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Thema: Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren

  1. #1
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    Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren

    Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition den Gesetzentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet abgesegnet (389 Ja-, 128 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen). Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben. "Wir haben die Pflicht, alle rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie einzusetzen", begründete Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion die Initiative. Es könne sich hier niemand auf die Informationsfreiheit berufen.

    Krogmann sagte, mit dem Gesetz solle der Zugang zu Kinderpornos vor allem für Zufallsnutzer erschwert werden. Sie räumte ein, dass erstmals eine Sperrinfrastruktur fürs Internet errichtet werde und darum ein "Kulturkampf" um die Freiheit im Netz ausgebrochen sei. Der "Damm" für die Blockade weiterer unliebsamer Inhalte sei aber dank des Spezialgesetzes nicht gebrochen. Es sei zudem wichtig, ein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzurichten. Dies sei die richtige Stelle für die Prüfung der Schwarzen Liste. Die Ablehnung des Datenschutzbeauftragten Peter Schaar sei "abenteuerlich".

    Martin Dörmann von der SPD-Fraktion betonte, dass gegen eine Ausdehnung der Sperren mehrere Hürden aufgebaut worden seien. Freiheitsrechte würden verteidigt, nicht gebrochen. Zudem würden bereits auf vertraglicher Basis Sperrstrukturen aufgebaut. Sein Parteikollege Jörg Tauss sprach in einer Kurzintervention davon, dass die Vereinbarungen mit fünf großen Providern durch Nötigung zustande gekommen sei. Es sei rechtsstaatlich unmöglich, diese nachträglich zu legalisieren.

    Max Stadler von der FDP erklärte, dass die Kinderpornographie mit dem Gesetz "um kein Jota zurückgedrängt wird". Die Form der Verabschiedung sei ferner nicht gegen Zweifel erhaben. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen. Dass hier Verfassungsbeschwerden eingereicht würden, liege auf der Hand. Die Diskussion um die Ausweitung der Blockaden sei absehbar "wie das Amen in der Kirche".

    Der "Placebo"-Entwurf sei nicht verhältnismäßig und öffne das Tor zur Internetzensur, monierte Jörn Wunderlich von den Linken. Eine rechtsstaatliche Kontrolle der Sperrlisten finde nicht statt. Polizeibehörden dürften nicht darüber entscheiden, was publiziert werden dürfe. Wolfgang Wieland beklagte für die Grünen, dass "im Schweinsgalopp" allein ein "Vorhang für Verbrechen" aufgezogen werde. Es sei "schierer Missbrauch", das Vorhaben unter der Flagge des Wirtschaftsrechts durchzusetzen. Prinzipiell müsste zumindest ein verwaltungsrechtliches Widerrufsverfahren gegen die Aufnahme auf die Schwarze Liste eingeführt werden. Ein Richter habe die Anordnung zu genehmigen, kein Kontrollgremium beim Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit.

    Das Gesetz, das nach umfangreichen Änderungen den Titel "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" trägt, soll auf drei Jahre befristetet werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll täglich eine Sperrliste erstellen. Alle Zugangsanbieter mit mindestens 10.000 Teilnehmern müssen sie "unverzüglich" und zumindest auf Ebene des Domain Name Systems (DNS) implementieren. Ausgenommen sind Provider, die keine öffentlichen Internetzugänge vermitteln und selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen" einsetzen.

    Das BKA darf außereuropäische Kinderporno-Angebote "sofort" in das Filterverzeichnis aufnehmen, wenn ihm eine Löschbarkeit der Serverinhalte in "angemessener Zeit" nicht plausibel erscheint. Informationen an die betroffenen Host-Provider über die inkriminierten Inhalte muss die Polizeibehörde nicht verschicken.

    Die Warnung vor einem "Gesichtsverlust", die 13 Bundestagskandidaten der SPD in einem offenen Brief heute noch aussprachen, stieß bei den Abgeordneten der eigenen Partei auf taube Ohren. In dem Appell heißt es, dass die SPD bei einer Zustimmung zu diesem Gesetz besonders junge Menschen nachhaltig verprelle. Das Eintreten für ein "wirkungsloses" Vorhaben schüre Zensurängste und vergrätze selbst "unsere treusten Fürsprecher in der digitalen Welt" aus dem "Online-Beirat" der SPD. Die Stimmen von über 130.000 Unterzeichnern der Rekord-Petition gegen das Gesetz dürften nicht ignoriert werden.

    Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) war bei den abschließenden Lesungen nicht anwesend. Zuvor hatte sie gesagt, es sei "zynisch, im Zusammenhang mit Kinderpornografie von Zensur zu sprechen". Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, könnten die Länder höchstens Einspruch erheben und das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt verhindern. Damit ist aber nicht zu rechnen, da die Koalition vielen Forderungen des Bundesrates Rechnung getragen hat. Das Gesetz könnte so im Sommer oder Herbst bereits Gültigkeit erlangen.

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Proteste gegen Gesetz zu Web-Sperren reißen nicht ab

    Trotz der vielen Änderungen der großen Koalition am ursprünglichen Entwurf zu Kinderporno-Sperren machen Juristen, Datenschützer und Zensurgegner gravierende Einwände gegen das am gestrigen Donnerstag vom Bundestag beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" geltend und feilen an Verfassungsbeschwerden. So bezeichnete etwa der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren die von Union und SPD ergänzten Korrekturen beim Datenschutz als unzureichend. Wer ungewollt auf das geplante Stoppschild gelange, müsse nach wie vor mit Ärger rechnen, monierte der Professor gegenüber dpa.

