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Thema: Elektronische Gesundheitskarte: USB-Sticks werden getestet

  1. #1
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    Elektronische Gesundheitskarte: USB-Sticks werden getestet

    Die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) betraute Projektgesellschaft Gematik wird die Einsatzmöglichkeiten von USB-Sticks in der telematischen Infrastruktur testen. Die Speicherstäbchen mit einem Fassungsvermögen von mehreren Gigabyte könnten als Alternative zur "Server-gestützten Datenspeicherung" von Versichertendaten genutzt werden. Dies gab die Bundesärztekammer in einer Presseerklärung bekannt.

    Mit der Aufnahme von USB-Sticks in das Programm verschiedener Feldtests sehen sich die Ärzte in einem wichtigen Punkt bestätigt. Sie hatten auf dem letzten Ärztetag in Ulm die Untersuchung von Alternativen zur zentralen Datenspeicherung gefordert und dies in einem Forderungskatalog zur eGK begründet. Dieser Forderung hat die Gesellschafterversammlung der Gematik nun einstimmig entsprochen. Damit kann der Einsatz von USB-Sticks getestet werden, der allerdings nicht die Kartentechnologie ablöst. Vielmehr soll das Verschlüsselungskonzept von Gesundheitskarte und Heilberufsausweis auf die USB-Sticks ausgedehnt werden, weil Versichertendaten immer kryptografisch geschützt sein müssten, heißt es in der Mitteilung der Bundesärztekammer.

    "Wir halten es außerdem für dringend erforderlich, dass die Gematik mehr Transparenz über die Aktivitäten zur Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte herstellt", wird Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, zitiert. Damit dokumentieren die Ärzte ihren Unmut über eine Entscheidung der Gematik. Diese hat den jüngsten Sachstandsbericht über die Feldtests des Release 1 der eGK als "streng vertraulich" klassifiziert, um eine öffentliche Diskussion der Testergebnisse zu unterbinden. Allen Angehörigen der Gesellschafterversammlung ist es bei dieser Klassifizierung untersagt, die Testergebnisse weiterzugeben. Dagegen heißt es in der Stellungnahme der Bundesärztekammer: "Die Zwischenergebnisse der Erprobungsphase in den sieben Testregionen müssen veröffentlicht und unvoreingenommen erörtert werden. Wir begrüßen sehr, dass sich die anderen Gesellschafter dieser Forderung der Bundesärztekammer angeschlossen haben."

    Außerdem möchten die Ärzte über die Zeitplanungen beim "erheblich verzögerten Basis-Rollout" der eGK in der Region Nordrhein informiert werden. Dort wurden alle Planungen zum Rollout gestoppt, bis mindestens 4 zertifizierte Kartenterminals auf dem Markt verfügbar sind und die Arztpauschale errechnet werden kann. (Detlef Borchers) / (hob/c't)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Elektronische Gesundheitskarte mit Bezahlfunktion?

    Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll möglicherweise mit einer Bezahlfunktion ausgestattet werden. Gedacht ist an ein Abbuchungsverfahren mit der eGK, damit die Praxisgebühr beim Arztbesuch bargeldlos beglichen werden kann. Dies geht aus einem Gespräch hervor, das die Rheinische Post mit Gesundheitsminister Philip Rösler geführt hat.

    Nach dem Wegfall des elektronischen Rezepts auf der Gesundheitskarte und der bevorzugten Einführung des elektronischen Arztbriefes wird im Gesundheitsministerium offenbar nach neuen Einsatzmöglichkeiten für die Karte gesucht. Eine Möglichkeit soll ein automatisches elektronisches Einzugsverfahren für die quartalsweise fällige Praxisgebühr sein. Dabei kann die Karte selbst wie eine Geldkarte mit der Gebührensumme aufgeladen werden. Alternativ ist denkbar, die Gebühr an einem Geldautomaten zu entrichten und eine elektronische Quittung auf die Gesundheitskarte zu schreiben. Nach einem Bericht der Rheinischen Post soll vor allem vermieden werden, dass kranke Menschen vor der Behandlung in der Praxis erst einmal zum Geldautomaten geschickt werden.

