Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit der Erweiterung des BKA-Gesetzes zu Jahresbeginn noch keinen Computer online durchsucht. "Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke laut dpa dem Westfalen-Blatt. Bislang hätten die "herkömmlichen Ermittlungsmöglichkeiten" zur Aufklärung der Verdachtsfälle ausgereicht. Er rechne dennoch – wie schon im Januar – mit vier bis fünf Online-Durchsuchungen pro Jahr.
Seit Januar darf das BKA bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln. Die Beamten können bei dringender Gefahr Verdächtige überwachen, Wohnungen abhören, Computer heimlich ausspähen und Rasterfahndungen einleiten. Ebenfalls im Januar reichte die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle ein, im April folgte eine zweite von Journalisten, Juristen und Ärzten.
Quelle: Heise.de