    Der Zugangsanbieter dürfe die dabei registrierten Nutzerdaten zwar nicht mehr direkt zur Strafverfolgung an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten, erläuterte Hoeren. Doch sobald die zuständige Behörde ein weiteres Verdachtsmoment gegen den Surfer habe, werde sie die Informationen anfordern: "Und der Provider müsste sie dann laut der Strafprozessordnung auch herausgeben." Wer aus Protest gegen das Gesetz eine der einfachen Umgehungsmöglichkeiten der zunächst vorgesehenen Zugangserschwernis auf Basis des Domain Name Systems (DNS) nutzt, macht sich nach Auffassung des Stuttgarter IT-Rechtlers Carsten Ulbricht aber prinzipiell erst einmal nicht strafbar.

    Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco beklagte, dass die Provider auf eigene Kosten eine Sperrinfrastruktur aufbauen müssten. Sie hätten dabei das Risiko zu tragen, "dass das Gesetz sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweist". Der Grundsatz "Löschen vor Sperren" sei nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem BKA ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibe. Auch die Befugnisse des unabhängigen Kontrollgremiums seien nicht ausreichend.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, bei dem die Expertenrunde zur Prüfung der Einträge auf dem geheimen Filterverzeichnis des BKA angesiedelt werden soll, untermauerte seine Bedenken gegen diesen Ansatz. Seiner auch für Informationsfreiheit zuständigen Behörde werde die "völlig wesensfremde Funktion" zugeteilt, bestimmte Inhalte nach strafrechtlichen Kriterien auf den Gehalt von Kinderpornographie einzuschätzen. Das Hauptproblem sei, dass zum ersten Mal in Deutschland eine institutionelle Inhaltskontrolle eingeführt werde, was Datenschutzrisiken berge. Durch die Zuteilung einer exekutiven Funktion als Internet-Kontrolleur könne die Unabhängigkeit seines Amts aber beschädigt werden. Generell sei das Gesetz offenbar "mit sehr heißer Nadel gestrickt" worden.

    Verfassungsbeschwerde haben Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sowie die Initiatorin der Rekord-Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine, angekündigt. Der Widerstand aus der vielfach von der Koalition erwähnten "Internet-Community" solle dazu besser organisiert und professionalisiert werden – "ohne die bisherige Identität einer Graswurzelbewegung aufzugeben". Auch aus der FDP sind Überlegungen für einen Gang nach Karlsruhe laut geworden. Die Liberalen ärgert bereits das formale Vorgehen der Regierungsfraktionen, erst zwei Tage vor Schlussabstimmung einen letztlich neuen Gesetzesentwurf vorgelegt zu haben. Dieser hätte ganz neu eingebracht und debattiert werden müssen, heißt es bei der Oppositionspartei. Die Koalition betrachtet das Zugangserschwerungsgesetz dagegen als reine Änderung an ihrem früheren, anders betitelten Vorstoß.

    Empört hat FDP-Politiker auch, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl entgegen aller Beteuerungen der eigenen Fraktion zur Beschränkung des Gesetzes auf Kinderpornographie "Killerspiele" für die nächste Sperr-Runde ins Gespräch gebracht hat. "Es ist beschämend, wie schnell die gestrigen Bekenntnisse der großen Koalition ad absurdum geführt werden", kommentierte der Medienexperte der Liberalen, Christoph Waitz, das sich abzeichnende "Déjà Vu der Internetzensur". Die Regierungsfraktionen zeigten damit, dass man ihnen in Sachen Internetfreiheit nicht über den Weg trauen könne.

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der AK Zensur und die Piratenpartei organisieren derzeit Demonstrationen gegen Netzsperren in verschiedenen Städten, die am Samstag stattfinden sollen. Eine größere Kundgebung ist etwa in München um 12 Uhr am Sendlinger Tor mit Rednern auch von FDP und Grünen geplant. Das Abstimmungsverhalten (PDF-Datei) der Grünen überraschte Beobachter, da sich 15 ihrer Abgeordneten enthielten. In der Fraktion gab es offenbar abweichende Meinungen über den besten Weg zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornographie und "rechtswidriger Placebo-Gesetze", hieß es dazu aus dem Parteivorstand. Man werden den Protest gegen die "fatale Bürgerrechtspolitik" von Schwarz-Rot auch künftig mit auf die Straße tragen. Gegen das Gesetz stimmten neben allen Vertretern von FDP und Linken die drei SPD-Abgeordneten Steffen Reiche, der sich angeblich einen Wechsel zur Piratenpartei überlegende Jörg Tauss und Wolfgang Wodarg. Außerdem stimmte Jochen Borchert von der CDU, Vater einer zur Online-Chefin der WAZ aufgestiegenen Bloggerin, mit Nein.

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    hätte ich nicht gedacht, dass das durchgeht.

  4. #4
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    Justizminister wollen Aufruf von Kinderporno-Seiten deutlicher kriminalisieren

    Die Justizminister der Länder wollen letzte von ihnen ausgemachte Lücken bei der Strafbarkeit kinder- und jugendpornographischer Schriften und Bilder schließen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden haben die Regierungsvertreter so am gestrigen Donnerstag einen Beschluss (PDF-Datei) gefasst, wonach der vorsätzliche Aufruf entsprechenden Materials über das Internet deutlicher kriminalisiert werden soll. Dabei schwebt den Ministern konkret vor, die Strafbarkeit des Zugriffs auf kinder- und jugendpornographische Bilder im Netz vom Merkmal der "Besitzbeschaffung" loszulösen. Mit der Initiative wird Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aufgefordert, diesen Gesichtspunkt im Rahmen einer Gesamtreform des Sexualstrafrechts zu berücksichtigen.