    Die Überlegungen zu einer unbürokratischen Alternative zur Zahlung der Praxisgebühr mit der Gesundheitskarte stehen mit einer Forderung im FDP-Wahlprogramm (PDF-Datei) im Zusammenhang, das die Praxisgebühr als bürokratisches Übel ohne jede Steuerungsfunktion bezeichnet. Ursprünglich war die Praxisgebühr dafür gedacht, die Zahl der Arztbesuche in Deutschland zu bremsen. Dieser Effekt sei allerdings nicht eingetreten. Anstelle der quartalsweise eingezogenen Gebühr von 10 Euro soll nach Vorstellung der FDP eine flexible, niedrigere Gebühr kommen, die bei jedem Arztbesuch erhoben wird. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass Ärzte am Empfang Zahlungsterminals für herkömmliche Bankkarten installieren, was einen Umbau der Gesundheitskarte überflüssig machte. (Detlef Borchers) / (ad)

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    ich brauch keine praxisgebühr zahlen^^ obwohl ich über 18 bin

  4. #4
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    Leistungserbringer stimmen eGK-Online-Anbindung zu

    Im Rahmen der von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (ebenfalls FDP) auf der CeBIT eröffneten Fachkonferenz Telehealth wurde bekannt, dass die Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte und Zahnärzte) der Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugestimmt haben. Damit ist der Stammdatenabgleich beziehungsweise die Datenaktualisierung durch die Krankenkassen im Rahmen des "Basis-Rollouts" beschlossene Sache. Die Leistungserbringer sind dabei nicht verpflichtet, ihre Praxis-EDV anzuschließen, ein Lesegerät (und ein PC) reichen für den Kontakt mit dem Versichertenstammdatendienst (VSDD) aus.

    Zur Eröffnung der Telehealth erklärte Messechef Ernst Raue Deutschland zum "Hinterland". Verglichen mit anderen Ländern sei die Vernetzung im Gesundheitswesen rückständig. Allerdings seien so auch beste Chancen vorhanden, dass der "mündige Consumer Teil der Wertschöpfungskette im Gesundheitswesen" werde und seinen Gesundheitszustand aktiv überwache. Mit einer launigen kurzen Ansprache über die Verdrehtheiten der Berliner Medien, die falsch berichten würden, brach Gesundheitsminister Rösler eine Lanze für die eGK: "Ich habe die Gesundheitskarte nicht gestoppt , das ist falsch. Mein Haus hat die elektronische Patientenakte mit einem Moratorium belegt, weil Fragen der Datensicherheit geklärt werden müssen. Welche Bedeutung der Datenschutz für unsere Gesellschaft hat, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gerade bewiesen."

    Gleichzeitig betonte Rösler, dass er am Basis-Rollout der eGK festhalte. Mit der Stammdatenprüfung, dem Notfalldatensatz und dem elektronischen Arztbrief biete die Karte für alle drei Parteien (Krankenkassen, Patienten, Ärzte) wichtige Anreize zum Einstieg in die telematische Medizininfrastruktur. Das Umdenken bei einem über fünf Jahre alten System sei notwendig und nützlich. So seien mittlerweile dank Internet ganz andere Verfahren beim elektronischen Rezept möglich als ursprünglich geplant. Hier sollten alle Beteiligten Phantasie aufbringen.

    Sein Ministerkollege Brüderle nannte den Einstieg in die Telematik einen wichtigen Wachstumsfaktor für den Gesundheitsmarkt. Er forderte von allen Beteiligten eine Mentalität des Anpackens, betonte aber ebenfalls unter Verweis auf das Karlsruher Urteil die Bedeutung des Datenschutzes im Gesundheitswesen. Für den Branchenverband Bitkom machte Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer wieder einmal darauf aufmerksam, welche Vorleistungen die deutsche Industrie bereits erbracht habe. Diese könnten sich aber nur auszahlen, wenn mehr als die von Rösler genannten Basisdienste mit dem Einsatz der eGK starten.

    Für die Ärzteschaft betonte Franz-Joseph Bartmann von der Bundesärztekammer, dass die Akzeptanz der Ärzte mit der Rolle der Ärzte im Gesamtprozess zusammenfalle. So dürfe die Prüfung der Arzneimittelsicherheit nicht Sache der Apotheker, sondern Aufgabe der Ärzte sein. Die Entscheidung der Ärzte, der Online-Anbindung zuzustimmen, sei Teil dieser Akzeptanz: Ein Arzt dürfe nicht gezwungen werden, seine gesamte Praxis anzuschließen.

