Die CDU plant nun doch nicht, mit der Forderung nach Internetsperren für Straftäter in den Bundestags-Wahlkampf 2009 zu ziehen. Die im eigentlich finalen Entwurf des Wahlprogramms verankerte Passage, dass man bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet eine Sperrung des Internet-Zugangs des Täters fordere, wurde gestrichen.

Ursprünglich lautete der Passus: "Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren." An dessen Stelle soll nun die Aussage "Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden" treten.

Ob die Entscheidung des französischen Verfassungsrates, das als ausdrückliches Vorbild genannte "Three Strikes"-Gesetz aufzuheben, bei der Entscheidung eine Rolle spielte, ist nicht bekannt. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, begründete den Schritt gegenüber der taz: "Ich halte es für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken." (cel)

Quelle: Chip.de