Online-Durchsuchung: Einigung beim BKA-Gesetz
Nachdem das BKA-Gesetz erst vor wenigen Tagen im Bundesrat gescheitert ist, unternimmt die große Koalition nun einen neuen Anlauf, um die umstrittene Kompetenz-Neuregelung der Bundespolizei zu beschließen. Laut Zeitungsberichten haben sich Union und SPD in allen Streitpunkten geeinigt, so dass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
Die Expertenrunde unter der Führung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich demnach darauf verständigt, dass eine Online-Durchsuchung grundsätzlich, also auch in Eil-Fällen, von einem Richter genehmigt werden muss.
Während ein zentraler Kritikpunkt am BKA-Gesetz damit entschärft wurde, soll ein anderer unangetastet bleiben: Sollte das Gesetz beschlossen werden, haben Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte kein generelles Zeugnisverweigerungsrecht mehr. Lediglich Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete sind dann absolut vor Überwachungen geschützt. Die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme soll in jedem Einzelfall beurteilt werden.
Der jetzt erzielte Kompromiss soll noch vor Weihnachten dem Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden. (cel)
Quelle: Heise.de