    Wie bereits im vergangenen Jahr gibt es neben der Fachkonferenz Telehealth auf der CeBIT einen "FutureCare" genannten Gesundheitsparcours, auf dem zukünftige Anwendungen mit der elektronischen Gesundheitskarte gezeigt werden. Auf der Telehealth selbst stellen 14 Unternehmen ihre telemedizinischen Produkte aus. (Detlef Borchers) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  5. #5
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    Elektronischer Personalausweis nimmt Fahrt auf

    Mit neuem Logo, das eID-Anbieter künftig auf ihren Webseiten nutzen sollen, präsentiert sich der elektronische Personalausweis auf der CeBIT in Halle 9 mit einem ganzen Bündel von Anwendungen. "Meine wichtigste Karte", so der neue Werbeslogan für den Ausweis, soll so überzeugend sein, dass ab dem 1. November ein regelrechter Run auf die Karten einsetzen kann. Über 30 Industriepartner aus dem Feldtest präsentieren Lösungen für den Ausweis, täglich gibt es mehrere Vorträge über seine Fähigkeiten.

    In seinem Referat stellte Frank-Rüdiger Srocke vom Bundesinnenministerium (BMI) klar, dass der neue Ausweis im Zeitplan liege. Zum Januar haben die Anwender- und Feldtests begonnen, ab 1. Mai startet das Bundesverwaltungsamt mit der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten. Diese Zertifikate werden von Dienstleistern benötigt, um auf Datenfelder im nicht-hoheitlichen Teil des Ausweises zugreifen zu können. Im August soll in einem Feldtest mit 28 Ausweisbehörden und den unterschiedlichsten Verwaltungssystemen das Ausstellen echter Ausweise geprobt werden, anschließend startet ein Systemtest.

    Mit dem Stichtag 1. November gibt es nur noch die neuen Ausweise, die von etwa 5300 Stellen ausgegeben werden. Diese erhalten nicht nur neue Software mit einem neuen XhD-Datenaustauschformat, sondern auch neue Lesegeräte, da der elektronische Personalausweis nicht von den bisher genutzten Lesegeräten verarbeitet werden kann. Das ist aber nötig, weil jeder Bürger am Arbeitsplatz der Meldebehörde seine kompletten Daten einsehen können soll. Was er mit den Daten machen kann, darüber soll eine bundesweite Hotline (0180/1333333) rund um die Uhr aufklären. Sie soll vom Kompetenzzentrum neuer Personalausweis betrieben werden.

    Wer die elektronischen Funktionen nicht aktivieren will, wird dies schriftlich bei der Meldebehörde beantragen müssen – ebenso wie der Verzicht auf Fingerabdrücke im hoheitlichen Teil schriftlich dokumentiert werden muss. Keine Angaben machte Srocke darüber, was der neue Ausweis kosten soll. Ihm zufolge verhandelt das BMI derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesdruckerei. Die in den Medien kolportierte Summe von 16 Euro sei "aus der Luft gegriffen".

    Eine ganze Reihe von auf der CeBIT gezeigten Anwendungen nutzt die digitale Altersangabe des Ausweises, etwa beim Lotto-Portal von Lotto Hessen oder bei den neuen Zigarettenautomaten der Firma Willi Weber. Dann sind eine Reihe von Versicherungen und Banken wie Gothaer, HUK24, LVM die Sparkassen und die DKB auf der Messe vertreten, die beim Banking oder der Eingabe von Schadensmeldungen die elektronische ID-Prüfung nutzen. Großen Zuspruch erhoffen sich die Ausweisplaner von einer Anwendung, die die Arbeitsgemeinschaft eKFZ und das Fraunhofer Fokus-Institut entwickelt: die elektronische An- und Abmeldung des Autos.

    Auch der elektronische Lohnzettel, den die große Steuerberater-Genossenschaft Datev im Jahre 2011 starten will, setzt den elektronischen Personalausweis bei der Identifizierung des Anwenders voraus. Die Bundesdruckerei zeigt gemeinsam mit der deutschen Bahn eine Lösung, die das bisherige Verfahren "Call A Bike" ersetzen soll: Anwender, die ein Handy mit NFC-Funktionalität haben, sollen die Mieträder in Zukunft an NFC-Terminals ausleihen, in die der Ausweis gesteckt werden muss.

