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Thema: BKA-Gesetz: Der Blick richtet sich erneut nach Karlsruhe

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    BKA-Gesetz: Der Blick richtet sich erneut nach Karlsruhe

    Datenschützer sowie Medien- und Wirtschaftsvereinigungen haben gegen die Verabschiedung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) durch den Bundestag protestiert. Wieder genehmige sich der Bundesgesetzgeber erst einmal ein Übermaß an Freiheitsbeeinträchtigungen, um dann nach einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf das vom Grundgesetz gerade noch Erlaubte zurechtgestutzt zu werden, beklagt der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Das neue BKA-Gesetz gefährde geradezu die "innere Sicherheit", weil es die Bevölkerung verunsichere und durch den Abbau rechtsstaatlicher Verfahren sowie durch die "Vergeheimdienstlichung der Polizei" die Ausgrenzung von Minderheiten forciere. Dies sei der wahre Treibsatz für Terrorismus.

    August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbands Bitkom, sieht das Vertrauen unbescholtener Computer-Nutzer in ihre Privatsphäre durch die "Gummi-Paragraphen" rund um die neue Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen schwinden. Der Gesetzgeber habe das neue Computer-Grundrecht nicht genügend berücksichtigt. Die geplante Befristung der Befugnis zum Einsatz des Bundestrojaners bis 2020 bringe nichts. Das Gesetz könne auch ohne diese Frist gestrichen werden, wenn es sich nicht bewähre. "Doch bevor es überhaupt in Kraft tritt, sollte zwischen Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden." Das Vorhaben muss noch den Bundesrat passieren, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.

    Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) befürchtet, dass das BKA Journalisten überwachen könnte. Wie schon beim Gesetz zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten würden die neuen Bestimmungen "keinerlei spürbaren Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Informant und Presse" enthalten. Besonders brisant seien die Ausnahmen von der Pflicht, die überwachten Bürger wenigstens im Nachhinein über das staatliche Eindringen in ihre Privatsphäre zu informieren. "Im Eilfall müssen weder Staatsanwalt noch Richter einer Online-Durchsuchung zustimmen", kritisiert Michael Littger, TK-Experte beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

    Laut dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) hat die große Koalition mit dem Vorstoß "einen neuen Negativmaßstab im Umgang mit persönlichsten Daten zu geltendem Gesetz gemacht". Es könnten auch IT-Systeme von Personen ausgeforscht werden, die nur im Kontakt mit einem Verdächtigen stehen. Mit dieser unscharfen gesetzlichen Regelung müssten alle Bürger mit einer Online-Durchsuchung rechnen.

    Bei der von den Grünen geforderten namentlichen Abstimmung (PDF-Datei) am Mittwoch hatten von 549 anwesenden Parlamentarier 375 mit Ja und 168 mit Nein gestimmt, darunter 20 SPD-Abgeordnete. Sechs Sozialdemokraten enthielten sich. Gegen das Gesetz wollen Politiker der Grünen und der FDP sowie die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann ("Twister") Verfassungsbeschwerde einlegen. Winsemann bittet um Spenden, um die sich etwa auf 8000 Euro belaufenden Kosten für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts aufbringen zu können. Inhaltliche Unterstützung erhält sie von der Humanistischen Union und der Piratenpartei.

    Ernst Gottfried Mahrenholz, früherer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, räumt Klagen in Karlsruhe gegen die beschlossenen Kompetenzerweiterungen der Polizei Erfolgsaussichten ein. Ihm scheint nicht gewiss, dass das Ausmaß zulässiger staatlicher Eingriffe in die Grundrechte des Datenschutzes, des Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit angesichts terroristischer Gefahren standhält, sagter er der Mitteldeutschen Zeitung. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis bezeichnete es ebenfalls als unwahrscheinlich, "dass das Gesetz völlig ungeschoren davonkommt".

    Ähnlich wie Vertreter der Union hatte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dagegen das Verhandlungsergebnis der großen Koalition als "strikt rechtstaatliches Gesetz auf sehr hohem Niveau" bezeichnet. Den Weg nach Karlsruhe empfahl er daher nur Kritikern, die sich "ein blaues Augen holen" wollen. Man könne zwar der Meinung sein, dass die verdeckte Online-Durchsuchung überflüssig sei. Rechtsstaatlich betrachtet halte er die gefundene Regel aber für einwandfrei.

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    BKA-Gesetz steht Wackelpartie im Bundesrat bevor

    In der Abstimmung über die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) im Bundesrat, die entweder Ende November oder spätestens Mitte Dezember ansteht, könnte es knapp werden für die große Koalition. Alle Länder, in denen die FDP, die Linken oder die Grünen mit an der Macht sind, wollen sich voraussichtlich enthalten. Dazu zählen das bislang für seine strenge Politik im Bereich innere Sicherheit bekannte Bayern genauso wie die anderen bevölkerungsreichen und stimmgewaltigen Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Aber auch in Rheinland-Pfalz, wo die SPD allein regiert, wachsen die Bedenken gegen die umfassende Ausweitung der Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde einschließlich einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen.

    Die derzeitigen Sitzverhältnisse im Bundesrat Vergrößern In Bayern hat das vom Bundestag am Mittwoch mit schwarz-roter Mehrheit beschlossene BKA-Gesetz für Spannungen in der noch jungen Koalition von CSU und FDP geführt. Die FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte verkündet, ihre Partei werde sich einer Zustimmung aus München widersetzen. Die Zentralisierung von Ermittlungsmacht beim BKA laufe dem Föderalismus entgegen, die Ausgestaltung von Online-Razzien in dem Bundesprojekt sei untragbar. Der bayerische CSU-Innenminister Joachim Herrmann hält diese Auffassung für falsch, räumt aber ein, dass sich der Freistaat laut Koalitionsvertrag bei einem Nein der Liberalen im Bundesrat zu enthalten habe. In der Berliner Zeitung setzte CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg jetzt empört über das "bockige" Verhalten der FDP nach. Diese solle sich "genau überlegen, ob sie das Thema Terrorabwehr zur parteipolitischen Profilierung nutzen" wolle.

