Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat beschlossen, Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen die ProSiebenSat.1-Sender 9live, Sat.1 und kabel eins sowie gegen Das Vierte und das DSF einzuleiten. Noch immer erfüllen viele Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im Fernsehen nach Ansicht der ZAK, die sich aus den Direktoren und Präsidenten der 14 Landesmedienanstalten zusammen setzt, nicht die Vorgaben im Hinblick auf den Verbraucher- und Jugendschutz sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf.
"Auch wenn es positive Entwicklungen etwa bei den Teilnahmehinweisen gibt, bestehen nach wie vor große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz", kommentiert der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich. Eine Expertengruppe der Landesmedienanstalten hatte die Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen zuvor stichprobenartig geprüft. "Immer wieder finden sich irreführende Aussagen der Moderatoren. Zeitdruck wird nach wie vor vorgetäuscht und so ein mehrmaliges Anrufen eingefordert", so der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider. Das gelte auch für die neuen "Quiz Breaks", mit denen ProSieben und kabel eins seit kurzem ihr Programm unterbrechen (wunschliste.de berichtete). Nach erster Einschätzung der ZAK werden hier die Verbraucher durch das Suggerieren von Erfolgsaussichten durch Geschwindigkeit ("der schnellste Anrufer gewinnt") getäuscht, denn in den Mitmachregeln weisen die Sender darauf hin, dass nur nach dem Zufallsprinzip ein Gewinner ermittelt wird. Auch hier werden entsprechende Beanstandungsverfahren eingeleitet.
Neben der Festsetzung empfindlicher Bußgelder kann im Bußgeldverfahren auch die Herausgabe widerrechtlich erlangter Gewinne angeordnet werden.
18.06.2009 - Michael Brandes/wunschliste.de
Quelle: alm.de/ZAK