    Bei aller Euphorie über den digitalen Schwung, den der neue Ausweis bringen soll, war es am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als technische Aufsichtsbehörde, das positive Bild etwas zu dämpfen. Jens Bender stellte nüchtern fest: "Die elektronische ID des Ausweises als Infrastrukturmaßnahme kann nicht alle Probleme des Netzes lösen." Insofern sei es unredlich, bestimmte Dinge mit dem Ausweis zu verknüpfen, der primär der sicheren Authentfizierung diene. "Der Einsatz des Ausweises ist kein Schutz vor Malware. Er ist auch kein absoluter Schutz gegen das Social Engineering, aber er macht das Phishing schwerer." (Detlef Borchers) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  6. #6
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    Elektronische Gesundheitskarte: Online-Anbindung der Praxen wird Pflicht

    Nach einem Bericht der Ärztezeitung ist Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler der Ansicht, dass die Ärzte verpflichtet sind, den Krankenkassen mit der elektronische Gesundheitskarte (eGK) eine Online-Überprüfung der Stammdaten ihrer Versicherten zu ermöglichen. Dies habe Rösler bei einer Veranstaltung der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf erklärt. Die Online-Überprüfung, wie ein Versicherter versichert ist und welchen Zuzahlungsstatus er hat, ist die bislang einzige technische Verbesserung der eGK gegenüber der herkömmlichen Kranken-Versichertenkarte. Während die Ärzte dies zulassen müssen, sind sie aber gleichzeitig in der Pflicht, ihre Praxis-EDV vor den Krankenkassen abzuschotten: "Es kann nicht sein, dass die Krankenkasse auf Ihre Daten zurückgreifen kann", wird Rösler von der Ärztezeitung zitiert.

    Gegen eine Verpflichtung der Ärzteschaft gibt in den verschiedenen Arzt- und Zahnarztverbänden erhebliche Bedenken. Gefordert wird, dass die Online-Anbindung einer Praxis eine freiwillige Entscheidung des Arztes bleibt. Röslers Vorstoß zielt auf eine wichtige Sitzung der Projektgesellschaft Gematik, die am Montag darüber beraten wird, wie die weitere Einführung der eGK ablaufen soll. Dabei müssen die Gesellschafter (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Kliniken und Krankenkassen) auch entscheiden, wie die Online-Anbindung im Detail aussehen soll. Auf der CeBIT hatte Rösler von einem Modell gesprochen, bei dem die Online-Anbindung des Kartenlesers separat erfolgt.

    Der Stand der Dinge in Sachen Gesundheitskarte wird auch bei der ConHIT am Dienstag in Berlin diskutiert. Die Fachmesse für IT-Medizin kommt mit einem Vortragsprogramm, in dem über erste Erfahrungen mit der eGK wie über die weiter laufenden Projekte in den einzelnen Testregionen berichtet wird. Der Schwerpunkt der Messe liegt dabei auf Arbeitserleichterungen für den Arzt. So hat die e.siquiaTechnologies angekündigt, zur ConHIT eine API freizugeben, mit der Herstellerübergreifend digitale Signaturen eingesetzt und überprüft werden können. Dies soll den Austausch von Arztbriefen und Befundungen erleichtern, der nach den Plänen des Gesundheitsministeriums forciert werden soll.

    Während das frühere Regierungsbündnis von CDU/SPD bei der eGK das elektronische Rezept favorisierte, möchten CDU/FDP die elektronische Arzt-zu-Arzt-Kommunikation so schnell wie möglich flächendeckend einführen. Die elektronische Kommunikation unter den Ärzten setzt eine Online-Anbindung der Praxis-EDV voraus. Ob die elektronische Arztkommunikation die medizinische Behandlung verbessert, ist umstritten. Das Gesundheits-Blog des Wall Street Journals hat kürzlich auf eine Reihe von Untersuchungen aufmerksam gemacht, nach denen Patienten stärker lügen, wenn sie wissen, dass elektronische Patientendaten zwischen Ärzten (und Krankenhäusern) ausgetauscht werden. (Detlef Borchers) / (ad)

    Quelle: Heise.de

  7. #7
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    Elektronische Gesundheitskarte: finaler Neustart

    Die Gesellschafter der Projektgesellschaft Gematik, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zuständig ist, haben sich in Berlin auf eine Neuausrichtung des gesamten Systems geeinigt. Leistungsträger (Krankenkassen) wie Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte) werden danach jeder für sich die volle Zuständigkeit in Teilprojekten bekommen. Diese müssen nicht länger den allgemeinen Konsens berücksichtigen. Nicht gelöst wurde allerdings die wichtige Frage nach der freiwilligen oder zwangsverordneten Online-Anbindung der Arztpraxen. Hier wird erwartet, dass die Bundesregierung eine Gesetzesinitiave startet.

