union sollte endlich begreifen, dass ein demokratischer Rechtsstaat nicht alles machen darf, was technisch möglich ist", erklärte die Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke. Es helfe nichts, eine dubiose und nicht kontrollierbare Liste von Ermittlungsverfahren vorzulegen, bei denen die Vorratsdatenspeicherung *vielleicht * weitergeholfen hätte. Das Telekommunikationsverhalten der ganzen Bevölkerung allumfassend zu kontrollieren, sei eines Überwachungsstaats würdig, aber nicht einer Demokratie. Jelpkes Kollege bei den Grünen, Konstantin von Notz, tat die "täglich neuen" Rufe nach dem Neustart der Vorratsdatenspeicherung als "unberechtigt" ab. Die "kampagnenartige Stimmungsmache aus den Reihen der Union" sowie der Polizei sei "unanständig". (Stefan Krempl) / (bo)

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  5. #50
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    Datenschützer legt eigenen Entwurf für Datenschutzgesetz vor

    Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert will den Datenschutz im Internet regulieren und prescht dafür mit einem eigenen Gesetzentwurf vor. Seine Vorschläge für Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz sollen die Diskussion von der Fixierung auf Geodaten – etwa bei Google Street View – lösen, teilte Weichert am Mittwoch in Kiel mit.

    Der bisherige Entwurf für Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes des Bundesrates vom 18. August 2010 (BT-Drs. 17/2765, PDF-Datei) greife zu kurz, meint Weichert. Die darin vorgeschlagenen Regelungen seien so spezifisch auf aktuelle Angebote bezogen, dass sie durch die weitere Entwicklung überholt sein würden. Weicherts Entwurf sieht unter anderem vor, dass Daten aus sozialen Netzwerken nicht automatisch verbreitet werden, sondern der Nutzer das erst zulassen muss (Opt-in). Bisher ist es in der Regel umgekehrt. Weichert will außerdem einen Passus ergänzen, durch den geregelt wird, welche Stelle verantwortlich ist, falls ein Online-Anbieter nicht in der EU sitzt.

    "Ziel ist es, überhaupt eine Regulierung zum Datenschutz im Internet zu schaffen", sagte der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Moritz Karg. Die Bundesregierung plant am 7. Dezember einen Datenschutzgipfel. (anw)

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  6. #51
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    Terrorwarnung lässt Debatte über Vorratsdatenspeicherung aufflammen

    Mehrere Innenpolitiker aus Bund und Ländern sowie Polizeivertreter halten nach der Heraufsetzung der Terrorwarnstufe durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für unerlässlich, die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren rasch wieder einzuführen. "Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, der Financial Times Deutschland. "Wenn ein Terrorist erst einmal mit einer Bombe auf dem Bahnhof steht, ist es zu spät", meinte der CSU-Politiker. Daher sei es unbedingt erforderlich, Kommunikationsstränge von "Gefährdern" zu kontrollieren. Auch müssten Polizei und Geheimdienste enger zusammenarbeiten. In die von der Großen Koalition beschlossene Anti-Terror-Datei fließen bereits seit Jahren Erkenntnisse aus allen Bereichen der Sicherheitsbehörden ein.

    Auch SPD-Innenminister halten eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung angesichts der Neubewertung der Sicherheitslage für geboten. Die derzeitige Situation sei "brisanter als 2009", erklärte Berlins Innensenator Ehrhart Körting im Deutschlandfunk. In bestimmtem Umfang sei die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, um besonders schwere Delikte verhindern zu können. Körtings Kollege in Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, meinte laut Rheinischer Post: "Datenschutz ist selbstverständlich. Allerdings dürfen wir im Sinne der Opfer nicht so weit gehen, dass Straftaten nicht mehr ordentlich ermittelt und Straftäter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können."

    Innenminister vor allem der CDU/CSU hatten sich bereits vor Wochen für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, meinte nun, nur mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung könnten Terrornetzwerke effektiv ausgespäht werden.

