Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat ihren Tätigkeitsbereich erstmal auch auf Weblogs ausgedehnt. Sie indizierte ein Blog, das Magersucht verherrlicht.

Die Indizierung hat zur Folge, dass die Website Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden darf. Die einzige rechtlich unstrittige Weise, wie dies in Deutschland bei Websites erreicht werden kann, ist ein persönlicher Benutzer-Account, der erst nach einer erfolgreichen Alterüberprüfung durch ein PostIdent-Verfahren freigeschaltet wird.

Wie bei Beck Blog einem Rechts-Blog des Fachverlages C. H. Beck zu lesen ist, handelt es sich bei der indizierten Website um ein Blog, das "Anorexie und Magersucht (Anorexia nervosa) in Gedichten, so genannten 'Glaubensbekenntnissen', Handlungsanweisungen und 'Motivationsverträgen' extrem positiv darstellt und glorifiziert".

Die Entscheidung des 12-köpfigen Gremiums wird in der nächsten BPjM-Publikation Anfang Februar abgedruckt werden. (cel)

Quelle: Chip.de