    Im Einzelnen einigte sich die in der Vergangenheit von ständigen Streits geplagte Gesellschafterversammlung auf ein Modell, nach dem jeder für sein eigenes Interessensgebiet zuständig sein wird. Die Leistungserbringer (Ärzte und Zahnärzte) werden die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen übernehmen und sich zunächst ausschließlich um den Notfalldatensatz bzw. klinischen Basisdatensatz kümmern, der auf der eGK (freiwillig) gespeichert. Die Kostenträger (Krankenkassen) kümmern sich ausschließlich um die administrativen Daten, das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement. Die "adressierte Kommunikation" der (elektronischer Arztbrief) wird von der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelt. Bei gravierenden Differenzen in technischen oder organisatorischen Fragen wird ein Schlichter tätig, der ehemalige Staatssekretär Klaus Theo Schröder, der lange Jahr in der rotgrünen, später schwarzroten Regierung für die eGK zuständig war.

    Besonders hart trifft der verabschiedete Neustart die Gematik, die bisher die technischen Spezifikationen festsetzte, die Feldtests initiierte und auswertete und die für die Zulassung der einzelnen Komponenten (Karten, Kartenlesegeräter, VPN-Konnektoren sowie aller Software-Schnittstellen) zuständig war. Sie wird bestenfalls auf eine Position als eGK-TÜV reduziert und zum Befehlsempfänger: "Die verantwortlichen Gesellschafter werden die Anforderungen an die Telematikinfrastruktur und die Anwendungen aus der Sicht der Gesellschafter formulieren und die Umsetzung durch die gematik steuern", heißt es dazu von den Beteiligten.

    Die dringlichste Frage der Online-Anbindung wird in dieser Meldung in einem sehr gewundenen Satz erwähnt: "Die Kostenträger gehen davon aus, dass das Ministerium eine Gesetzesinitiative in die parlamentarischen Beratungen einbringen wird, die die Anforderungen nach Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung sowie die Forderung der Kostenträger nach einer Gültigkeitsprüfung und schnellen Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte beim Leistungserbringer ebenso berücksichtigt wie die Freiwilligkeit der Leistungserbringer zur direkten Anbindung ihrer Primärsysteme."

    Die Details zum Neustart wurden auf der IT-Medizinmesse Conhit in Berlin bekannt gegeben. Dort meldete die versammelte, bislang nicht in der Gematik vertretende IT-Industrie gleich weitere Forderungen an. So forderte Andreas Lange vom Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG) die Einbindung der IT-Hersteller in die Konzeption und die uneingeschränkte Annahme von Mehrwertdiensten. Außerdem müsse die Gematik in den Pilottest die Finanzierung von Releases der IT-Hersteller übernehmen. "Dieser Neustart ist die letzte Chance zur Erlangung eines glaubwürdigen Aufbaus der telematischen Infrastruktur durch den Staat." (Detlef Borchers) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  8. #8
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    Elektronische Gesundheitskarte: Akzeptanz braucht Zeit

    Mit einem Ausstellerplus von 17 Prozent geht die ConHIT zu Ende. Auch die Besucherzahlen sollten im Plus liegen, da die Fachmesse für IT in der Medizin erstmals mit dem deutschen Chirugenkongress gekoppelt war, dessen Teilnehmer die Messe besuchen konnten. Vom angestrebten Ziel, eine "europäische Leitmesse für IT in der Medizin" zu sein, ist man aber noch ein gutes Stück entfernt.

    Zentrales Gesprächsthema der ConHIT waren die Veränderungen bei der Projektgesellschaft Gematik, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zuständig ist: Ohne eine telematische Infrastruktur, die mit der eGK aufgebaut wird, sind viele Projekte Makulatur. Dass immer noch keine Klarheit darüber herrscht, wie freiwillig die Ärzte ihre Praxen mit dieser Infrastruktur vernetzen müssen, wurde bedauert. Offenbar sollte eine eindeutige, die Ärzte provozierende Aussage vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und kurz vor dem deutschen Ärztetag vermieden werden. An ihrem Stand zeigte die viel gescholtene Gematik, was mit der eGK möglich wird, etwa die bargeldlose Begleichung der Praxisgebühr beim Arzt sowie der Zuzahlungen beim Apotheker. Dazu muss die Krankenkasse, der ohnehin diese Beträge gemeldet werden, einen Abbuchungsauftrag haben. Für Ärzte wurde demonstriert, wie die taggenaue Kontrolle des Medikamentenbudgets dank elektronischem Rezept dort möglich ist, wo bislang nur Schätzungen gemacht werden.