    Die Leiter der Innenressorts von Bund und Ländern beraten am heutigen Donnerstag in Hamburg auf ihrem Herbsttreffen über die Hinweise auf Anschläge und eine neue Anti-Terror-Strategie. Dort warnte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) davor, die Terrorwarnung als Anlass für neue Sicherheitsgesetze zu nehmen. "Ich möchte für mich jeden Eindruck vermeiden, dass die Situation (...) in irgendeiner Weise instrumentalisiert wird für rechtspolitische Vorhaben". Es sei "jetzt nicht die Stunde, auf dem Rücken dieses Themas rechtspolitische Auseinandersetzungen zu verschärfen oder abzumildern". Jetzt gehe es um die Sicherheit der Bürger.

    Auch andere Stimmen aus der Spitze der schwarz-gelben Koalition plädieren für Zurückhaltung. "Keinen Grund für gesetzgeberischen Aktionismus" sieht Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU). Gefragt sei das richtige Maß an Aufmerksamkeit und Gelassenheit, sagte er der Neue Osnabrücker Zeitung. FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz ergänzte, dass die Behörden über "eine Vielzahl wirksamer Möglichkeiten" verfügten, "um die Sicherheit der Menschen in Deutschland zu gewährleisten".

    De Maizière hatte gestern mitgeteilt, es gebe "konkrete Ermittlungsansätze", die auf einen Anschlag hinwiesen. Ausdrücklich nannte er dabei die Terrororganisation al-Qaida. Er sprach von Hinweisen eines ausländischen Partners, nach denen ein Anschlag möglich sei. Es lägen aber auch eigene Erkenntnisse über solche Bestrebungen islamistischer Gruppen vor. Die Bundesbürger müssten sich bis auf Weiteres auf eine sichtbare Polizeipräsenz einstellen. Darüber hinaus werde es eine "Vielzahl an Maßnahmen" geben, die nicht zu sehen seien: "Wir zeigen Stärke, lassen uns aber nicht einschüchtern", gab der Minister als Parole aus. Es gebe "Grund zur Sorge", aber keinen zu Hysterie. (Stefan Krempl) / (anw)

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  7. #52
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    ELENA-Testphase soll verlängert werden

    Die Bundesregierung will die Testphase für die umstrittene Arbeitnehmer-Datenbank ELENA verlängern. Sie soll nun zwei Jahre länger bis 2014 laufen, hieß es laut dpa in Koalitionskreisen nach dem Treffen der Spitzen von CDU/CSU und FDP im Kanzleramt.

    Mit dem "elektronischen Entgeltnachweis" soll lästiger Papierkram in der Arbeitswelt abgeschafft werden. Anfang Januar startete die erste Phase: Unternehmen müssen mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten zahlreiche Eckdaten wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Ursprünglich sollten mit Beginn des Regelbetriebs ab 2012 die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten elektronisch abgerufen werden können, papierne Arbeitgeberbescheinigungen sollten dann nicht mehr nötig sein.

    Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese wurden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben.

    Die Kommunen hatten gewarnt, dass die Kosten für den Aufbau von ELANA aus dem Ruder laufen. Ihnen drohten durch das Verfahren Mehrkosten von bis zu 250 Millionen Euro. Die Entlastungen für Unternehmen und Bürger seien dagegen äußerst gering, hieß es. Der Bundestag hatte sich Ende September gegen ein ELENA-Moratorium ausgesprochen. (anw)

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  8. #53
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    Innenminister mahnt Regelung zur schärferen Internetüberwachung an

    Parallel zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung hat auch die Debatte über eine umfassendere Überwachung der Internet-Telefonie in der Regierungskoalition wieder an Schärfe gewonnen: Laut einem Bericht der Rheinischen Post drängt Bundesinnenminister Thomas de Maizière darauf, Ermittlern die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, das Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- bzw. nach der Entschlüsselung) rasch zu erlauben. Angesichts der aktuellen Gefährdungslage dürfe Strafverfolgungsbehörden der Zugang zu "Bereichen hochkonspirativer Kommunikation von Terrorismusverdächtigen" nicht verweigert werden, schrieb der CDU-Politiker laut dem Bericht in einem Brief an das FDP-geführte Bundesjustizministerium vom 12. November.

    Bei der "Quellen-TKÜ" soll ein Abhörprogramm auf einem damit infizierten Rechner Daten laufender Kommunikationsvorgänge vor einer Verschlüsselung beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgreifen. Technisch ähnelt das dem Einsatz des Bundestrojaners für heimliche Online-Durchsuchungen. Die Liberalen befürchten, dass dabei unzulässigerweise auch Informationen erfasst werden, die noch nicht oder nicht mehr Gegenstand laufender Telekommunikation sind.