    Auch die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung wird sich in der Länderkammer wohl enthalten. Justizminister Ulrich Goll lehne den verdeckten Zugriff auf IT-Systeme ab, sagte ein Sprecher des FDP-Politikers. Mit dieser Haltung hat sich Goll nun auch im Streit mit seinem CDU-Kollegen im Innenressort, Heribert Rech, um eine eigene Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen der Landespolizei durchgesetzt. Das Thema komme nicht mehr auf den Tisch, erklärte Rech gegenüber dpa. Er müsse damit leben, wenn der Koalitionspartner Nein sage. Es reiche aus, wenn das BKA künftig bei akuter Terrorgefahr den Bundestrojaner einsetzen dürfe. Wenn Ermittlungen nicht ein entsprechendes Kaliber hätten, sodass die Ermittler aus Wiesbaden ins Spiel kämen, sei dies auch kein Fall für das Ausspähen von Festplatten auf Landesebene.

    Hamburgs grüner Justizsenator Till Steffen will das BKA-Gesetz ebenfalls nicht mittragen und den CDU-Koalitionspartner so zur Enthaltung zwingen. Der GAL-Politiker sieht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Eingriff in persönliche Freiheiten der Bürger unzureichend umgesetzt. Der Bundestag wolle sich offensichtlich abermals in Karlsruhe eine blutige Nase holen. Auch auf die Stimmen Bremens kann die Bundesregierung aufgrund der grünen Regierungsbeteiligung in der Hansestadt nicht zählen. Berlin wird sich wegen dem Nein der Linken dem Vernehmen nach auch gegen die Reform stellen.

    Insgesamt haben die Länder, die von CDU, SPD oder einer großen Koalition beherrscht werden, mit 35 zu 34 Stimmen nur eine hauchdünne Mehrheit. Da eine Enthaltung faktisch als Nein zählt, ist das BKA-Gesetz so noch nicht in trockenen Tüchern. Denn auch der rheinland-pfälzische SPD-Fraktionschef Jochen Hartloff kritisierte jetzt die Neuregelung scharf. Ein Dorn im Auge ist ihm vor allem die geplante Eilfallregelung bei heimlichen Online-Durchsuchungen, wonach diese bei Gefahr im Verzug der BKA-Präsident auch ohne richterliche Genehmigung anordnen können soll. Angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse dieser Punkt erneut geprüft werden. Als weiterer Wackelkandidat gilt Hessen, da die aktuelle CDU-Regierung keinen Rückhalt im Parlament hat und das Land vor Neuwahlen steht.

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    Keine Mehrheit im Bundesrat für das BKA-Gesetz

    Die Kammer der Bundesländer hat wie erwartet das umstrittene BKA-Gesetz abgelehnt, nachdem sich vorab bereits einige Länder gegen das Gesetz, mit dem dem Bundeskriminalamt erweiterte Ermittlungsbefugnisse gegeben werden sollen, ausgesprochen hatten. Damit sind auch die Regelungen zur Online-Durchsuchung und die Ermächtigung des BKA für Ermittlungen zur Gefahrenabwehr auf Bundesebene vorerst einmal vom Tisch: Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich im Bundesrat keine Mehrheit; die Bundesregierung oder der Bundestag können nun ein Vermittlungsverfahren einleiten, um durch Änderungen am BKA-Gesetz doch noch eine Kompromisslösung zu finden. SPD-Politiker hatten bereits die Bereitschaft zu einer schnellen Einigung über Änderungsvorschläge signalisiert; Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte allerdings gerade gegenüber dem Handelsblatt ultimativ erklärt: "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande."

    Bei der Abstimmung über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz kam wegen zahlreicher Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit zustande. Diese Abstimmungsregelungen im Bundesrat, nach denen nicht die einfache Mehrheit der Stimmen, sondern die absolute Mehrheit aller Stimmen für die Zustimmung zu einem Gesetz notwendig ist, hatte im Umfeld des Streits um das BKA-Gesetz schon zu Vorschlägen unter anderem von Schäuble geführt, die Regelung zu ändern. Danach sollten künftig Enthaltungen nicht mehr als Nein-Stimmen gezählt werden, um die Länderregierungen bei Gesetzesvorhaben, die der Zustimmungspflicht des Bundesrats unterliegen, zu einer eindeutigen Haltung zu zwingen. Dies stieß aber bereits auf geharnischten Protest, eine Änderung der Abstimmungsregeln im Bundesrat dürfte derzeit keine parlamentarische Mehrheit finden.

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  4. #4
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    Schäuble stellt Ultimatum beim BKA-Gesetz

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble macht Druck auf den Bundesrat im Streit um die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande", sagte der CDU-Politiker dem Handelsblatt. Dann hätte man sich die ganze jahrelange Debatte über die Ausweitung der Befugnisse aber schenken können, die auch zu viel Verunsicherung geführt habe. Als Beispiel führte Schäuble "das ganze Gerede vom Überwachungsstaat" an. Dabei gehe die Polizei sehr sorgfältig mit den ihr gewährten Befugnissen um. So sei der große Lauschangriff, der mit dem BKA-Gesetz um einen Spähangriff mit winzigen Kameras ausgeweitet werden soll, im vergangenen Jahr lediglich in zehn Fällen durchgeführt worden.

    Verhandlungsführer der SPD, die hauptsächlich an drei Punkten Nachbesserungen fordern und sich dabei etwa für eine Richtergenehmigung von heimlichen Online-Durchsuchungen auch in eiligen Fällen aussprechen, hatten zuvor bereits einen raschen Kompromiss in Aussicht gestellt. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, rechnet noch mit einer "Bescherung" vor Weihnachten. Bei der CDU heißt es dagegen seit Langem, dass der Verhandlungsspielraum beim BKA-Gesetz ausgeschöpft sei.

    Die FDP fordert dagegen noch weitergehende Korrekturen als die Sozialdemokraten in den Ländern. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber Zeit Online: "Ich bin gegen die heimliche Online-Durchsuchung privater PCs. Das ist auch die überwältigende Mehrheitsmeinung der FDP-Mitglieder. Deswegen versuchen wir, dieses Instrument zu vermeiden oder ihm wenigstens dort die Giftzähne zu ziehen, wo es ohne unser Zutun bereits eingeführt wurde."

    Für das BKA-Gesetz kann sich die Rechtexpertin der Liberalen im Bundestag keine Änderungen denken, "die uns eine Zustimmung möglich machen". Es gehe dabei nicht nur um "Parallelkompetenzen" der Polizeien bei Bund und Ländern, sondern auch um die Ausgestaltung vieler anderer Ermittlungsbefugnisse wie der Rasterfahndung oder um den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung allgemein. Generell brauche das BKA keine Befugnis zur Gefahrenabwehr. Die Landesvorsitzende der bayerischen FDP kann sich so vorstellen, dass das Gesetz auch in einem Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern letztlich keine Mehrheit findet: "Herr Schäuble hat ja schon gesagt, wenn es nicht käme, wäre es auch nicht so schlimm. Anscheinend ist das Gesetz nun doch nicht so notwendig."