    Welche Hürden zu meistern sind, zeigte der Bericht zum Stand der Dinge bei ProspeGKT, der Patientenakte, die die Knappschaft im Raum Bottrop einführt. Die Krankenkasse, die als einzige in Deutschland auch Krankenhäuser betreibt und mit Vertragsärzten zusammenarbeitet, hat auf eigene Kosten für 6 Millionen Euro bislang ein Krankenhaus und 18 Arztpraxen sowie 10.000 Versicherte mit den nötigen Geräten und Karten ausgestattet. Als größte Hürde erwies sich dabei die Vergabe der PIN nach dem Nullstellenverfahren: Beim ersten Kontakt der eGK mit dem System muss der Versicherte eine ausgedachte sechsstellige PIN eingeben. Da die Knappschaft als Kasse der Bergarbeiter überwiegend ältere Versicherte betreut, die Angst haben, eine Nummer zu vergessen, wurden Kaffeekränzchen in der Klinik organisiert, bei denen Mitarbeiter bei der Eingabe der PIN halfen. Ähnlich bedürftig präsentieren sich die Ärzte, wie Projektleiter Christian Bauer berichtet: "Wir sind quasi ständig in den Praxen vor Ort mit IT-Spezialisten."

    Weil Arzt wie Patient sich als Betroffene sehen und nicht als Beteiligte an einem aufregenden Projekt, sei der Aufwand sehr hoch. Die Akzeptanz der Karte sei aber kein Problem: Sobald Patienten sehen, wie sich ihre Patientenakte mit Daten füllt , sind sie von der Akte und dem Nutzen der eGK als Zugangsschlüssel überzeugt, berichtete Bauer. Seine Erfahrungen stimmen mit einer ersten Auswertung der Barmer überein, die ihren Versicherten eine Gesundheitsakte angeboten hatte: Auch dort sind es die Älteren, die sich über die Akte freuen und sie behalten. Nach Angaben des Knappschafts- Projektleiters ist aber auch Geduld beim Betreiber das erste Gebot: Zwar könne man bereits einen messbaren Netzerfolg von 8 bis 10 Prozent Einsparungen gegenüber der Papier-Kommunikation verzeichnen, doch das Projekt werde sich erst in 7 bis 10 Jahren amortisiert haben. (jk)

    Quelle: Heise.de

  9. #9
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    Elektronische Gesundheitskarte: Der Arztausweis im Generationenkonflikt

    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der zugehörige Heilberufsausweis und der Schutz von Patientendaten bildeten einen weiteren Schwerpunkt der von der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (ai-3) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veranstalteten Tagung über sichere Identitäten. Dabei wurde deutlich, dass das eGK-Projekt durch ständige Vertagungen ein Problem mit unterschiedlichen Karten-Generationen bekommen kann.

    Das eGK-Projekt entwickelt sich langsam. In der "Rollout-Region" Nordrhein sind rund 75.000 Karten im Umlauf, dazu sind 1114 Arztausweise ausgeben und 728 überhaupt erst freigeschaltet. Jede 3000. in das Lesegerät einer Arztpraxis gesteckte Karte ist eine eGK. Der Vorgang ist so selten, dass selbst eGK-geschultes Praxispersonal wieder vergessen hat, dass eine neue Zeit angebrochen ist und die ungewöhnlichen Versichertennummern für "ungültig" erklärt.

    Viktor Krön von der Ärztekammer Nordrhein beschäftigte sich in seinem Vortrag mit dem elektronischen Heilberufsausweis (HBA), den die Ärzte im Umgang mit der eGK brauchen, wenn Daten auf der eGK abgespeichert werden sollen. Diese Funktion dürfte freilich nicht vor 2012 wichtig werden, da nach der Neuordnung der Zuständigkeiten bei der Entwicklung der Spezifikationen ein neu zusammengesetztes Gremien der beiden Kammern von Ärzten und Zahnärzten erst einmal die Notfalldaten spezifizieren muss. Diese Daten, auch klinische Basisdaten genannt, werden als erste auf der Karte gespeichert, nachdem das elektronische Rezept aufs Abstellgleis manövriert wurde, da es den Praxisalltag behindert. In der Zwischenzeit hat der Arzt mit seinem HBA den Vorteil, die Online-Abrechnung mit den Kassenärztlichen Verrechnungsstellen nutzen zu können. 650 Ärzte in der Region Nordrhein sollen so das 1. Quartal 2010 abgerechnet haben.