    Der Innenminister verweist dem Bericht nach nun auf ein Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts und der Bundesanwaltschaft. Zwei der dabei in Visier geratenen "Gefährder" hätten die Fahnder bereits mithilfe der Quellen-TKÜ abgehört, um eine weitere Spur zu verfolgen. Dazu hätten zunächst Anordnungen des Düsseldorfer Amtsgerichts vorgelegen. Die Bundesanwaltschaft habe die Überwachungen aber schließlich aufgrund der unklaren Rechtslage abgelehnt. De Maizière habe die Behörde und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger daher nun aufgefordert, "von ihrer bisherigen restriktiven Haltung" abzurücken. Sonst müsse in der Strafprozessordnung eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ geschaffen werden.

    SPD-Vize Olaf Scholz hat derweil dem früheren Koalitionspartner die Unterstützung bei der Terrorbekämpfung zugesichert. Laut Rheinischer Post forderte Scholz einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Schwarz-Gelb müsse hier "endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen". Karlsruhe hielt im vergangenen Jahr eine verdachtsunabhängige Erfassung der Nutzerspuren nicht prinzipiell für verfassungswidrig, setzte aber hohe datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Hürden. Das von der FDP bevorzugte "Quick-Freeze"-Verfahren, bei dem Verbindungsdaten in einem konkreten Verdachtsfall auf Zuruf der Ermittler quasi eingefroren werden, ist für Scholz ein "unvollständiges Instrument". (Stefan Krempl) / (anw)

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  9. #54
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    Union und FDP streiten weiter über Datenspeicherung

    Im Streit über die Speicherung von Verbindungsdaten hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Union vorgeworfen, einen Kompromiss zu blockieren. "Eine Koalition funktioniert nicht nach dem Motto Alles oder Nichts", sagte die FDP-Politikerin dem Magazin Spiegel. Wenn jeder sage, er gehe aufs Ganze, sei das keine Art der Zusammenarbeit.

    Leutheusser-Schnarrenberger ist gegen die millionenfache und monatelange Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass. Sie verfolgt das Quick-Freeze -Verfahren: Dabei werden Daten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin für eigene Zwecke erfassen, zur Strafverfolgung vorübergehend gesichert und den Fahndern bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

    Die Ministerin sieht dies als Zugeständnis an die Union und mahnt an, dass ein ebensolcher Schritt von der anderen Seite sehr hilfreich wäre. Die FDP hatte wiederholt darauf verwiesen, dass Quick Freeze auch in den USA angewandt wird. Die Union und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) halten das Verfahren aber für nicht ausreichend. Denn im Gegensatz zu US-Unternehmen speicherten deutsche Firmen sehr viel weniger Telekommunikationsdaten. Wo nichts gespeichert werde, könne auch nichts eingefroren werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bis dahin geltende gesetzliche Regelung in Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. Für eine prinzipiell mögliche Neuregelung, für die die Justizministerin zuständig ist, machten die Bundesrichter Vorgaben unter anderem zur Datensicherheit. (dpa) (Frank Möcke) / (fm)

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  10. #55
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    Bundestag lehnt Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung ab

    Der Bundestag hat sich am Donnerstagabend mit den Stimmen von Schwarz-Gelb gegen einen Antrag der Grünen ausgesprochen, wonach sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hätte stark machen sollen. Unterstützung fand die einbringende Fraktion bei den Linken, die SPD enthielt sich. Patrick Sensburg von der CDU/CSU-Fraktion hatte den Antrag bei der abschließenden Lesung als "sicherheitspolitisch verantwortungslos" bezeichnet. Eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren sei "dringend notwendig". Die hiesigen Generalstaatsanwälte hätten im November erklärt, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu geführt habe, "dass auch schwere und schwerste Straftaten nicht mehr aufgeklärt" werden könnten.