    Die derzeitige, wiederholt verschärfte Rechtslage bei Kinderpornographie halten die Justizminister für "problematisch". Die Strafverfolger würden oft auf Hindernisse stoßen, wenn sich Täter Bilddateien "nur" ansehen, heißt es in einer Erläuterung (PDF-Datei) des Beschlusses. Als Tatmerkmal werde derzeit häufig verlangt, dass entsprechendes Material "aktiv" auf einen Rechner heruntergeladen werde. Die derzeitige Fassung des Straftatbestandes des verbotenen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Paragraph 184b Absatz 4 Strafgesetzbuch (StGB) sei auf Druckerzeugnisse zugeschnitten und berücksichtige nicht genügend, dass heutzutage der Hauptverbreitungsweg von Bildern über Kindesmissbrauch das Internet sei. Laut Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) geht es bei dem Vorstoß darum, ein klares Signal gegen die "Schmuddel-Mafia" zu setzen.

    Wörtlich heißt es im zitierten Kinderporno-Paragraphen: "Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Zypries ging daher in der Debatte über das heftig umkämpfte und vor einer Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie davon aus, dass eine Strafbarkeit derzeit schon dann vorliege, wenn dem Nutzer ein Vorsatz beim Aufruf von Kinderporno-Seiten nachgewiesen werden könne. Hits, die etwa über automatische Weiterleitungen nach dem Klick auf Spam-Mails oder andere Versehen hervorgerufen würden, seien nicht betroffen. Auch ein durch die Umleitung auf die geplante Stopp-Seite erfolgloser vorsätzlicher Versuch, kinderpornographisches Material aufzurufen, erfülle aber die Voraussetzungen des Straftatbestands, meinte Zypries. Diese Bestimmungen sind den Landesministerin aber offenbar noch nicht griffig genug.

    In einem weiteren Beschluss (PDF-Datei) drängt die Justizministerkonferenz auf eine bessere Kontrolle jugendgefährdender Computerspiele, obwohl der Gesetzgeber auch in diesem Bereich bereits mehrfach Verschärfungen durchgesetzt hat. Für weiter korrekturbedürftig halten die Minister die Altersfreigabe durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), deren Beirat sich aus Vertretern verschiedener Gruppierungen von Bund, Ländern, Gesellschaft, Kirchen und Wirtschaft zusammensetzt. Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens (KFN) habe die Einrichtung in vielen Fällen das Mindestalter zu niedrig angesetzt.

    Die Konferenz fordert daher eine Stärkung der Rolle der Länder im Freigabeprozess und eine Überprüfung der Kriterien für die Alterseinstufung. Der USK, die sich selbst um Nachjustierungen bemüht, sollte zudem mehr Zeit als die derzeit vorgesehenen zehn Tage zum Durchspielen eingeräumt werden. Die Minister versprechen sich davon einen besseren Schutz Minderjähriger vor jugendgefährdenden Games. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

    Quelle: Heise.de

  5. #5
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    Websperren: Kinderporno-Täter bevorzugen USA und Deutschland als Serverstandorte

    Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für die Aufhebung des Sperrgesetzes für Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten aus. Sie begründet dies, wie bereits berichtet, unter anderem damit, dass die Täter Staaten mit ausgebauter Internetinfrastruktur wie die USA oder die europäischen Länder bevorzugten.

    In einem Schreiben, das heise online vorliegt, hatte das Bundeskriminalamt die SPD-Abgeordnete Edelgard Bulmahn, die damals Vorsitzende des Wirtschafts- und Technologieausschusses war, darüber informiert, dass Täter Staaten "mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur" bevorzugten. Trotz der in diesen Staaten bestehenden Strafbarkeit und der dort herrschenden hohen Kontrolldichte nutzten die Täter diese Infrastruktur. Um jedoch das Strafverfolgungsrisiko zu vermindern, wechselten sie häufig die Speicherorte.

    Das BKA führt zwar keine eigenen statistische Erhebungen zu den Standorten solcher Server durch, konnte aber auf eine Auswertung von dänischen Strafverfolgern zurückgreifen. Diese hatten im Zeitraum von Oktober 2008 bis Januar 2009 die von den dänischen Access-Blocking-Maßnahmen betroffenen Domains den jeweiligen Host-Ländern zugeordnet. An erster Stelle benennt die dänische Polizei mit 1148 Servern die USA, bereits an zweiter Stelle listete sie Deutschland mit 199 Servern. An dritter Stelle folgten die Niederlande mit 79 Servern, an vierter Stelle Kanada mit 57 Servern sowie Russland an fünfter Stelle mit 27 Servern. Die weiteren Plätze belegten Japan, Korea, Tschechien und Großbritannien.

    Das BKA weist darauf hin, dass die Strafbarkeit von Kinderpornografie in Dänemark weiter gefasst ist als in Deutschland. In Dänemark liegt unter anderem das Schutzalter nicht wie hier bei 14 Jahre, sondern bei 18 Jahren. Das BKA glaubt daher, dass "ein erheblicher Teil " der Webinhalte, die auf den dänischen Sperrlisten aufgeführt werden, nicht die Tatbestandsmerkmale des § 184b StGb erfüllen würden. Die Zahlen hätten insofern keine direkte Aussagekraft, um die Situation aus deutscher Sicht zu bewerten. Gleichwohl lieferten die Daten einen Indikator zu den Serverstandorten; Ursula von der Leyen, die als Initiatorin des Websperren-Gesetzes auftrat, hatte dagegen immer wieder davon gesprochen, dass die Server in Ländern zu finden seien, in denen es gar keine Gesetzgebung gegen Kinderpornos gebe – und damit sogar diplomatische Verstimmungen mit Indien ausgelöst.

