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Thema: Bericht: Höhere Rundfunkgebühr für Internet-Computer geplant

  1. #1
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    Bericht: Höhere Rundfunkgebühr für Internet-Computer geplant

    Besitzer eines internetfähigen Computers oder Handys könnten möglicherweise demnächst von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) voll zur Kasse gebeten werden – auch wenn sich kein Fernseher in ihrem Haushalt befindet. Das sehen nach Angaben des Online-Magazins Carta Pläne der Ministerpräsidenten vor. Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, habe dies vorige Woche bestätigt.

    Zur anstehenden Reform der Rundfunkgebühren wird eine modifzierte Version des derzeitigen Systems der Geräteabgabe erwogen, nach dem die Gebühren für eingesetzte Geräte erhoben werden. Im Gespräch ist auch ein neues Modell mit einer Abgabe je Haushalt. Laut Carta soll dazu eine Entscheidung im Juni 2010 fallen.

    Bei einer Haushaltsabgabe wäre jeder Haushalt unabhängig vom Gerätebesitz gebührenpflichtig, bei einer "modifizierten Geräteabgabe" würde der Besitz eines Fernsehers, Radios, internetfähigen Computers und Handys für sich schon die volle Abgabenpflicht nach sich ziehen. Außerdem müsse künftig der Gebührenpflichtige nachweisen, dass er keines der Geräte besitzt – und nicht wie bisher die GEZ. "Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr", sagte Stadelmaier laut dem Bericht.

    Computer mit Internetanschluss sind seit dem 1. Januar 2007 gebührenpflichtig. Bisher orientiert sich die Gebühr an dem Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist. Dieser beträgt 5,76 Euro gegenüber den 17,98 Euro, die Besitzer eines Fernsehers zahlen müssen. Auf dieser Höhe solle auch künftig die Rundfunkgebühr möglichst bleiben, sagte Stadelmeier laut Carta.

    Von den Neuregelungen betroffen wären demnach auch die gewerblichen Nutzer. Einige von ihnen sträubten sich bis vor die Gerichte gegen die Gebührenpflicht. Im August hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass für beruflich genutzte Computer nicht grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen seien. Im September wies der Verwaltungsgerichtshof Kassel eine Berufung gegen ein Urteil zu Lasten des Hessischen Rundfunks zurück. Es gibt aber auch einige Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten wie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, die eine Gebührenpflicht für PCs grundsätzlich anerkennen, wenn keine weiteren angemeldeten Empfangsgeräte vorhanden sind. (anw/c't)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Beim zitieren oder verlinken von heise artikeln wäre ich vorsichtig... da gabs schon nen paar abmahnverfahren wegen (was absolut lächerlich ist weil auf der ganzen seite eigentlich mehr oder weniger für mehr freiheit im internet und gegen diesen ganzen abmahnscheiß stimmung gemacht wird)

  3. #3
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    Jo egal Bis jetzt kam noch nichts

  4. #4
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    Erhöhung der GEZ-Gebühren für PCs in der Kritik

    Die geplante Erhöhung des GEZ-Gebührensatzes für Internet-PCs und Smartphones gerät immer heftiger in die Kritik. Nach unzähligen Unmutsäußerungen in diversen Foren (unter anderem auch in der CHIP Online Community) äußerte sich nun auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) ablehnend.

    Die Pläne, ab 2013 auch für Computer und Smartphones den vollen Betrag von 18 Euro statt den bislang erhobenen 5,76 Euro zu berechnen, wurde vom BVDW als "Wachstumshemmer" und "De-facto-Kopfprämie" bezeichnet. Besonders deutlich äußerte sich Axel Schmiegelow, der Vorsitzende der Fachgruppe Social Media des BVDW: "Die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten stellen in der gesamten Onlinenutzung nur einen Bruchteil dar. Es gibt keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der 'Content-Steuer' GEZ-Gebühr, da die Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte nicht zu, sondern abgenommen hat."

    Die Ministerpräsidenten der Länder begründen die geplante Anpassung der PC-Gebühr mit einem veränderten Mediennutzungsverhalten: Die bisherige Gebühr sei so niedrig ausgefallen "weil der damalige technische Stand meist nur das Hören von Radiosendern zuließ. Dies dürfte schon heute überholt sein, 2013 in jedem Fall." Daher sei die Anpassung eine logische Konsequenz. Alternativ wird die Einführung einer Haushalts-basierten Abrechnung überlegt. Bei diesem Modell wäre es unerheblich, welche Geräte genutzt werden, oder ob man überhaupt im Besitz von Geräten ist, die den Empfang von Öffentlich-Rechtlichem Rundfunk ermöglichen – die volle Gebühr würde zwangsläufig für jeden Haushalt der Bundesrepublik Deutschland anfallen.

    Eine Entscheidung über das künftige Gebühren-Modell soll im Juni 2010 gefällt werden. (cel)

    Quelle: Chip.de

  5. #5
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    Gericht: Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC

    Für einen Computer mit Internetanschluss sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Der zuständige Richter hob in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 20. November (Az.: 4 A 188/09) Gebührenbescheide des NDR auf, nach denen eine Diplomübersetzerin für ihren beruflich genutzten Internet-PC Rundfunkgebühren zahlen sollte – und das, obwohl sie bereits Gebühren für ein Radio an ihrem Arbeitsplatz entrichtete.

    Der NDR hatte argumentiert, dass gewerblich genutzte PCs gesondert anmelde- und gebührenpflichtig seien und Zweitgeräte nur dann von der Gebühr befreit seien, wenn sie privat genutzt würden. Der PC der Übersetzerin falle nicht unter diese Zweitgerätefreiheit, weil diese nur für den privaten Bereich gelte, die Klägerin den PC aber in anderen als den privat genutzten Bereichen bereithalte.

    Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht: Zum einen sei der Arbeitsplatz-PC ein gebührenbefreites Zweitgerät, da die Klägerin ja bereits Gebühren für ihr reguläres Radio zahle. Zum anderen müsse man nur für Geräte Gebühren zahlen, die zum Rundfunkempfang bereit gehalten werden. Dies treffe für den PC der Klägerin aber nicht zu, so das Gericht. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

    Im Gegenteil: Eine solche Nutzung sei im gewerblichen Bereich unüblich, denn "typischerweise werden PCs im beruflichen Bereich zur Kommunikation und Datenverarbeitung und gerade nicht zur Unterhaltung genutzt", heißt es in der Urteilsbegründung. Zudem stelle der NDR derzeit im Internet gar keinen "gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Es sei fraglich, ob der NDR überhaupt ausreichend Sendekapazität vorhalte, um die Personen, "die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio zu versorgen".

    Der NDR verwies auf Rückfrage von heise online darauf, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei und man in Berufung gehen werde. Weitere Stellungnahmen wolle man derzeit nicht abgeben.

    Die Frage einer Rundfunkgebührenpflicht für PCs beschäftigt die deutschen Gerichte schon seit längerem. Die bisher ergangenen Urteile sind uneinheitlich.

    Quelle: Heise.de

  6. #6
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    die können sich nicht entscheiden einmal ja einmal nein^^

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