    Für die FDP-Fraktion betonte Christian Arendt, dass in der derzeitigen Situation Sorgfalt angezeigt sei. Der Europäische Gerichtshof prüfe die Vereinbarkeit der Direktive mit den europäischen Grundrechten. Da sei es nicht geboten, "mit vorauseilendem Gehorsam unterwegs zu sein". Eine "massenhafte anlasslose Vorratsdatenspeicherung" könne es mit dem Richterspruch aus Karlsruhe generell nicht mehr geben. Es sei allein möglich, "kurzfristig Daten zu puffern, wenn es dazu einen konkreten Anlass gibt". Dieses Prinzip "kennen wir in unserer Rechtsordnung an jeder Stelle".

    Arendts Fraktionskollegin Gisela Piltz erklärte ebenfalls, dass es kein "schlichtes weiter so" mit dem Drehen kleiner Stellschrauben geben könne. Die EU-Kommission habe offensichtlich Probleme damit, im Rahmen der laufenden Evaluierung der Richtlinie klar und deutlich nachzuweisen, dass die Anhäufung von Telekommunikationsdaten wirklich Vorteile bringe und unbedingt notwendig sei zur Kriminalitätsbekämpfung. Der Antrag der Grünen sei aber unnötig, da sich die Liberalen bereits ein für "Quick Freeze"-Verfahren einsetzten.

    Sensburg outete sich ebenfalls als Befürworter von Quick Freeze, weil dieses Instrument seiner Lesart nach "die Vorratsdatenspeicherung voraussetzt". Man könne ja nichts einfrieren, was nicht vorliege. In diesem Sinne handle es sich nicht um eine Alternative zur verdachtsunabhängigen Informationsaufzeichnung, sondern um eine Ergänzung. Der CSU-Politiker Stephan Mayer kündigte zugleich an, dass es der Koalition gelingen werde, eine "verfassungs- und europarechtskonforme Umsetzung" der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung hinzubekommen. Wer hoffe, dass die Richtlinie kippen werde, warte auf Godot.

    Konstantin von Notz von den Grünen wandte sich gegen eine Europa-Hörigkeit sowie gegen die Anpreisung der Dateneinlagerung als "Allheilmittel" und "kriminalpolitische eierlegende Wollmilchsau". Der zweijährige "Testlauf" hierzulande habe "keine messbaren Ergebnisse" gebracht. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström warf er Unseriosität vor, da sie aus der hohen Zahl der Zugriffe auf die Verbindungsdaten eine Notwendigkeit für die Maßnahme herausgelesen habe. Da den Befürwortern des Überwachungsinstruments hartes Zahlenmaterial fehle, kämen sie mit "schlimmen Einzelfällen" an. Diese seien aber der denkbar schlechteste Ratgeber für den Gesetzgeber und keine Grundlage für einen "so tiefen Grundrechtseingriff". Jede Vorratsdatenspeicherung stelle eine Einladung zu Datenmissbrauch und "Gift für die Demokratie" dar.

    Für die Linksfraktion sah es Jan Korte als erwiesen an, dass die Kriminalität auch ohne die Maßnahme nicht "überall explodiert". Man werde daher "extrem konstruktiv gegen die Vorratsdatenspeicherung" mitarbeiten. Eva Högl rief die Koalition im Namen der SPD auf, endlich eine Vorlage für eine Protokollierung von Nutzerspuren im Einklang mit den Kriterien aus Karlsruhe etwa zur Datensicherheit, zur eingeschränkten Verwendung der erhobenen Informationen und zum Rechtsschutz vorzulegen. (Stefan Krempl) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  11. #56
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    Neue Rufe nach Vorratsdatenspeicherung und schärferer Netzüberwachung

    Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung macht auch kurz vor Weihnachten keine Pause. So haben sich übers Wochenende der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) für eine rasche Neuregelung stark gemacht. Generalbundesanwältin Monika Harms forderte darüber hinaus Befugnisse für Ermittler für heimliche Online-Durchsuchungen und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch zur Strafverfolgung. Bisher ist dem Bundeskriminalamt (BKA) der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur zur Terrorabwehr erlaubt. Die technisch ähnlich gelagerte Quellen-TKÜ zum Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfolgt größtenteils in einer rechtlichen Grauzone.