    Die Hintergrundinformationen des BKA lagen der SPD-Bundestagsfraktion bereits am 9. Juni vor – am 18. Juni wurde das Gesetz verabschiedet. In der Debatte spielten die bis heute zurückgehaltenen Informationen erst jetzt eine Rolle, da die SPD die Aufhebung des Gesetzes fordert. Inzwischen liegen auch die Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen aus der SPD-Bundestagsfraktion vor. Demnach seien die Überlegungen der Bundesregierung, wie kinderpornografische Inhalte für ein Jahr nun nicht gesperrt, sondern laut Koalitionsvertrag direkt gelöscht werden sollen, "noch nicht abgeschlossen". Auch hatte die Fraktion danach gefragt, ob dem Bundespräsidenten Horst Köhler, der bislang die Unterschrift verweigert, inzwischen ergänzende Informationen vorliegen. Die Bundesregierung wollte dazu "aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten" dem Bundestag keine Antwort geben. (Christiane Schulzki Haddouti) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  6. #6
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    Web-Sperren: SPD verheddert sich im "Prinzip Löschen"

    Nachdem der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann, Fehler bei den von ihm betreuten Verhandlungen zum Zugangserschwerungsgesetz im Rahmen der großen Koalition nur zögerlich einräumt, halten ihn jüngere Kollegen in den eigenen Reihen für nicht mehr haltbar. "Die Lösung kann nur sein, dass man ihn von seiner Funktion absetzt", erklärte ein Vertreter von Netzpolitik-Experten der Sozialdemokraten gegenüber heise online. Dörmann sei "nicht lernfähig" und "verspreche immer allen alles". Damit untergrabe er den Versuch des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Olaf Scholz, sich klar gegen das unter dem Aufhänger der Bekämpfung von Kinderpornographie von der SPD mit verabschiedete Gesetz für Web-Sperren zu stellen.

    "Schluss mit dem Gewürge", hatte Scholz vor einer Woche gefordert. Im Blick hatte er dabei das Vorhaben der mittlerweile schwarz-gelben Regierungskoalition, die Anwendung der Regelung zur Sperrung kinderpornographischer Seiten für ein Jahr per Erlass auszusetzen. Vielmehr müsse das unter unglücklichen Umständen anhand "populistischer" Vorgaben beschlossene Zugangserschwerungsgesetz komplett aufgehoben werden. Doch die Schlingerbewegungen in der eigenen Fraktion gehen weiter. Unmut bei deren netzpolitisch Erfahrenen hat vor allem ein Schreiben Dörmanns an SPD-Abgeordnete ausgelöst, in dem er sich nach Ansicht seiner Gegner um eine echte Kurskorrektur windet.

    Kerninhalte des im Frage- und Antwort-Stil verfassten Briefs hat der Medienexperte der SPD-Faktion inzwischen auf der Plattform Abgeordnetenwatch öffentlich gemacht. Darin hält Dörmann fest, dass Sperren "im Vergleich zu vielen anderen Instrumenten nur einen relativ geringen Beitrag zur Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet leisten können". Deshalb sage die SPD ja: "Löschen ist der richtige, weil effizientere Weg." Im Rahmen eines vom Bundesparteitag im Juni abgesegneten Beschlusses wird dagegen die schwächere Maxime "Löschen vor Sperren" postuliert, die den Weg für das Zugangserschwerungsgesetz ebnete. Beobachter werfen dem Berichterstatter in diesem Punkt eine "180-Grad-Wendung" vor, die nicht glaubwürdig sei.

    Auf Abgeordnetenwatch verweist Dörmann weiter darauf, dass eine Kinderpornographie-Expertin bei einer Anhörung ausgeführt habe, dass von Web-Blockaden "schon eine gewisse psychologische Wirkung" ausgehen könne. Sperren könnten eine "Hemmschwelle" für Nutzer bilden, "die sich in einem Schwellenbereich befinden". Anders als im Schreiben an die Fraktion gesteht Dörmann aber deutlicher Fehler ein. Ihm zufolge hätte die SPD "aus heutiger Sicht" offensiver gegen die zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und fünf großen Providern auf Druck der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geschlossenen Sperrverträge vorgehen sollen. Diese lägen nun aber faktisch aufgrund eines schwebenden Gerichtsverfahrens auf Eis. Damit gebe es auch nicht mehr den Bedarf, mit dem Zugangserschwerungsgesetz die Nutzer vor tieferen Eingriffen in die Grundrechte zu schützen und die Verträge auf eine angemessene rechtliche Grundlage zu stellen. Daher die Kehrtwende.

    In einem Interview Dörmanns mit dem SPD-Hausblatt "vorwärts" heißt es mittlerweile, dass die Sozialdemokraten "für das Prinzip 'Löschen' sind und waren". In der ursprünglich am Mittwoch publizierten Version hatte dagegen gestanden, dass der in die parteiinterne Kritik geratene Abgeordnete immer für den jetzt verkündeten Ansatz "Löschen statt Sperren" gewesen sei. Ernst genommen wird die im Nachhinein angefügte Parole, über deren Gültigkeitsdauer der Streit mit ausgebrannt ist, offenbar zumindest von den Betreuern des Online-Auftritts des "vorwärts": Beobachtern zufolge haben sie zwei kritische Kommentare von Lesern stillschweigend entfernt. (Stefan Krempl) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  7. #7
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    BKA-Chef: Websperren schrecken ab

    Seit November liegt das "Zugangserschwerungsgesetz" beim Bundespräsidenten auf Eis, das Websperren und Stoppschilder im Browser als Mittel gegen Kinderpornographie vorsieht. Derweil tobt innerhalb und außerhalb der schwarz-gelben Regierung ein Streit und dieses Gesetz.