    Aus der Perspektive der Kartenhersteller, die mit Stückzahlen in Millionenhöhe kalkulieren, ist der Arztausweis kommerziell uninteressant. Zudem wird seine Produktion in den nächsten Jahren technisch sehr anspruchsvoll sein, wie Krön ausführte. Wenn heute ausgegebene Arztausweise über zehn Jahre laufen sollen, dann müssen sie zwei Generationen von eGK bearbeiten können: um 2015 herum beginnt die Ausgabe von eGK, die nicht mehr RSA als kryptografisches Verfahren benutzen, sondern auf der Basis von elliptischen Kurven verschlüsseln. Dieser Umschwung ist einem Anforderungskatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschuldet, das über die Stärke und Gültigkeit von Algorithmen befindet. Nach ausgesprochen schlechten Erfahrungen bei der Einführung von ECC-Systemen forderte Krön eine Überprüfung der künftigen Ausrichtung bei HBA und eGK. Insbesondere solle eingehend überprüft werden, ob nicht mit einer Anpassung der RSA-Schlüssellängen der Generationenkonflikt gemildert werden kann. (Detlef Borchers) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  10. #10
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    Private Krankenversicherungen stoppen Mitarbeit an elektronischer Gesundheitskarte

    Die Bundesregierung versucht mit einer Presseerklärung zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK), neue Zweifel am größten deutschen IT-Projekt zu dämpfen. Damit reagiert die Regierung auf den gestern bekannt gewordenen vorläufigen Komplettausstieg der privaten Krankenversicherungen (PKV). Sie wollen sich nicht am Roll-Out der eGK beteiligen und stoppen die Teilnahme an den laufenden Tests.

    Volker Leienbach, Vorsitzender des Verbands der Privaten Krankenversicherung hatte den Komplettausstieg damit begründet, dass Ärzte anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen eine PKV-eGK nicht nutzen müssen. Dieser Zustand der Investitionsunsicherheit sei nicht hinnehmbar. Es müsse auch für Privatversicherte eine verpflichtende Anwendung der Karte durch die Leistungserbringer geben, damit die privaten Kassen nicht umsonst in teure Karten und Server-Technik investieren.

    Seit Langem haben die PKV ihre Probleme mit dem Telematik-System, das für die eGK aufgebaut wird. Der ursprüngliche Gedanke des gesamten Systems, mit elektronischen Rezepten Medienbrüche zu vermeiden, war für privat Versicherte ohnehin wertlos, da sie am Ende eines Abrechnungszeitraumes entscheiden können, was sie selbst bezahlen. Dafür benötigen PKV-Mitglieder nach wie vor Papierrezepte. Mit dem vorläufigen Stopp des E-Rezeptes durch Gesundheitsminister Rösler wurde eine Entscheidung gefällt, die den PKV entgegenkam. [Update: Gleichzeitig führten die beschlossenen Regelungen um den Neustart des eGK-Systems dazu, dass die PKVen nach wie vor beteiligt sind. Ihr Ausstieg ist daher nicht total, weil sie in die Weiterentwicklung der eGK eingebunden sind. Bei der Einführung des "onlinegestützten Managements" der Versichertenstammdaten ist die PKV Stellvertreter des GKV-Spitzenverbands, der die Teilaufgabe übernommen hat.]

    Rösler verabschiedete zudem eine Ausnahmeregelung, die es Ärzten weiterhin erlaubt, Patientenangaben von privat Versicherten an private Abrechnungsstellen weiterzugeben. Den Vorwurf, damit eine Missachtung des Datenschutzes zu propagieren, wies das Gesundheitsministerium zurück. Die befristete Ausnahmeregelung sei noch von der Vorgängerregierung beschlossen worden. Sie sei um ein Jahr verlängert worden, weil eine grundlegende gesetzliche Regelung, die das Ministerium anstrebe, kurzfristig nicht zu erreichen sei.