    Der DRB-Vorsitzende Christoph Frank erklärte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität Telefon- und Internetverbindungsdaten häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen seien. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt eine "Blaupause" für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf dem Tisch. Der Gesetzgeber müsse diese jetzt endlich umsetzen. Der von der FDP vorgeschlagene Ansatz der Speicherung bei Bedarf sei keine taugliche Alternative. Diese "Quick Freeze"-Regelung liefe ins Leere, weil Verkehrsdaten in der Regel nur noch wenige Tage gespeichert würden.

    Der neue GDP-Vorsitzende Bernhard Witthaut betonte gegenüber der Agentur dapd, dass die Vorratsdatenspeicherung "sehr viele Ermittlungsmöglichkeiten, um Straftaten aufzuklären und zu verhindern" biete. Deswegen müssten sich die Liberalen und Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bewegen, damit die Polizei die notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt bekomme. Harms hob in Karlsruhe hervor, dass die Strafverfolger islamistischen Terroristen "auf Augenhöhe" begegnen können müssten. Dafür bräuchten sie technische Mittel wie den Bundestrojaner und die anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren. Es sei "bemerkenswert", dass Online-Durchsuchungen derzeit lediglich zur Gefahrenabwehr erlaubt seien. Sie hoffe auf neue Einsichten zu diesem Thema.

    Leutheusser-Schnarrenberger hält derweil am Einfrieren von Verbindungs- und Standortinformationen in konkreten Verdachtsfällen fest und kündigte gegenüber Spiegel Online an, dass derzeit die von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedeten Eckpunkte "verfeinert" würden. Der Polizei solle es auch ohne pauschale Überwachung aller Telekommunikationsbewegungen möglich sein, "in engeren grundrechtsschonenden Grenzen Erkenntnisse aus bestimmten Daten" zu gewinnen. Es komme jetzt darauf an, dass ihre Partei beim Umgang mit der Kommunikation von Bürgern trotz des "Geplänkels in der Öffentlichkeit" an Prinzipien orientiert agiere, sagte die FDP-Politikerin laut Handelsblatt. (Stefan Krempl) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  12. #57
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    Innenminister zu kleinen Zugeständnissen bei der Vorratsdatenspeicherung bereit

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière zeigt sich zu einem kleinen Kompromiss im Streit um die Vorratsdatenspeicherung mit dem Koalitionspartner bereit. Die von der FDP und der Telekommunikationswirtschaft ins Spiel gebrachte "Quick Freeze"-Variante zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten im Verdachtsfall lehnt der CDU-Politiker aber ab. Er könne sich Einschränkungen "bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten, dem Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten sowie möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger" vorstellen, sagte der Chef des Innenministeriums der Neuen Osnabrücker Zeitung. Vor allem sei ihm daran gelegen, "dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen".

    De Maizière hält es für denkbar, die von Brüssel vorgeschriebene Mindestspeicherfrist von sechs Monaten für Telefon-, Handy- und Internetverkehrsdaten in Deutschland gestaffelt nach Nutzungsarten zu gestalten, wenn die EU-Kommission dem zustimme. Er könne sich etwa vorstellen, im Bereich der Strafverfolgung auf die Speicherung oder den Abruf von Standortdaten zu verzichten, die beim Telefonieren mit dem Handy anfallen. Bei der Aufzeichnung der beim Surfen oder Mailen anfallenden Verbindungsdaten sieht der Minister aber offenbar keinen Spielraum. Am wichtigsten sei die Möglichkeit, auch rückwirkend an die Bestandsdaten über die IP-Adressen zu gelangen, betonte er. Dies sei grundrechtlich am wenigsten problematisch. Zudem gehe es darum auch bei 80 Prozent der Anfragen der Sicherheitsbehörden an die Telefon- und Internetanbieter. Der Ressortleiter schlug auch vor, allgemein über die Zugriffsrechte der Strafverfolger auf die Verkehrsdaten zu sprechen. Ein Abruf sämtlicher bei den Providern gespeicherten Verbindungsdaten könne etwa nur bei schwerer Kriminalität in Betracht kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte hier aber bereits noch strengere Regeln gefordert.