    Nun hat sich Jörg Ziercke, der Präsident des BKA, erneut für die Websperren ausgesprochen. In einem Interview mit der Welt am Sonntag sagte er "Sperren gegen Kinderpornografie wirken, wie das Beispiel Skandinavien zeigt, abschreckend." Wer die Warnschilder umgehe, hinterlasse dabei Spuren auf seinem Computer.

    Das BKA veranlasse zwar die sofortige Löschung, doch wer Kinderpornographie produziere, habe sicher auch Kopien davon. "Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet." sagte Ziercke laut Welt am Sonntag. (je)

    Quelle: Heise.de

  8. #8
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    "Das alleinige Löschen einer IP-Adresse führt damit nicht zum Verschwinden der schrecklichen Bilder aus dem Internet." sagte Ziercke


    Achja aber nen Stoppschild davor pappen lässt se verschwinden oder was? Für wie bekloppt hält er uns eigentlich... stopp schilder schrecken ab aber das löschen brinbgt nix? MEine Fresse und das traurige dabei ist: Der deutsche Michel nimmt den sein gequarke auch noch ab und findet internetstoppschilder ganz dolle...

  9. #9
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    Bundespräsident unterzeichnet Websperren-Gesetz

    Bundespräsident Horst Köhler hat heute das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" unterzeichnet. Laut Mitteilung bestanden "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten". Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

    Das Gesetz lag Köhler seit vorigem Sommer zur Unterschrift vor. Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident es überprüfen wolle und die Bundesregierung um "ergänzende Informationen" gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen. Die Bundestagsfraktion der Grünen reagierte darauf mit einem Entwurf zur Aufhebung des Websperren-Gesetzes. (anw)

    Quelle: Heise.de

  10. #10
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    Bundeskriminalamt soll Websperren nicht anwenden

    Das heftig umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz tritt nach der überraschenden Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler (CDU) voraussichtlich schon am Dienstag in Kraft. Die Verkündung der Vorschriften, denen zufolge das Bundeskriminalamt (BKA) eigentlich bei wenig Aussichten auf das Löschen kinderpornographischer Seiten direkt auf Servern auch Sperren entsprechender Webseiten anordnen kann, am Montag im Bundesgesetzblatt sei realistisch, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am heutigen Samstag gegenüber heise online. Plangemäß würden die Regeln dann tags darauf greifen. Im Sinne der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP solle das Gesetz aber dann so angewendet werden, dass zunächst nur "das Löschen veranlasst wird". Gleichzeitig solle eine Evaluierung dieser Praxis beginnen.

    Zuvor war im Blog der "Online-Demonstrations-Plattform für Menschen- und Bürgerrechte im digitalen Zeitalter" (ODEM) der angeblich finale Entwurf für einen Erlass des Innenministeriums aufgetaucht. Damit solle das BKA angewiesen werden, das Zugangserschwerungsgesetz nur teilweise umzusetzen, schrieb der Journalbetreiber Alvar Freude dazu. Das Schreiben ist datiert auf den 17. Februar, also just den Tag der Unterzeichnung des Normenwerks durch das Staatsoberhaupt.

    Konkret wird in dem Brief auf die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet verwiesen. Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung werde man sich auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes bereits "ausschließlich und intensiv" auf die Entfernung entsprechender Materialien an der Quelle einsetzen. Sperren würden dagegen nicht vorgenommen.

    Zugleich wird das BKA mit dem Papier, dessen Authentizität das Innenressort nicht bestätigen will, um die Beachtung einer Reihe von Vorgaben gebeten. So habe die Wiesbadener Polizeibehörde ihren gesetzlich eingeräumten Beurteilungsspielraum so zu nutzen, dass keine Aufnahme von Webadressen in Sperrlisten erfolge und Zugangsblockaden unterblieben. Vielmehr seien Staaten mit Betreibern einschlägiger Server zu benachrichtigen. Diese Notiz sei mit der "nachdrücklichen Bitte um Löschung des Inhalts und um entsprechende Rückmeldung" zu versehen.

    Das Verfahren soll zugleich "uneingeschränkt" auch für die mit fünf großen Providern abgeschlossenen Sperrverträge gelten. Parallel seien als kinderpornographisch ausgemachte Inhalte künftig "auch den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft" wie der deutschen Beschwerdestelle mit dem Ziel der Löschung der Dateien zu melden. Über die getätigten Unterrichtungen und Resonanzen sei ein monatlicher Bericht zu erstellen.

    Staatsrechtler haben den nun eingeschlagenen Weg zur Nichtanwendung weiter Teile eines gültigen Gesetzes als hoch problematisch bezeichnet. Auch im Bundesjustizministerium hatte es kürzlich noch geheißen, dass man über diesen Ansatz schon hinaus sei. Linke und Grüne plädieren daher für einen sauberen Schnitt und die komplette Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Parlament und Bundesrat. Auch die SPD hat für kommende Woche eine vergleichbare Initiative angekündigt. Zu diesem Schritt kann sich Schwarz-Gelb aber nicht durchringen. Es gebe keine Bestrebungen in diese Richtungen, hieß es im Innenministerium. Ein Sprecher des Justizressorts betonte, dass "wir vor allem keine Sperrinfrastruktur wollen". Zu deren Verhinderung müsse es zeitnah eine "gesetzliche Regelung" geben.