    Der Bundesrat will am heutigen Freitag darüber entscheiden, ob er das vom Bundestag beschlossene BKA-Gesetz passieren lässt oder den Vermittlungsausschuss anruft. Angesichts des Widerstands fast aller Bundesländer gilt es im Vorfeld als ausgeschlossen, dass das Vorhaben in seiner jetzigen Form in der Länderkammer eine Mehrheit erhält. Generell sollen dem BKA mit der Initiative umfangreiche Befugnisse zur Terrorabwehr übertragen werden.

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  5. #5
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    BKA-Gesetz noch nicht vom Tisch

    Die Bundesregierung will in der heftigen Auseinandersetzung um die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anrufen. Das Bundeskabinett werde am kommenden Mittwoch das Vermittlungsverfahren einleiten, kündigte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg an. Zuvor hatte die Länderkammer das vom Bundestag beschlossene Vorhaben, das dem BKA weite Befugnisse unter dem Aufhänger der Terrorbekämpfung einschließlich heimlichen Online-Durchsuchungen an die Hand geben soll, komplett mit großer Mehrheit abgelehnt. Neben Ländern, in denen die FDP, die Grünen oder Linke mit an der Macht sind, stimmten auch Ministerpräsidenten in einer SPD-Regierung nicht für die Aufrüstung des BKA.

    Während der Sitzung im Bundesrat warb Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einmal mehr für die Annahme des Gesetzes: "Die Befugnisse der Polizeibehörden müssen den technischen Entwicklungen folgen." Der CDU-Politiker verwies auf die große Zustimmung bei den Landesinnenministern: 15 von 16 seien für das Gesetz. Mit den neuen Kompetenzen für das BKA würden die Zuständigkeiten der Landespolizeien in keiner Weise eingeschränkt. Für den Fall, dass das Gesetz nicht zustande komme, gelte aber: "Auch auf der gegebenen rechtlichen Grundlage ist die Bundesrepublik Deutschland ein sicheres Land." Kurz vor der Abstimmung hatte Schäuble Bundesrat und dem Parlament eine enge Frist gesetzt. Der Innenminister will demnach eine Einigung noch vor Weihnachten, sonst werde die Bundesregierung das jahrelang umkämpfte Vorhaben zu den Akten legen.

    Der Vorsitzendes des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy, kritisierte Schäuble heftig und machte sich für Nachbesserungen stark. "Schäubles Einstellung – alles oder nichts – ist die falsche Haltung. Der Bundesinnenminister sollte die Größe und Souveränität haben, die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zu respektieren und sich zu Kompromissen bereit zeigen", sagte der SPD-Politiker der "Leipziger Volkszeitung". Das Gesetz dürfe im Vermittlungsausschuss zwar nicht auf den Kopf gestellt werden, müsse aber stellenweise überarbeitet werden. Konkret sprach sich Edathy für eine kürzere Befristung von Online-Razzien bis 2012 aus. Bei den Einschränkungen beim Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Ärzten und Anwälten sieht er dagegen keinen Handlungsbedarf: "Ich kann hier keinen Angriff auf die Pressefreiheit erkennen."

    Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer, und Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (beide CDU) zeigten sich zuversichtlich, dass das Gesetz in der letzten Bundesratssitzung vor Weihnachten am 19. Dezember verabschiedet werden kann. Ein Vermittlungsausschuss werde sich über das Gesetz in "wenigen Minuten" einig, meint Böhmer. Im Prinzip will auch die SPD das Gesetz, ihre Landespolitiker bestehen aber auf Änderungen in drei Punkten. Dies machte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) nach der Abstimmung erneut deutlich. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) trat dafür ein, auch in Eilfällen bei verdeckten Online-Durchsuchungen immer einen Richter einzuschalten. In Berlin habe rund um die Uhr ein Richter Bereitschaftsdienst. Eine Entscheidung könne in maximal 15 Minuten getroffen werden. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass Berufsgeheimnisträger unterschiedlich behandelt würden.

    "Der Bundesrat hat zu Recht die Notbremse gezogen. Schäubles dreister Angriff auf die Demokratie und den Rest an Privatheit ist damit gescheitert", lobte die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, die Entscheidung. Jan Korte, Innenexperte der Linken im Bundestag, fürchtet aber, der Einsatz des Bundestrojaners könnte über "Nachbesserungen" doch noch freigegeben werden. Petra Pau, Vorstandsmitglied der Linken, forderte, Schäuble beim Wort zu nehmen und "Verzicht zu üben". Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sieht beim Bundesinnenminister derweil "die Nerven blank" liegen. Es sei richtig, dass die SPD-regierten Länder "an ihren berechtigten Anliegen festgehalten haben". Die verfassungsrechtlichen Bedenken dürften nun nicht in koalitionstaktischen Runden "als Opfergabe der SPD an die Union unter Schäubles Weihnachtsbaum" gelegt werden.

    Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprach von einem Rückschlag für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. "Das monatelange Gezerre innerhalb der Bundesregierung, die Weigerung, Nachbesserungen vorzunehmen, die vor dem Bundesverfassungsgericht auch Bestand haben, sowie die fehlende Einbindung der Länder im Vorfeld der Gesetzgebung – all dies ist nun dem Bundesinnenminister auf die Füße gefallen." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appellierte an alle Beteiligten, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, kritisierte den Stopp des Gesetzes. Die jüngsten Terroranschläge in Indien hätten gezeigt, wie wichtig das Vorhaben sei, sagte sie: "Wir brauchen eine solide Basis für eine effektive Terrorabwehr."

    Erfreut zeigten sich Verbände der Medienbranche. Laut dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben die Länderchefs gezeigt, "welch hohe Bedeutung sie dem Quellenschutz und damit der Wahrung der Pressefreiheit in Deutschland" zumessen. "Wir hoffen, dass der Vermittlungsausschuss einen angemessenen Quellenschutz für Journalisten in das Gesetz schreibt", ergänzte ein Sprecher des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Dieter Kempf aus dem Präsidium des IT-Branchenverbands Bitkom sprach von einer "letzten Chance für Korrekturen" am BKA-Gesetz. "Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung die Verhältnisse gewahrt bleiben. Die Privatsphäre unbescholtener PC-Nutzer darf nicht unnötig verletzt werden."