    Die Ablehnung des auch von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vertretenen Ansatzes eines "Quick Freeze" von Verbindungsdaten begründete de Maizière mit dem Argument, dass sich auf Anordnung der Strafverfolger nur jene Nutzerspuren einfrieren ließen, die zu diesem Zeitpunkt nicht bereits gelöscht seien. In der Regel würden Verkehrsdaten von Telefon- und Internetanbietern aber nur noch wenige Tage aufbewahrt. Eine Quick-Freeze-Regelung liefe daher weitgehend ins Leere. Der Minister sieht sich mit dieser Ansicht im Einklang mit Experten vom Deutschen Richterbund über die Generalstaatsanwälte und Landesinnenminister bis zur liberalen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Sie alle forderten eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, "weil die gespeicherten Telefon- und Internetverbindungsdaten auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität ein wesentlicher, häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen sind". (Stefan Krempl) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  13. #58
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    Keine Einigung bei Vorratsdatenspeicherung in Sicht

    Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Kompromissvorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung vorerst zurückgewiesen. Es liege kein Konzept des Ressortkollegen im eigenen Hause vor, erklärte ein Sprecher der FDP-Politikerin gegenüber heise online. Falls es ein solches gäbe, könne man es genauer prüfen. Die Ministerin sei aber nach wie vor gegen eine anlasslose und verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren. Sie bevorzuge als Alternative die unter anderem von der Telekommunikationswirtschaft ins Spiel gebrachte "Quick Freeze"-Regelung, bei der Verbindungs- und Standortdaten in konkreten Verdachtsfällen auf Zuruf der Strafverfolger "eingefroren" werden sollen.

    Ähnlich äußerte sich Hartfrid Wolff, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion. Er sei zwar für konstruktive Lösungen zu haben, sagte der Liberale. Wichtig sei es aber, von der allgemeinen Speicherung aller Daten wegzukommen. Von der von seiner Partei hochgehaltenen "Quick Freeze"-Methode wolle er sich daher noch nicht verabschieden. Der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler, betonte, dass die Telekommunikationsbewegungen der Bürger nicht ohne konkrete Verdachtsmomente gespeichert werden dürften. Lasse Becker, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen (JuLis) forderte eine "eindeutige Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung" durch die FDP.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte heise online, er fände es prinzipiell gut, wenn Bewegung in die Debatte käme. Es wäre aber zuwenig, wenn der Innenminister nur eine abgestufte Aufbewahrung von Standortdaten und Zugriffsbeschränkungen anböte. Schaar hat sich ebenfalls für ein Einfrieren von Verbindungsinformationen ausgesprochen. Dabei plädiert er für eine Plus-Variante, die mit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten für ein oder zwei Wochen verknüpft ist, um den Sorgen der Strafverfolger aufgrund mangelnder Datenbestände entgegenzuwirken.

    Derweil griff Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann die Bundesjustizministerin scharf an. Er warf der FDP-Politikerin "Verantwortungslosigkeit" im Kampf gegen Kindesmissbrauch und islamistische Terroristen wegen "Untätigkeit" im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor. "Auch wer nicht handelt, macht sich schuldig", erklärte der CDU-Politiker gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Längst erkannte Sicherheitslücken müssten geschlossen werden. Daraufhin hielt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion der Linken, Schünemann vor, ein "Verfassungsrisiko" darzustellen. Was er wolle, sei "wider die Demokratie und den Rechtsstaat". Grünen-Parteichefin Claudia Roth bezeichnete Schünemanns "Keulereien" als "politische Entgleisung gegenüber dem eigenen Koalitionspartner".

    Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte dem "Hamburger Abendblatt", ein "anlassloses pauschales Speichern von Daten" sei verfassungswidrig. Eine Protokollierung von Nutzerspuren für sechs Monate könne "unter strengen Voraussetzungen" aber durchaus im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, "etwa wenn es um die Aufklärung besonders schwerer Straftaten oder um die Gefahrenabwehr geht". Prinzipiell möglich sei auch das Einfrieren von Verbindungsdaten aus konkretem Anlass.