    Das Bundespräsidialamt gibt sich derweil bedeckt, was den Schriftwechsel zwischen Bundesregierung und Köhler im Zusammenhang mit der Prüfung des Zugangserschwerungsgesetzes auf formale Verfassungskonformität betrifft. Einen entsprechenden Antrag der Grünen zur Akteneinsicht auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes lehnte die Behörde gerade ab mit der Begründung, dass es sich bei dem Vorgang nicht um eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe" handele. Teile des Briefverkehrs sind inzwischen aber auch im Internet verfügbar. (Stefan Krempl) / (mw)

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    Gesetz für Websperren tritt in Kraft

    Mit der überraschend schnellen Veröffentlichung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes in der aktuellen Ausgabe 6/2010 des Bundesgesetzblattes am heutigen Montag tritt das Gesetz am morgigen Dienstag in Kraft. Die Bestimmungen zu Websperren im "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" sollen laut dem Willen der Bundesregierung aber zunächst vom eigentlich dafür zuständigen Bundeskriminalamt (BKA) nicht angewendet werden. Stattdessen sei zunächst nachdrücklich mit Versuchen zum Löschen kinderpornographischer Inhalte direkt auf einschlägigen Servern durch die Wiesbadener Polizeibehörde und die Internetwirtschaft zu experimentieren.

    Bundespräsident Horst Köhler (CDU) hatte mit der Unterzeichnung des Gesetzes in der vergangenen Woche nach längerer Verzögerung und Prüfung auf formale Verfassungskonformität den Weg frei gemacht für das von Schwarz-Gelb ungeliebte Vorhaben. Normalerweise ist nach der Unterschrift durch das Staatsoberhaupt bis zur Verkündung eines Normenwerks im Bundesgesetzblatt mit einer dreiwöchigen Frist zu rechnen. Beim Zugangserschwerungsgesetz ging es am Ende deutlich schneller, was auch Teile der Bundesregierung ziemlich unvorbereitet erwischt. So ging man im Bundesjustizministerium am vergangenen Mittwoch noch davon aus, bis zum Inkrafttreten eventuell noch andere Wege zur Aussetzung der Websperren finden zu können als den rechtlich von Experten als problematisch eingestuften Ansatz einer Anweisung an das BKA.

    Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur fordert unterdessen eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative zur kompletten Aufhebung des "Sperrgesetzes" im Bundestag. "Es gibt inzwischen einen breiten Konsens gegen Netzsperren. Das darf im Parteienstreit zwischen Regierung und Opposition nicht vergessen werden", erklärte Alvar Freude von der Bürgerrechtsorganisation. Seiner Ansicht nach wäre eine weitere Blamage für die Politik in Deutschland, "wenn die inzwischen über Fraktionsgrenzen hinweg gewandelte Auffassung zum Zugangserschwerungsgesetz nicht auch eine rechtstaatlich vernünftige Lösung finden würde".

    Entsprechende konkrete Anläufe haben die Linken und die Grünen bereits gestartet und die SPD angekündigt. Sie sollen am Donnerstag im Plenum des Bundestags in 1. Lesung besprochen werden. Der Petitionsausschuss des Parlaments berät heute Nachmittag in öffentlicher Sitzung zunächst über die von über 134.000 Netzbürgern im Frühsommer unterzeichnete Rekordinitiative gegen das Zugangserschwerungsgesetz. (Stefan Krempl) / (jk)

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  12. #12
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    Gesetz zu Internetsperren passiert Britisches Oberhaus

    Das Britische Oberhaus hat am gestrigen Montag den Regierungsentwurf für das "Digital Economy Bill" ohne große weitere Zusätze verabschiedet. Eines der Kernanliegen des Vorhabens ist es, den Urheberrechtsschutz im Internet zu verbessern. Es sieht dafür die Einrichtung eines Verfahrens für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen vor. Nach mehreren Warnhinweisen sollen bei wiederholten Rechtsverstößen "technische" Sanktionen greifen, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung gemäß dem "Three Strikes"-Modell reichen.

    Ungewiss ist nach dem Votum der Lords das Schicksal einer besonders umstrittenen Klausel, mit der Regierungsmitglieder das Copyright auf dem Verordnungsweg ändern könnten. Die Mitglieder des Oberhauses hatten die Regelung vergangene Woche durch einen Korrekturvorschlag des Lords Clement Jones ersetzt, der den oppositionellen Liberalen angehört. Ihm zufolge sollen Provider gerichtlich per einstweiliger Verfügung dazu angehalten werden können, Webseiten oder Dienste zu blockieren, deren Inhalte zu "substanziellen Teilen" gegen das Copyright verstoßen.

    Diese Befugnis für Websperren stieß bei Bürgerrechtsorganisationen und Vertretern der Internetwirtschaft auf große Proteste. Die Liberalen brachten daher in letzter Minute einen entschärften Änderungsantrag ein. Er will die Rechtsmittel der betroffenen Anbieter stärken. Diese könnten damit auch die entstehenden Kosten für Gerichtsverfahren sowie Schadensersatz verlangen, falls ein Rechteinhaber fälschlicherweise eine Blockade lanciert haben sollte. Dieser kam aber nicht mehr zur Abstimmung. Lord Young betonte für die regierende Labour-Fraktion, dass der ursprüngliche Ansatz der Stärkung der Rechte der Ministerriege zur Anpassung des Urheberrechtsschutzes an neue technische Entwicklungen der beste Weg und dies noch nicht vom Tisch sei.

    Andere Änderungsanträge der Opposition zur Entschärfung der "Three Strikes"-Bestimmungen fanden keine Mehrheit, nachdem sich führende Unterstützer wie Lord Lucas von ihren eigenen Verbesserungsvorschlägen distanziert hatten. Er habe bei einer Suche im Internet nach einer Harry-Potter-Lesung zu viele illegale Angebote gefunden, erklärte der Copyright-Experte der Konservative seinen Rückzug. Es müsse doch möglich sein, dass Suchmaschinen "diese Sachen" blockierten, echauffierte sich Lucas. Das Internet erinnere ihn derzeit zu stark an einen Basar, auf dem Produktfälschungen aneinandergereiht seien.

