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Thema: Urteil gegen Abofallenbetreiber

  1. #1
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    Urteil gegen Abofallenbetreiber

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber Online Service Ltd. erreicht. Das Landgericht Hanau entschied, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat (Az. 9 O 551/08 und 1 O 569/0. Für den vzbv ist das ein wichtiger Schritt in der juristischen Auseinandersetzung: Falls die Berufungsinstanz die Urteile bestätigt, könnten die illegal erzielten Gewinne zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden, hofft der Verband. vzbv-Vorstand Gerd Billen sieht darin ein wichtiges Signal an die schwarzen Schafe im Internetgeschäft. Der Rechtsstreit zieht sich seit Aprill 2007 hin; damals hatte der vzbv die Firma wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt.

    Das Gericht bewertete das Handeln des Unternehmens als vorsätzlich wettbewerbswidrig. Das Unternehmen versuchte in verschiedenen Internetauftritten den Eindruck zu erwecken, die Angebote seien kostenfrei und verlangte eine Eingabe der persönlichen Daten. Im Kleingedruckten versteckte sich jedoch ein Kostenhinweis, mindestens 59 Euro sollte der Kunde für ein Abonnement der Webseite berappen. Die Kunden wurden anschließend über die von ihnen eingegebenen Kontaktdaten mit den untergeschobenen Kosten konfrontiert und bei fehlender Zahlungsbereitschaft massiv eingeschüchtert. Eine von der Firma beauftragte Rechtsanwältin kündigte Betroffenen eine Klage vor Gericht an. Mit teilweise abstrusen Argumenten drohten die Abzocker den Betroffenen auch mit Strafverfahren.

    Wer seine Rechte kennt, kann sich indes erfolgreich gegen die modernen Wegelagerer zur Wehr setzen. Opfer, die sich von Scheinargumenten und der oft wirren juristischen Argumentation der Geldeintreiber nicht einschüchtern lassen und partout nicht zahlen wollen, haben erfahrungsgemäß nach einigen Mahn- und Drohrunden Ruhe. Immerhin 20.000 Opfer monatlich finden die Abzocker mit ihren versteckten Aboverträgen, schätzt die Verbraucherzentrale. (uma/c't)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Zitat Zitat von Dynamite Beitrag anzeigen
    Die Kunden wurden anschließend über die von ihnen eingegebenen Kontaktdaten mit den untergeschobenen Kosten konfrontiert
    für mich mal wieder völlig schleierhaft wieso jemand übers internet einfach sein kontodaten weiter gibt.

  3. #3
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    Manche gehen damit leichtfertig um. Bei einer nicht-verschlüsselten Internetseite würde ich es gar nicht erst machen.

  4. #4
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    Abofallen-Betreiber handeln wettbewerbswidrig

    Die Abofallen-Betreiber der Firma Online Content Ltd. haben eine juristische Niederlage wegen unlauteren Wettbewerbs einstecken müssen. Mit einer Einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 514/0 hat ihnen das Landgericht Frankfurt verboten, ohne einen leicht erkennbaren Kostenhinweis zur Teilnahme an ihrem Angebot fabrik-verkauf.de aufzurufen. Soweit bekannt, ist damit erstmals ein Anbieter ähnlicher Dienstleistungen gegen die Methoden der Abzocker vorgegangen.

    Die Berliner Private Sale GmbH betreibt unter brands4friends.de eine kostenfrei nutzbare Verkaufsplattform für Restposten und Saisonware. Damit sieht sie sich als Mitbewerber gegenüber den Betreibern von fabrik-verkauf.de, wo es im "Member-Bereich" angeblich "die besten Adressen zum Thema Fabrikverkauf und Outlets" geben soll. Wer dort Namen und Adressen angegeben und den recht versteckten Kostenhinweis übersehen hat, erwarb unwissentlich einen 6-Monats-Zugang für 59,95 Euro – die übliche Abzockmethode also.

    Private Sale monierte im Verfügungsantrag, dass der Nutzer sogar herunterscrollen musste, um den Kostenhinweis wahrnehmen zu können. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit in der Preisangabenverordnung. Die Anmeldeseite sei "bewusst so gestaltet". Dies sei im Sinne des Wettbewerbsrechts unlauter gegenüber den Konkurrenten.

    Das LG Frankfurt sah es offenbar genauso und verpflichtete Online Content Ltd. am 16. September dazu, einen "eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren" Kostenhinweis anzubringen. Nach Angaben der Kanzlei Kalckreuth Rechtsanwälte, die Private Sale vertritt, hat Online Content Ltd., die vorgerichtlich vom einschlägig bekannten Rechtsanwalt Bernhard Syndikus vertreten wurde, bislang keinen Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt.

    Auf fabrik-verkauf.de ist mittlerweile ein vergleichsweise klarer Kostenhinweis angebracht worden. Gegenüber heise online warnte Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth die Online Content Ltd: "Wenn das Verbot nicht konsequent umgesetzt wird, werden wir es mit einem Bestrafungsantrag gerichtlich durchsetzen. Dies kann bis zu einer Ordnungshaft der verantwortlichen Personen führen."

    In dieser Woche hatte bereits der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber erreicht. Das Landgericht Hanau hatte entschieden, dass das Unternehmen Online Service Ltd. die Gewinne offenlegen muss, die es mit den zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat. Würde dieses Urteil rechtskräftig, könnten die illegal erzielten Gewinne eventuell zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden. (hob/c't)

    Quelle: Heise.de

  5. #5
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    endlich mal ein guter zug.

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