    Quelle: Heise.de

  6. #6
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    Merkel empört über Verzögerung beim BKA-Gesetz

    Bundeskanzlerin Angela Merkel ist nicht erfreut, dass der Bundesrat der umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) vorerst seinen Segen vorenthalten hat. "Ich finde es geradezu paradox und fahrlässig, die Terrorismusbekämpfung in die Hände des Bundes zu legen, und ihm dann nicht die Mittel zu geben, die man im eigenen Bundesland beansprucht", sagte die CDU-Politikerin der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" laut einem Vorbericht. Sie spielte damit auf eine zwischen Bund und Ländern in der Föderalismuskommission beschlossene Grundgesetzänderung an, die das Vorhaben nun mit konkreten Befugnissen wie etwa einer Lizenz zu heimlichen Online-Durchsuchungen für das BKA ausfüllen will. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der den vom Bundestag bereits beschlossenen Vorstoß ultimativ bis Weihnachten unter Dach und Fach haben will, sicherte Merkel ihre "volle Unterstützung" zu.
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    Einzelne Länder verweigerten dem Bund, "was sie sich selbst in ihren Landespolizeigesetzen zur Gefahrenabwehr zugestehen", klagte Merkel weiter. Mit Blick auf die verheerenden Anschläge im indischen Bombay und eine mögliche terroristische Bedrohung für Deutschland ergänzte die Kanzlerin: "Ich möchte, dass wir in der Lage sind, es mit terroristischen Kräften aufzunehmen und solche Angriffe oder Anschläge zu verhindern. Dafür müssen wir gewappnet sein." Die Bundesrepublik brauche dafür auch das BKA-Gesetz. Schäuble hatte erst am gestrigen Freitag dagegen erneut betont, dass Deutschland auch ohne das Vorhaben ein sicheres Land sei und bleibe.

    Die bayerische FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte parallel im Deutschlandradio einmal mehr, dass kein Zeitdruck für die Verabschiedung der Novellierung bestehe. Weder eine EU-Richtlinie noch die Sicherheitslage in Deutschland zwängen die Politik zu einem überhasteten Vorgehen, sagte die Rechtsexpertin der Liberalen im Bundestag. "Ich glaube, es ist wirklich falsch und sehr vordergründig, diese fürchterlichen Anschläge in Bombay jetzt mit unserem BKA-Gesetz in Verbindung zu bringen", hielt Leutheusser-Schnarrenberger ferner den Sorgen Merkels entgegen. Stattdessen sei es nötig, über einige Kernpunkte des Gesetzentwurfs erneut zu verhandeln.

    SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier versicherte derweil gegenüber dem "Handelsblatt", dass ein Kompromiss beim BKA-Gesetz "nicht an der SPD scheitern wird". Wenn die Bundesregierung in der Auseinandersetzung nun den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Länderkammer anrufen musste, sei dies noch kein Beweis dafür, dass die große Koalition nicht mehr durchsetzungsfähig sei. Zugleich warnte der Vizekanzler vor allem die FDP, sich im Wahljahr mit dem Widerstand gegen das ein oder andere markante Gesetz zu stark profilieren zu wollen. Eine generelle Blockadehaltung der Landesregierungen mit FDP-Beteiligungen wollte der Außenminister den Liberalen zumindest nicht empfehlen. Gerade angesichts der ernsten Lage glaube ich nicht, dass der Wähler so ein Verhalten honoriert."

    Quelle: Heise.de

  7. #7
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    Neue Zitterpartie fürs BKA-Gesetz im Bundesrat

    In der Union gibt es Befürchtungen, dass die von Spitzenpolitikern aus Bund und Ländern gefundene Linie zur umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) einmal mehr nicht mehrheitsfähig sein könnte. Der von der Bundesregierung am gestrigen Mittwoch einberufene Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat "ist bei der SPD keine reine Formsache", sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann der "Welt". "Wir haben uns schon mehrfach geeinigt, dann hat sie Kompromisse aber wieder gekippt", monierte der CDU-Politiker. Die Unionsseite sei sehr skeptisch, weil sie den Sozialdemokraten schlicht nicht mehr traue.

    Die niedersächsische Regierung muss den von Union und SPD ausgehandelten Mittelweg im Bundesrat ablehnen. "Wir werden nicht zustimmen", betonte der niedersächsische FDP-Landeschef Philipp Rösler gegenüber der Nordwest-Zeitung (NWZ). Die Zugeständnisse würden nicht weit genug gehen. Der Liberale kritisierte vor allem grundsätzlich die geplante Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen und das eingeschränkte Berufsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht bei Ärzten, Anwälten und Journalisten. Insgesamt werden voraussichtlich alle Koalitionsregierungen der Länder, an denen die FDP, Linke oder Grüne beteiligt sind, auch den noch einmal geänderten Vorstoß für die Erweiterung der BKA-Befugnisse aufgrund prinzipieller Bedenken nicht befürworten.

    Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch, rechnet so mit einer ganz knappen Mehrheit für das Gesetz im Bundesrat. Nach jetzigem Stand gebe es 35 Ja- und 34 Nein-Stimmen/Enthaltungen, rechnete der SPD-Politiker im Deutschlandradio vor. Er selbst und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) befürworten den Entwurf mit den abgesprochenen Korrekturen. Er räumte aber ein, dass der Gesetzgeber mit der Lizenz zum Einsatz des Bundestrojaners und dem "Hineingehen in den Rechner" technisches und rechtliches Neuland betrete: "Wir müssen die ersten Erfahrungen auswerten und die Rechtssprechung muss dann entsprechend handeln." Eine rechtsstaatliche, genaue Normierung des verdeckten Zugriffs auf IT-Systeme sei nötig.

    Nach Ansicht von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) handelt es sich beim aktuellen Kompromiss wohl um die letzte Chance, das Vorhaben noch umzusetzen. "Zu 99,9 Prozent ist das durch", gab er sich gegen über der "Passauer Neuen Presse" optimistisch. Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, glaubt auch an die Tragfähigkeit der Verabredung. Das BKA-Gesetz sei "das beste deutsche Polizeigesetz überhaupt". Er sei "richtig happy". Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), zeigte sich ebenfalls zufrieden. Die schleswig-holsteinische SPD kündigte nach Sachsen und Rheinland-Pflaz an, trotz des Widerstands der Jusos am 19. Dezember in der Länderkammer für das leicht entschärfte BKA-Gesetz stimmen zu wollen.