    Das Gesetz soll nun noch vor den Parlamentswahlen, die voraussichtlich Anfang Mai stattfinden sollen, durch das Unterhaus. Jim Killock von der Open Rights Group befürchtet, dass die dort versammelten Volksvertreter angesichts dringender Wahlkampfverpflichtungen letztlich höchstens zwei Stunden Debatte auf die Initiative verwenden können. Voraussichtlich würde ein "Rumpfparlament" dann in Eile den Entwurf – höchstens versehen mit einzelnen Streichungen – durchwinken. Damit rechnet auch die Musikindustrie. So zeigte sich Richard Mollet, Cheflobbyist des British Phonographic Institute (BPI), Ende vergangener Woche in einer ins Internet gewanderten E-Mail (PDF-Datei) siegessicher: Die Parlamentarier haben sich seiner Ansicht mit der Situation abgefunden, dass sie den Entwurf nicht mehr "detailliert prüfen" könnten. Allerdings hätten just Geheimdienstkreise noch Bedenken gegen die geplanten Websperren vorgebracht.

    Die Regierung drängt derweil zur Eile. Sie möchte das Vorhaben vor den Wahlen verabschiedet wissen. Letzte Korrekturen können ihr zufolge im sogenannten Wash-up-Verfahren durchgeführt werden. Dieser "Spülungsprozess" bezeichnet in Großbritannien die Phase der letzten parlamentarischen Aktivitäten vor dem Ende einer Legislaturperiode, in der Gesetze gebündelt noch auf den Weg gebracht werden. Der schottische Earl of Errol sieht darin die Gefahr eines "Missbrauchs des parlamentarischen Prozesses". (Stefan Krempl) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  13. #13
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    Bundesjustizministerin: "Internetsperren sind der falsche Weg"

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte in einem Interview mit der Online-Ausgabe des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel erneut, dass es mit der schwarz-gelben Koalition keine Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen geben werde. Mit Blick auf das Antipiraterie-Abkommen ACTA, das derzeit weitgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, erklärte die Bundesjustizministerin daher, man werde "kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält".

    Die Justizministerin betonte, sie setze sich bei ACTA "für mehr Transparenz und Offenheit" ein, um "unbegründeten Befürchtungen und Fehlinformationen vorzubeugen". Nach ihrer Ansicht sollten die vorläufigen ACTA-Verhandlungstexte so bald wie möglich veröffentlicht werden. Das habe man zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten "sehr deutlich gemacht". Leutheusser-Schnarrenberger verwies zudem darauf, dass auch das Europäische Parlament sich für mehr Transparenz bei den ACTA-Verhandlungen ausgesprochen hat und einige der bislang vorgeschlagenen Regelungen scharf kritisiert.

    Auf Initiative der USA und Japans verhandeln derzeit eine Reihe von Staaten – darunter die Schweiz, Südkorea, Singapur, Mexiko und Australien – über das geplante Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Für die EU-Staaten sitzt die EU-Kommission am Verhandlungstisch. Mit dem Abkommen sollen die Bemühungen der Teilnehmerstaaten zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen harmonisiert werden. Neben der Geheimniskrämerei der Verhandlungspartner kritisieren Beobachter, dass mit ACTA bestehende Abkommen und nationale Regelungen zum Urheberrechtsschutz ausgeweitet werden sollen - bis zur Einführung von Netzsperren für Wiederholungstäter nach dem "Three-Strikes"-Ansatz.

    Für das Internet sei eine international verbindliche Charta naheliegend, da das Netz nicht an Landesgrenzen halt mache, betonte Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir setzten uns auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, die großen Chancen des Internets zu sichern, zugleich aber bestehenden Gefahren mit maßvollen Schutzmechanismen zu begegnen", sagte sie in dem Internview mit dem Börsenblatt.

    Angesprochen auf das vor einem US-amerikanischen anhängige Gericht Google Book Settlement sagte sie, eine Absage wäre ein Erfolg für alle Rechteinhaber: "Auf dem Spiel stehen Kernfragen des Urheberrechts. Die Antworten gehören ins Gesetz und nicht in einen Vergleich." Es müsse klar sein, dass sich Geschäftsmodelle, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen, nicht auszahlten.

    Quelle: Heise.de

  14. #14
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    Löschgesetz soll Missbrauchsbilder rascher aus dem Netz befördern

    Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin hat auf dem PolitCamp in Berlin am Sonntag Sinn und Zweck des von der Bundesregierung angestrebten Gesetzes zum Löschen von Kinderpornographie umrissen. Im internationalen Kontext sei in diesem Bereich schon "vieles möglich", erklärte der Liberale. Die Frage sei nur, ob die etablierten Verfahren "schnell genug" seien. So sei das Tätigwerden der Strafverfolger derzeit "einfach zu langsam", um im rasanten Kommunikationsmedium Internet "mitzukommen". Hier müsse das Löschgesetz greifen und helfen, die Mechanismen zum Entfernen der Dokumentationen sexuellen Missbrauchs effizienter zu gestalten.