    Klar gegen die Neueinführung der vom Bundesverfassungsgericht zunächst gekippten Vorratsdatenspeicherung mit nur geringfügigen Änderungen wandte sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Die Überwachungsmaßnahme sei mit der Notwendigkeit eines umfassenden Informantenschutzes nicht vereinbar, erklärte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. De Maizières Kompromissansatz, die Speicherdauer je nach elektronischem Medium zu staffeln, mache die Maßnahme für die Presse und ihre Informanten nicht besser. Wenn der Zugriff auf die Verbindungsdaten für die Strafverfolgung wirklich unverzichtbar sei, könnten diese auch kurzfristig sicher gestellt werden. (Stefan Krempl) / (dz)

    Quelle: Heise.de

  14. #59
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    Vorratsdatenspeicherung: Richter und Staatsanwälte springen Justizministerin bei

    Die in der Neuen Richtervereinigung (NRV) versammelten Richter und Staatsanwälte meinen, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht zur Abwehr von Gefahren und für die Strafverfolgung geeignet wäre. Das geht aus einem Brief (PDF-Datei) der NRV hervor, der unter anderem an die Bundesministerien der Justiz und des Innern sowie an Bundestagsausschüsse sowie die Fraktionen des Bundestags ging. Damit mischen sie sich erneut in die Diskussion über die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten ein, die nach ihrer Darstellung seit dem vorigen Monat wieder intensiv geführt werde. Sie wollen so der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken stärken.

    "Die Aufklärungsquote in der Strafverfolgung hat sich unter Geltung der Vorratsdatenspeicherung nicht nennenswert erhöht. Speziell im Bereich der Internetkriminalität war sie im Jahre 2009 sogar rückläufig. Mithin könnte eine Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung sogar erschweren und zusätzliche Gefahren schaffen", erläuterte NRV-Sprecherin Christine Nordmann. Deutschland sei rechtlich "nicht zwingend verpflichtet", die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das Verbot der Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens diene dem Grundrechtsschutz und könne daher ein Abweichen von der Richtlinie rechtfertigen.

    Mit ihrem Brief will die NRV nach eigenen Angaben dem möglichen Eindruck entgegentreten, dass die Justizministerin "nicht nur den Bundesinnenminister und seine Kollegen in den Ländern, sondern 'die Fachwelt nahezu komplett gegen sich' habe". Bereits im April 2010 hatte sich die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit 47 anderen nationalen Organisationen und Verbänden in einem offenen Brief an die Bundesjustizministerin gegen eine neuerliche Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. In einem weiteren offenen Brief hat sie gemeinsam mit über 100 Organisationen und Verbänden aus 23 europäischen Ländern die EU-Kommission aufgefordert, sich für die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen und stattdessen ein System zur schnellen Sicherung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten im Verdachtsfall vorzuschlagen. (anw)

    Quelle: Heise.de

  15. #60
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    Innenminister drängen auf Vorratsdatenspeicherung

    Die Innenminister der Länder drängen auf eine rasche Regelung zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telefonverbindungen. Derzeit gebe es eine erhebliche und gefährliche "Schutzlücke", sagte der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz und hessische Innenminister Boris Rhein (CDU). Dabei gehe es nicht nur um die Abwehr von Terrorgefahren, sondern auch um den Kampf gegen Kinderpornografie und organisierte Kriminalität.

    Alle Innenminister seien sich einig, dass die Vorratsdatenspeicherung gebraucht werde, sagte der Hamburger Innensenator Heino Vahldieck (CDU), der bislang die Innenminister der Länder koordiniert hat. "Wir müssen da etwas tun."

    Derzeit ist das vorratsmäßige Sammeln von Internet- und Telefondaten nicht mehr erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2010 die bisherige gesetzliche Regelung für unzulässig erklärt. Seither ringen CDU und FDP um die Frage, in welchem Ausmaß die Vorratsdatenspeicherung wieder zugelassen werden kann. Die FDP ist dagegen, dass ohne Anlass alle Verbindungsdaten gespeichert werden.

    Das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ins Spiel gebrachte "Quick Freeze", das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten bei konkretem Anlass, lehnte Rhein ab. "Das ist ein Verfahren, das uns in dieser Frage überhaupt nicht hilft."

    In der Diskussion um eine mögliche Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei rief Rhein zu Besonnenheit auf: "Man muss nicht auf alles übereilt, panisch und nervös reagieren." Es müsse gemeinsam nach einer Lösung für eine Organisationsreform gesucht werden. (dpa) / (anw)

    Quelle: Heise.de

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