    Nach Verbänden von Journalisten und Anwälten forderte auch die Bundesärztekammer die große Koalition auf, am Entwurf weiter nachzubessern. Der Präsident der Einrichtung, Jörg-Dietrich Hoppe, sieht das Patientengeheimnis nachhaltig in Frage gestellt. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe nicht zu einem Schutzrecht zweiter Klasse degradiert werden. Patienten und Ärzte müssten absolut vor Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden.

    Sollte das Gesetz den Segen des Bundesrats erhalten, dürfte sein Schicksal in den Händen der Karlsruher Richter ruhen. Die Bundes-FDP prüft derzeit eine Verfassungsklage. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte, möglich sei eine Normenkontrollklage gegen die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) oder eine Verfassungsbeschwerde einzelner Abgeordneter. Der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum kündigte bereits an, erneut nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Auch der Sprecher für innere Sicherheit der Grünen im Bundestag, Wolfgang Wieland, gab sich bestimmt: "Bleibt es bei diesem winzigen Kompromiss, werden wir den Gang nach Karlsruhe beschreiten." Das Gesetz sei ein "Bürgerrechtskiller".

    Die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann ("Twister") hält ebenfalls an ihrer Klageabsicht fest: "Ich bezweifele, dass das BKA-Gesetz tatsächlich so geändert in Kraft tritt, dass man sagen kann 'alles in Ordnung'", erklärte sie gegenüber heise online. Zu "99 Prozent" werde es bei der Verfassungsbeschwerde bleiben, für die das Geld auch bereits zusammen sei. Gleichzeitig kritisierte die Bürgerrechtlerin eine Äußerung aus Polizeikreisen, welche die potenziellen Kläger vor dem Verfassungsgericht als "Karlsruhe-Touristen" hinstellte.

    Der Strafrechtler Rainer Hamm schätzt die Erfolgsaussichten für eine Verfassungsbeschwerde hoch ein. Angreifbar sei etwa der Datenschutz bei der heimlichen Online-Durchsuchung. Der verdeckte Zugriff wird im Gesetzesentwurf weiter nur dann als unzulässig bezeichnet, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, "dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden". Das ist für den Rechtsprofessor "Augenwischerei". Mit dieser Formulierung habe der Gesetzgeber praktisch eingeräumt, dass er nicht willens sei, die Intimsphäre angemessen zu schützen. Auf einem Computer sei "immer sonst was drauf".

    Quelle: Heise.de

  8. #8
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    Verfassungsschutz beharrt auf heimlichen Online-Durchsuchungen

    Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Heinz Fromm, hat am gestrigen Montag auf einer Tagung zur Terrorismusbekämpfung in Berlin seine Forderung nach einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchung für die Agenten erneuert. "Auch wir brauchen die Befugnis zum Zugriff auf informationstechnische Systeme", zitiert die taz den Staatsschützer mitten in der Debatte um Online-Razzien durch das Bundeskriminalamt (BKA). Nötig sei dies, falls die Behörde von einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische Gefahren bekomme und diese nicht an die Polizei weitergeben dürfe. Weiter rief Fromm dem Bericht zufolge nach einer Stärkung des Bundesamts für Verfassungsschutz gegenüber den sechzehn Landesämtern. Im Bereich des islamistischen Terrorismus sollten künftig alle Erkenntnisse zentral vom Bundesamt ausgewertet werden.

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nutzte das BfV-Symposium, um für einen stärkeren Informationsaustausch zwischen Fahndern und Geheimdienstlern zu werben und die Appelle Fromms im Prinzip zu unterstützen. "Wir müssen den Netzwerken der Terroristen ein Netzwerk unserer Sicherheitsbehörden entgegensetzen", betonte der CDU-Politiker. Konkret bedeute dies hierzulande, dass die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder enger miteinander kooperieren sollten. Dazu kommen müssten das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, das Zollkriminalamt, die Bundespolizei, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst. Aber auch Ausländer- oder Finanzbehörden könnten "wichtige Mosaiksteine zum Gesamtbild beitragen". Drittens gehe es darum, Bürger in das Netzwerk zur Informationssammlung "einzubinden und zu sensibilisieren".

    Weiter bezeichnete Schäuble "eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten unserer Partnerländer" als "ganz unerlässlich und entscheidend für die Terrorismusbekämpfung". Das gehe bei sensiblen Informationen aber nur, wenn die Vertraulichkeit gesichert sei, warnte der Minister vor zu großer Offenheit in den Debatten um mehr parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste. Ferner setzte er sich dafür ein, neben Informationen zu operativen Vorgängen "auch Erfahrungen und Methoden auszutauschen, ohne Misserfolge und Irrwege zu verschweigen".

    Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates beim Ausbau des BfV zur "Zentralstelle im Verfassungsschutzverbund" ist es laut Schäuble, letzteren informationstechnisch besser auszurüsten. Ein entsprechendes IT-Projekt trage den Namen "NADIS-neu" (Nachrichtendienstliches Informationssystem), ließ der Minister durchblicken, ohne Einzelheiten zu verraten. Damit würden die für den Staatsschutz zuständigen Behörden zu einem "schlagkräftigen Ganzen vernetzt". Im April war zuvor noch über einen Stopp des millionenschweren Vorhabens spekuliert worden.

    Zugleich nahm der Innenpolitiker die Sicherheitsbehörden gegen Vorwürfe in Schutz. "Es ist nicht nur unredlich, sondern schädlich, den Nachrichtendiensten – wie es teilweise geschieht – unlautere Motive zu unterstellen", monierte Schäuble. "Es hat niemand die Absicht, im Privatleben harmloser Bürger herumzuschnüffeln." Jeder, der das Gegenteil behaupte und dem Staat einen Überwachungswahn unterstelle, "untergräbt das Vertrauen in unsere rechtsstaatliche Ordnung".

    Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Linksfraktion im Bundestag, konterte, dass Schäuble eine "Heimatschutzbehörde nach US-Vorbild" anstrebe. Das möge zwar vom Begriff her schön klingen, wäre als Instanz aber gefährlich: "Polizeien und Geheimdienste verschmelzen." Zivile Einrichtungen wie das Finanzamt würden Sicherheitsapparate. Jeder Bürger unterläge einem potentiellen Generalverdacht. Summa summarum bastle Schäuble weiter an einem "systematischen Umbau eines demokratischen Rechtsstaates zu einem präventiven Sicherheitsstaat".