    Eine stärkere Stellung von Beschwerdestellen wie INHOPE soll dafür sorgen, das unerwünschte Material schneller als über den Dienstweg aus dem Netz zu bekommen, brachte Höferlin ein Beispiel für die potenzielle Ausrichtung des Vorstoßes, an dem derzeit das Bundesjustizministerium arbeite. "In nicht allzu weiter Ferne" werde es dazu einen konkreten Vorschlag geben. Netzpolitiker der FDP stünden dabei im Dialog mit dem Ressort, würden aber nicht direkt an dem Entwurf mitschreiben. Insgesamt gehe es darum, "wie wir effektiv, schnell und angemessen löschen können". Zugleich räumte Höferlin ein, dass es unterschiedliche Positionen bei der Internetgemeinde und dem Koalitionspartner CDU/CSU gebe, inwiefern man das derzeit teils ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz brauche. Klar sei aber, dass es "Sperren mit uns nicht gibt". Es sei deutlich geworden, dass reine Webblockaden "zu keinem Ergebnis führen".

    Franziska Heine, Initiatorin der Rekordpetition gegen das Gesetz für Websperren, verlangte einen "klaren Zeitplan" für das weitere Vorgehen. "Alle Zweifel" seien für sie erst mit der Aufhebung des Gesetzes beendet. Bis dahin stehe weiter die Frage im Raum: "Müssen wir nach Karlsruhe gehen?" Generell monierte sie, dass es nach der Debatte über die Blockaden zwar "viele Runde Tische und Dialogveranstaltungen" von Regierungs- und Parlamentsseite aus gebe. Es bleibe aber meist beim "Wir reden mal miteinander". Diejenigen, die sich im Netz bewegten und direkt betroffen seien, würden "außen vor gelassen".

    Für die SPD-Bundestagsfraktion regte Lars Klingbeil an, dass die FDP "im Rahmen einer Koalition der netzpolitischen Vernunft" für die von der Opposition geforderte Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes stimmen solle. Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Zensur und Internetsperren brachte dafür die Variante eines interfraktionellen Antrags ins Spiel, bei dessen Abstimmung der Fraktions- und Koalitionszwang aufgehoben werden könnte und so jedem die Gesichtswahrung ermöglicht werde. Klingbeil versicherte Heine zudem, dass die Petition "verdammt viel bewirkt habe". Jetzt wüssten zumindest alle Parlamentarier, "dass es dieses Internet gibt und Leute darin unterwegs sind".

    Zugleich versprach der SPD-Politiker, dass es bei der jüngst eingesetzten Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" um eine "grundsätzliche Öffnung der Politik" gehen werde. Klingbeils Ex-Parteikollege und jetzige Pirat, Jörg Tauss, gab dagegen zu bedenken, dass von den Beamten der Bundestagsverwaltung schon jetzt die geplanten "neue Formen" der Bürgerbeteiligung "torpediert" würden. In den vergangenen Legislaturperioden habe sich auch kein Parlamentsausschuss bereit erklärt, ein Gesetzesverfahren einmal durch außerparlamentarische netzpolitische Experten begleiten zu lassen. Höferlin bestätigte, dass sich der Verwaltungsapparat "derzeit nicht in der Lage" sehe, den "Beschluss zu Transparenz" wunschgemäß umzusetzen. Im Anschluss an das Podium war zu hören, dass ein Online-Forum abgelehnt werde, da niemand die zu erwartende Vielzahl an Einträgen kontrollieren könne. Mit Diensten wie Twitter oder Facebook gebe es ferner keinerlei Erfahrung in der Bundestagsverwaltung. (Stefan Krempl) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  15. #15
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    EU will Websperren einführen

    Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren. Die geplanten Websperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die "mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen" soll, schreibt die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für das Internet-Portal der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Sie hat den Entwurf der Richtlinie an diesem Montag in Brüssel vorgestellt . Sollte die neue EU-Richtlinie Realität werden, entstünde in Deutschland eine paradoxe Situation: Die Bundesregierung müsste genau die Websperren einführen, die sie gerade ausgesetzt hat, um stattdessen ein Löschgesetz zu forcieren.

    Bürgerinitiativen würfen beim Thema Reglementierung des Internets zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf, gibt Mahlmström zu bedenken, betont aber gleichzeitig, dass Bilder, die Kindesmissbrauch zeigen, könnten "unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten" können. "Handeln wir nicht, so könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen."

    Der Richtlinienentwurf, der der FAZ. vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten; darunter das sogenannte Grooming: der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst.

    Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie sollen in Zukunft auch das gezielte Suchen nach und das Betrachten derselben im Internet strafbar sein. Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos streamen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern. Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen.

    Laut Mahlmström schlägt die EU-Kommission vor, "dem Beispiel einiger Mitgliedstaaten zu folgen", und den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Dafür sollten nationale Mechanismen eingeführt werden, um den Zugang zu blockieren: "Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie dieses Ziel am besten erreichen. Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornographische Websites zu verweigern. Oder sie ermächtigen die zuständigen Polizei- und Justizbehörden per Gesetz, die Anbieter von Internetdiensten dazu aufzufordern, die Nutzung derartiger Seiten zu blockieren." Diese Maßnahmen seien aber kein Ersatz für das Löschen kinderpornografischer Bilder und Videos schon an der Quelle.

    Auch vom EU-Ministerrat waren in den letzten Tagen Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, nachdem der Rat europaweite Websperren forcieren will. In Deutschland wurde das heftig umstrittene Websperren-Gesetz (Zugangserschwerungsgesetz) von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgesetzt: Es trat zwar in Kraft, das BKA soll aber nach einer Anordnung die im Gesetz vorgesehen Websperren nicht durchführen bzw. gegenüber den Providern nicht durchsetzen. Ein Löschgesetz soll nun die Verbreitung kinderpornografischen Materials schon an der Quelle bekämpfen: Damit sollen Missbrauchsbilder rascher als zuvor aus dem Netz entfernt werden können.

    Quelle: Heise.de

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