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Thema: BKA-Gesetz: Der Blick richtet sich erneut nach Karlsruhe

  1. #16
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    "Spiegel": Innenministerium stoppt Überwachung der BKA-Seite

    Das Bundesinnenministerium hat die Überwachung von Verbindungsdaten auf der Homepage des Bundeskriminalamts (BKA) untersagt, weil es sie für einen schwerwiegenden "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" hält. Das berichtet Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Demnach wurden die IP-Adressen von Nutzern, die mehrmals auf ausgewählte Fahndungsseiten klickten, seit 2001 gespeichert und ausgewertet. Das BKA versprach sich offenbar Hinweise auf gesuchte Straftäter.

    Die Registrierung von Nutzern über ihre IP-Adresse sei an strenge Vorgaben gebunden, die bei dem BKA-Screening nicht gegeben seien, schrieb das Ministerium bereits am 2. Februar an die Justizverwaltungen der Bundesländer sowie an den Generalbundesanwalt. Statt dessen sei die Speicherung nur zu Abrechnungszwecken gebührenpflichtiger Internet-Angebote zulässig – es sei denn, die Nutzer hätten der Datenerfassung zugestimmt. Beides sei bei den Fahndungs-Websites nicht der Fall.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Internet-Überwachung des BKA bereits vor eineinhalb Jahren intern gerügt. Im November 2007 verteidigte die Bundesregierung das Screening noch als "sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme", gegen die "keine Bedenken" bestünden. (se/c't)

    Quelle: Heise.de

  2. #17
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    BND: Online-Durchsuchungen und E-Mail-Überwachungen

    Bereits Anfang März kamen durch einen Bericht des Spiegel Informationen an die Öffentlichkeit, dass der Bundesnachrichtendienst (BND), der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland, heimliche Online-Durchsuchungen zur Spionage genutzt haben soll. Nun legt der Focus nach: Der stellvertretende BND-Chef Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven soll vergangene Woche gegenüber den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) eingeräumt haben, dass der BND in 90 Fällen mittels Bundestrojaner auf Computer zugegriffen und Festplatteninhalte ausgespäht habe. Das PKGr ist für die Kontrolle der Geheimdienste BND, MAD und Verfassungsschutz durch das Parlament zuständig.

    Unter anderem habe der BND in Afghanistan und im Kongo die heimliche Online-Durchsuchung gegen politische Institutionen, Behörden und Firmen eingesetzt. Auch Rechner von Einzelpersonen seien in 10 Prozent von vom BND durchgeführten Online-Durchsuchungen betroffen gewesen, erklärte von Loringhoven laut dem Focus. In mindestens 2500 Fällen habe der Geheimdienst zudem versucht, E-Mail-Konten auszulesen.

    Zuvor hatte es bereits geheißen, in den vergangenen Jahren seien in mindestens 2500 Fällen Computer im Ausland infiltriert und Festplatteninhalte an den BND übermittelt worden. In weiteren Operationen hätten die BND-Mitarbeiter Keylogger installiert, mit denen sie Tastatureingaben und damit Passwörter zum Beispiel für E-Mail-Fächer abgriffen. Das Kanzleramt hatte bereits angekündigt, den BND zu einer restriktiveren Handhabung der Online-Durchsuchung anzuweisen. (jk/c't)

    Quelle: Heise.de

  3. #18
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    De Maizière will heimliche Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat einem Bericht der Welt zufolge ein umfangreiches neues Paket zur Stärkung der inneren Sicherheit geschnürt. Er fordert demnach unter anderem erweiterte Befugnisse zum Einsatz des Bundestrojaners und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), die beispielsweise zum Abhören von VoIP-Gesprächen eingesetzt wird. Ferner sollen zahlreiche Kompetenzen der Geheimdienste aus den nach dem 11. September teils rasch verabschiedeten Anti-Terror-Paketen verlängert beziehungsweise ausgedehnt werden. Ferner mache sich der CDU-Politiker für eine Verschärfung der erst vor einem Jahr beschlossenen neuen Anti-Terror-Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) stark.

    Die Wunschliste ist laut der Zeitung lang und erinnert in vielen Bereichen an die "Stoffsammlung für die kommende Legislaturperiode", die de Maizières Vorgänger und Parteikollege Wolfgang Schäuble vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr mehr oder weniger öffentlich zusammentrug. Die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete die Pläne damals als "Horrorliste". Die FDP-Politikerin sagte zu dem von ihrem aktuellen Kollegen im Innenressort wieder aufgewärmten Vorhaben nun dem Hamburger Abendblatt: "Wir haben uns in der Koalition darauf verabredet, mit dem Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze aufzuhören." Die Anti-Terror-Pakete, von denen viele Bestimmungen eigentlich Anfang 2012 auslaufen würden, seien zunächst "grundlegend zu überprüfen".

    Das Innenministerium drückt dagegen auf die Tube und beruft sich dabei auf einen internen Evaluierungsbericht. Das Bundeskabinett muss seiner Ansicht nach bis spätestens Januar 2011 eine Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beschließen. Zwölf der einschlägigen Regelungen von 2002 und 2007 sollen dem Bericht nach unverändert verlängert werden. Darunter befinde sich die Befugnis der Geheimdienste zum automatisierten Abruf von Kfz-Kennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt. Neun andere Vorschriften wie die Erlaubnis für die Geheimdienstler, Auskünfte bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einzuholen, sollten ausgeweitet werden.

    Zudem macht sich de Maizière für den Einsatz heimlicher Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung stark. Bisher darf allein das Bundeskriminalamt (BKA) zur Abwehr terroristischer Gefahren verdeckt auf IT-Systeme Verdächtiger zugreifen. Der Innenminister drängt nun auf eine Verwertungsbefugnis für Daten, die mit dem Bundestrojaner gewonnen werden, in der Strafprozessordnung (StPO). Damit würde die bislang auf die präventive Abwehr von Terrorgefahren beschränkte und nach offiziellen Angaben noch nicht in Anspruch genommene Maßnahme als reguläres Beweismittel im Strafprozess zugelassen. Von ähnlichen Überlegungen der großen Koalition hatte sich die SPD im März 2009 distanziert, da gegen das 2008 überarbeitete BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerden laufen. Das Bundesverfassungsgericht schränkte Anfang 2008 die Möglichkeit für Online-Inspektionen von Festplatten bereits stark ein und formulierte ein Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

    Weiter möchte der Innenminister für die Quellen-TKÜ eine klare Rechtsgrundlage für Strafverfolger und Geheimdienste. Bei der Maßnahme geht es um das Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung direkt auf dem Rechner des Betroffenen. Die dazu eingesetzte Technik ist vergleichbar mit der für Online-Durchsuchungen, auch wenn bei der Quellen-TKÜ offiziell nur auf die laufende Kommunikation – nicht auf Festplatteninhalte – zugegriffen werden darf. Sie kann derzeit von Ermittlern auf Bundesebene allenfalls in einer rechtlichen Grauzone eingesetzt werden. Nicht zuletzt will de Maizière die öffentliche oder durch die Verbreitung von Schriften erfolgende Sympathiewerbung für eine terroristische Vereinigung unter Strafe gestellt wissen. Der Anwendungsbereich des umstrittenen Paragrafen 129a StGB zur Bildung einer terroristischen Vereinigung soll auf Taten, die im Ausland begangen werden, ausgeweitet werden. Das Mindeststrafmaß für alle Delikte mit Terrorbezug will das Innenressort erhöhen. (Stefan Krempl) / (jk)

    Quelle: Heise.de

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