    BKA-Präsident Jörg Ziercke beklagte, dass immer häufiger Ermittler gegen Terrornetzwerke auf verschlüsselte Daten und anonymisierten Datenverkehr stoßen würden. Hinzu komme ein Call-Shop-Hopping, bei dem verschlüsselte Internet-Telefonate von verschiedenen Stellen aus abgesetzt würden. Genutzt würden auch nicht geschützte Hotspots in den Wohnungen argloser Bürger. Zugleich verteidigte Ziercke einmal mehr das umstrittene BKA-Gesetz. Der Grundsatz der Trennung von Nachrichtendienst und Polizei werde davon nicht berührt. Die "Vorfelduntersuchung" bleibe Aufgabe des Staatsschutzes. Zudem wären nach dem Kompromiss zwischen Spitzenpolitikern von Bund und Ländern "95 Prozent der terroristischen Gefahrenlagen weiter von den Ländern zu bearbeiten".

    Robert Hannigan, Sicherheitsberater des britischen Premiers Gordon Brown, schloss sich den Sorgen Zierckes um verschlüsselte VoIP-Gespräche an. Seine Regierung suche derzeit parlamentarische Mehrheiten für Maßnahmen zur Überwachung der Internet-Telefonie, berichtete er. Dies sei eine der "großen Herausforderungen" der nächsten Jahre.

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    Schäuble wirbt für Zustimmung zu BKA-Gesetz im Vermittlungsausschuss

    Wenige Tage vor der Beratung des Vermittlungsausschusses zum BKA-Gesetz hat Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) um Zustimmung zu dem umstrittenen Vorhaben geworben. "Ich hoffe, dass die SPD sich dieses Mal an das hält, was wir in der Koalition besprochen haben. Ich glaube aber erst daran, wenn es soweit ist", sagte er dem Hamburger Abendblatt. Zugleich wies der CDU-Politiker Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zurück. "Wir haben sorgfältig gearbeitet, und ich habe gar keinen Zweifel daran, dass das BKA-Gesetz der Verfassung zu hundert Prozent entspricht."

    Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am kommenden Mittwoch mit dem BKA-Gesetz befassen, das die Länder im Bundesrat gestoppt hatten. Ausschlaggebend war das Verhalten von SPD-Landespolitikern. Mit ihrer Zustimmung hätte das Gesetz trotz der Ablehnung von Ländern mit Regierungsbeteiligung der FDP, Grünen oder Linken eine äußerst knappe Mehrheit gehabt. Inzwischen haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss verständigt. Unter anderem wurde die Regelung gestrichen, dass der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) eine Online-Durchsuchung von Computern im Eilfall ohne vorherige richterliche Entscheidung anordnen kann.

    Schäuble räumte in der Zeitung ein, dass Deutschland auch ohne die umstrittenen Online-Durchsuchungen ein sicheres Land sei. "Aber die Polizeien müssen die Möglichkeit haben zu erfahren, ob ein Terroranschlag geplant ist. Dazu müssen sie in die Kommunikation von Terrorplanern eindringen, und die läuft heute vorwiegend über das Internet. Wir müssen die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, mit der Entwicklung Schritt zu halten."

    Zugleich betonte der Minister, Deutschland dürfe nicht die Augen vor der Gefahr von Terroranschlägen verschließen. "Das Netzwerk El Quaida droht im Internet wieder und wieder mit Anschlägen gegen Europa und auch gegen Deutschland. Das müssen wir ernst nehmen."

    "Die neuen Medien verändern unsere Gesellschaft unglaublich", sagte Schäuble weiter. In der Anonymität der virtuellen Welt würden die Menschen völlig hemmungslos. "Man muss nur an diese entsetzlichen Abscheulichkeiten der Kinderpornografie denken. Die Menschen können sich das Internet als Tatort zu Nutze machen. Die Sicherheit in der Informationsgesellschaft ist allgemein eine große Herausforderung."

    Elf Chefredakteure und Herausgeber von Printmedien und Fernsehsendern lehnten das Gesetz im Nachrichtenmagazin Der Spiegel mit Verweis auf die Pressefreiheit ab. Das BKA-Gesetz gefährde den Informantenschutz. Die innenpolitische Sprecherin der FDP- Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte in einer Mitteilung, mit der geplanten Beschränkung der Zeugnisverweigerungsrechte würden "grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates infrage gestellt".

    Quelle: Heise.de

  10. #10
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    Sachsens Ja zum BKA-Gesetz scheint sicher, die Anhalter wackeln noch

    Die sächsische SPD-Spitze, die das Nein des Bundesrats zur geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Ärger von Spitzenpolitikern der Union mit auslöste, will dem inzwischen von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss trotz scharfer Kritik der Jusos zustimmen. Der Chef der Sozialdemokraten Sachsens, Thomas Jurk, sprach am gestrigen Donnerstag im Landtag von einer Lösung bei heimlichen Online-Durchsuchungen, die sich "sehen lassen kann". Der Gesetzesentwurf, der am Mittwoch offiziell vom Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat behandelt werden soll, sei an entscheidenden Punkten geändert worden.

    Völlig ausgeräumt seien seine Zweifel zwar nicht, gestand Jurk ein. Wenn man in einer Koalition sitze, müsse man aber Mittelwege einschlagen. Die oppositionellen Landtagsfraktionen der Linken und Grünen hatten zuvor Anträge eingebracht, wonach der Freistaat im Bundesrat nicht für den geänderten Vorstoß für das BKA-Gesetz eintreten sollte. Die schwarz-rote Regierungskoalition lehnte dieses Ansinnen aber ab. Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo zeigte sich gegenüber dpa so zuversichtlich, dass Sachsen der Initiative bei der entscheidenden Plenarsitzung am 19. Dezember zustimmen werde. Endgültig werde das Kabinett in Dresden am Dienstag über das Votum entscheiden.

    Die Jusos in Sachsen hatten dagegen vorige Woche noch einmal erklärt, dass die Einigung beim BKA-Gesetz den Beschlüssen der SPD entgegenstehe und erneut abzulehnen sei. "Wir sehen in den gefundenen Regelungen keinen notwendigen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung", erklärte der Landesvorsitzende der Nachwuchspolitiker, Holger Mann. Anschläge würden gerade nicht durch "Spionage in deutschen Wohn- und Arbeitszimmern verhindert". Kein Terrorist werde seine Daten auf Rechnern liegen haben, mit dem er tagtäglich im Internet surfe. Der Einsatz des Bundestrojaners bleibe für die Jungsozialisten damit ein ungerechtfertigter Eingriff in die Privatsphäre. Mann hofft daher, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zurückweisen werde. Dies wäre dann aber ein "Armutszeugnis" für die Verantwortlichen in der Politik.

    Auch die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht von einem mehrheitsfähigen Kompromiss aus. Dies erklärte zumindest Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU). Innenminister Holger Hövelmann hat aber noch Bedenken. Der SPD-Politiker hält die Ausgestaltung des Zeugnisverweigerungsrechts für Ärzte, Anwälte und Journalisten nach wie vor für problematisch. Es sei nicht plausibel, dass der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur bei Geistlichen und Strafverteidigern tabu sein solle, nicht aber auch bei den anderen Berufsgeheimnisträgern. Bei vielen Länder-Amtskollegen beißt Hövelmann nach eigenen Angaben aber "auf Granit". Den vorgesehenen schnelleren Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landespolizei hält der Minister für nötig. Eine gemeinsame Position will das Kabinett in Magdeburg ebenfalls erst Anfang kommender Woche festlegen.

    Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) appellierte an den Vermittlungsausschuss, die Pressefreiheit bei den Nachbesserungen stärker zu berücksichtigen. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzes könnte das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial und damit die Preisgabe von Quellen unter Androhung von Zwangsgeld und Beugehaft verlangen sowie Hausdurchsuchungen anordnen. Dabei gelte eine einfache Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Durch diese Maßnahmen könnten Journalisten keinen Informantenschutz mehr garantieren. Dieser stelle aber eine Grundvoraussetzung für jede Mediendemokratie dar. Derzeit sieht es so aus, dass Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von FDP, Linken oder Grünen sich im Bundesrat wieder enthalten wollen. Damit ergäbe sich aber noch immer eine ganz knappe Mehrheit für die Novellierung.

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat derweil prominente Unterstützer für sein Projekt gefunden, Enthaltungen nicht mehr faktisch als Nein bei Abstimmungen in der Länderkammer zu werten und somit Konflikte mit kleineren Parteipartnern in Landeskoalitionen zu entschärfen. Zum einen sprach sich Bundespräsident Horst Köhler für den Vorstoß seines Parteikollegen aus, was heftige Proteste vor allem bei den Grünen über eine Einmischung des obersten Mann im Staate in die Tagespolitik auslöste. Überraschend befürwortete daraufhin in der SPD nach dem stellvertretenden Fraktionschef Fritz Rudolf Körper auch Peter Struck die Initiative. Der Fraktionsleiter monierte gegenüber der Frankfurter Rundschau zwar, Schäuble habe seine Initiative "zum falschen Zeitpunkt" gestartet. In der Sache sei er aber ganz auf der Linie des Innenministers.

    In Thüringen tauchten unterdessen offenbar gefälschte Briefe mit Unterschrift Schäubles und Briefkopf des Bundesinnenministeriums in einem Wohngebiet Suhls auf. Darin werden die Bürger um Mithilfe bei der Telekommunikationsüberwachung gebeten. Sie sollen am Freitag in einer Woche eine Auflistung aller im Jahr 2008 besuchten Internetseiten und eine Übersicht ihrer E-Mail-Konten bei der Polizei abgeben, bevor die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von Anfang Januar an auch im Internetbereich gelte. Die Suhler Kriminalpolizei hat laut einem Bericht bereits die Ermittlungen aufgenommen, da es sich um Urkundenfälschung handeln dürfte. Der Philosoph Peter Sloterdijk forderte die Bürger zugleich im Magazin der Zeitung Die Zeit zum zivilen Ungehorsam gegen den "Sicherheitswahn" auf. Die Helden des ersten Jahrzehnts dieses Jahrtausends seien Menschen, die bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen "ausgerastet sind". Zu viele Leute seien bereits mit Hilfe der Nonsensformulierung "Krieg gegen den Terrorismus" umdressiert worden, ohne dass sie es gemerkt hätten.

    Quelle: Heise.de

  11. #11
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    Kripo hält BKA-Gesetz für kaum mehr umsetzbar

    Auch nach der Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat bleibt das Vorhaben, das bereits zum Jahresanfang in Kraft treten soll, umstritten. So bemängelte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am heutigen Montag, dass die Initiative nach dem Nein des Bundesrats in den letzten Verhandlungsrunden zwischen Bund und Ländern zu stark verwässert worden sei.

    "Man kann gesetzliche Hürden auch so hoch legen, dass sie von keinem Ermittler mehr genommen werden können", beklagte der BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen. Im Blick hatte er dabei vor allem die Kompromissformel, wonach heimliche Online-Durchsuchungen immer von einem Richter angeordnet werden müssen. Die zunächst geplante Eilfallregelung zur Gefahrenabwehr in einer besonders drängenden terroristischen Bedrohungssituation strichen die Verhandlungspartner der großen Koalition.

    "Wenn mit diesem Gesetzentwurf eine Handlungsfähigkeit des BKA hergestellt werden soll, muss es Richter geben, die letztlich an 7 Tagen der Woche 24 Stunden für Entscheidungen zur Verfügung stehen", betonte Carstensen. Dies sei aber "nicht Realität". SPD-Politiker der Länder hatten im Vorfeld dagegen mehrfach betont, dass im Zeitalter des Mobilfunks ein Richter quasi rund um die Uhr greifbar sei.

    "Im BKA-Gesetzentwurf ist beschrieben, wie viel zusätzliche Kriminalisten beim BKA für die Umsetzung der zusätzlichen Gefahren abwehrenden Aufgabenstellungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, nicht jedoch die Anzahl der zusätzlich zu schaffenden Richterstellen", zeigte sich Carstensen dennoch besorgt. Dabei solle auch über die Feststellung, ob bei einem großen Späh- oder Lauschangriff zur der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen ist, immer von einem Richter entschieden werden.

    Der Opposition und Vertretern von Verbänden von Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten wird, geht das Vorhaben mit seinen umfangreichen Befugnissen für das BKA dagegen entschieden zu weit. Ganz in diesem Sinne fürchtet auch Bruno Schirra, Autor unter anderem für die Zeitschrift "Cicero", dass mit dem BKA-Gesetz "der investigative Journalismus zu Grabe getragen wird". Seine Informanten müssten "wahnsinnig sein", wenn sie sich mit ihm auf den herkömmlichen Kommunikationswegen wie E-Mail oder Telefon noch mit ihm in Verbindung setzen würden. Sie müssten immer die Angst haben, dass sie von der neu geschaffenen "Superbehörde" Bundeskriminalamt "abgeschöpft" werden.

    Das Vorhaben sei nach dem Muster "Sicherheit statt Freiheit" gestrickt, monierte Schirra im Deutschlandfunk. Der Journalist vor drei Jahren im Rahmen seiner Recherchen ins Fadenkreuz von Ermittlern des BKA und des BND geraten. Er fragt sich nun, was das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Pressefreiheit aus dem Februar 2007 angesichts der neuen Bestimmungen noch wert sei. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

    Quelle: Heise.de

  12. #12
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    Bundespräsident: Keine durchgreifenden Bedenken beim BKA-Gesetz

    Bundespräsident Horst Köhler hat die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, die der Wiesbadener Polizeibehörde umfangreiche neue Befugnisse einräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

    Köhler habe keine durchgreifenden Bedenken gehabt, "die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten" und das Gesetz "über die Weihnachtsfeiertage" unterschrieben, teilte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes am heutigen Montag in Berlin mit. Das Gesetz kann nun im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten die im Vermittlungsausschuss noch einmal geänderte Novelle des BKA-Gesetzes gebilligt.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar glaubt unterdessen nicht, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Er gehe davon aus, dass "von dort auch noch mal eine Eingrenzung kommt", sagte Schaar am gestrigen Sonntag im Deutschlandfunk. Die Bundestagsfraktion der Grünen, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, Ex-Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (beide FDP) sowie weitere Personen haben angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen.

    Quelle: Heise.de

  13. #13
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    BKA rechnet 2009 mit drei oder vier Online-Durchsuchungen

    Der Bundestrojaner ist angeblich einsatzbereit. Pünktlich zum Inkrafttreten der heftig umstrittenen Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Neujahrstag erklärte der Präsident der Wiesbadener Polizeibehörde, Jörg Ziercke, dass die für heimliche Online-Durchsuchungen erforderliche Spionagesoftware fertig gestellt sei. Sie müsse jedoch dann an den jeweiligen Fall angepasst werden, betonte der SPD-Mann gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Das vom BKA als "Remote Forensic Software" betitelte, nach wie vor geheimnisumwitterte Untersuchungswerkzeug werde "in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen" angewendet, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Insgesamt rechnet Ziercke so mit "drei bis vier" Online-Razzien im neuen Jahr.

    Im zweijährigen politischen Streit um die neuen Befugnisse für das BKA, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen, hatte Ziercke wiederholt von "maximal zehn" verdeckten Zugriffen auf informationstechnische Systeme pro Jahr gesprochen. Andererseits hatte er aber auch mehrfach verkündet, dass nur "99,9 Prozent" der Bundesbürger niemals von der Spionagesoftware betroffen wären. Dies würde genau genommen wohl einer höheren Fallzahl pro Jahr entsprechen als in konkreten Zahlen angekündigt. Schon immer beteuert hatte Ziercke, dass speziell etwa an die Verschlüsselungsstrategien von Terrorverdächtigen angepasste Unikate verwendet werden sollten.

    Der gesamte Text (PDF-Datei) für das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" ist inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zuvor hatte es Bundespräsident Horst Köhler (CDU) ohne durchgreifenden Bedenken unterschrieben, nachdem Bundestag und Bundesrat die im Vermittlungsausschuss noch einmal geänderte Novelle abgesegnet hatten. Zu den neuen präventiven Kompetenzen des BKA zählen unter anderem auch Rasterfahndungen, das Abhören von Telekommunikation nebst Internet-Telefonie sowie Möglichkeiten zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

    Oppositionspolitiker sowie Bürgerrechtler wollen gegen den Vorstoß Verfassungsbeschwerden einlegen, was Ziercke aber nicht fürchtet: Aus seiner Sicht wird das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht einer Klage standhalten. Zuvor hatten die Karlsruher Richter dem Einsatz des Bundestrojaners enge Grenzen gesetzt. Laut dem Kompromiss der großen Koalition dürfen die BKA-Beamten zur Installation der Software nicht in die Wohnungen von Verdächtigen eindringen, sodass oft nur der Weg über das Internet etwa per E-Mail offen bleiben dürfte. Online-Razzien müssen in jedem Fall von einem Richter angeordnet werden.

    Quelle: Heise.de

  14. #14
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    Der Gläserne Bürger sogar im Internet..wie Traurig !!
    Alle Ausländer und EU Bürger werden zuerst ausspioniert.na dann viel Glück bei der terroristen suchen im Privathaushalt

  15. #15
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    Bundesregierung will Online-Durchsuchung auch zur Strafverfolgung erlauben

    Die Regierungskoalition will künftig die heimliche Online-Durchsuchung auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen erlauben. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Samstagsausgabe. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Blatt, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Strafprozessordnung vorgenommen werden solle. Ein entsprechender Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) läge bereits vor. [Update: Allerdings will Zypries vorerst wohl die Online-Durchsuchung nur in Form der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zulassen, die zum Abhören von VoIP vor der verschlüsselten Übertragung eingesetzt wird.]

    Strafverfolger müssten bei schweren Taten die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Spionage-Software beispielsweise Internettelefonate abzuhören oder E-Mails abzufangen, bevor eine Software diese Daten verschlüsselt. Bosbach sagte, dass man dafür sorgen müsse, dass sich Straftäter nicht mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken der Strafverfolgung entziehen könnten. Es sei also notwendig, die Befugnisse der Behörden dem technischen Fortschritt anzupassen. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass Ergebnisse aus Online-Durchsuchungen des BKA oder von Länderpolizeien auch bei der Strafverfolgung verwendet werden dürfen. Eine eigenständige Erlaubnis von Online-Durchsuchungen soll es in der Strafprozessordung allerdings nicht geben.

    Einen ähnlichen Vorschlag äußerte jüngst auch Generalbundesanwältin Monika Harms: Sie sprach sich dafür aus, die im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewonnenen Erkenntnisse auch zur Strafverfolgung zu nutzen. Dafür regte sie eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können. (spo/c't)

    Quelle: Heise.de
    Geändert von Dynamite (22.03.2009 um 13:12 Uhr)

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