    Der Vorwurf der Missachtung des Datenschutzes bezieht sich auf eine Grauzone im Bereich der privaten Abrechnung, in der das Honorar-Management von Unternehmen wie der EOS Health AG besorgt wird. Diese benutzen die aufgelaufenen Daten nicht nur zur Abrechnung, sondern zur Analyse und zum Benchmarking. Privat-Patienten, die auf Löschung ihrer Datensätze drängen und dann in der Arztpraxis bar bezahlen müssen, berichten vom Unwillen derartiger Finanzdienstleister, Daten zu löschen. (Detlef Borchers) / (anw)

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  11. #11
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    eGK: Vierteljährliche Online-Prüfung kommt in den Bundestag

    Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch über die Herstellerabschläge für Medikamente und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beraten. Dabei wurde ein "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" abgesegnet, das am kommenden Freitag zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt wurde. Zur beschleunigten Einführung der eGK sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, Online-Services anzubieten, mit denen Ärzte und Krankenhäuser die Gültigkeit der Karten mit einem Stammdatenabgleich prüfen können. Diese Online-Überprüfung soll allerdings nur vierteljährlich und nicht wie zunächst geplant bei jedem Arztbesuch durchgeführt werden. Gegen diesen Kompromiss laufen die Gegner der eGK Sturm.

    Vorrangig geht es bei dem vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagenen Gesetz um Herstellerrabatte für Arzneimittel ohne Festbetrag, wobei eine Regelung gefunden werden musste, die mit der EU-Transparenzrichtlinie bei Arzneimittelpreisen in Einklang steht. Im Rahmen dieser Beratungen wurde die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich fixiert. Die heute schon bestehende Verpflichtung der Krankenkassen, den Kartenmissbrauch durch Maßnahmen zu begegnen (Foto auf eGK) wird mit dem Gesetz um die Verpflichtung der Kassen ergänzt, "Online-Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten bei den Krankenkassen überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können". Mit Leistungserbringern sind im Gesundheitsvokabular Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser gemeint.

    Die neue gesetzlich fixierte Verpflichtung der Krankenkassen zwingt umgekehrt die Ärzte dazu, diese Online-Anbindung auch ihrerseits einzurichten. Allerdings wurde im Ausschuss der Kompromiss gefunden, dass die Stammdatenprüfung nur vierteljährlich durchgeführt werden soll, um den Arbeitsablauf in den Praxen nicht zu blockieren. Durch die Prüfung sollen ungültige, verlorene oder als gestohlen gemeldete Karten erkannt werden. Anträge der Oppositionsparteinen Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion auf eine Untersuchung, ob der Schutz sensibler Daten beim Abgleich gefährdet ist, wurden abgelehnt. Passiert das neue Gesetz den Bundestag, wird es am 9. Juli im Bundesrat beraten (es ist jedoch nicht zustimmungspflichtig) und könnte dann bereits am 1. August in Kraft treten.

    Gegen das Gesetz hat sich das breite Bündnis "Stoppt die e-Card" mit einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Rösler gewandt. In dem Brief wird der Minister aufgefordert, die Einführung der eGK "durch eine Hintertür" zu verhindern. Das Bündnis stört sich vor allem an der Belastung der Ärzte mit IT-technischen Problemen: "Falls die Rückmeldung negativ ist, müssen die Kranken finanziell sofort Vorkasse leisten. Egal, ob der Grund der negativen Rückmeldung zutreffend, nicht zutreffend oder einfach im Nichtfunktionieren des riesigen Datennetzes begründet ist." Außerdem seien die Datennetze ungenügend aufgebaut. Dort, wo keine DSL-Leitungen zur Verfügung stehen, könnten Online-Wartezeiten von bis zu 20 Minuten pro Gesundheitskarte die Arbeit blockieren. Schließlich seien Arzt und Zahnarztpraxen keine "Patientenkontrollstellen" im Auftrag der Krankenkassen. (Detlef Borchers) / (pmz)

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  12. #12
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    Staat und Wirtschaft werben für den elektronischen Personalausweis

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Verein "Deutschland sicher im Netz" (DsiN) haben am heutigen Donnerstag bei der Bundesdruckerei in Berlin den elektronischen "neuen" Personalausweis vorgestellt. Mit dem vom 1. November an verfügbaren Dokument hätten Staat und Wirtschaft einen "Standard-Identitätsnachweis fürs Internet geschaffen", erklärte der CDU-Politiker die wichtigste Weiterentwicklung des im Scheckkartenformat gehaltenen "kleinen neuen Schätzchens". Das lästige Merken oder versteckte Notieren vieler Passwörter für Online-Dienste werde damit überflüssig. Die Ausweisfunktion fürs Netz brauche aber keiner nutzen, so dass auch "niemand Angst vor Missbrauch" haben müsse.

    Die Neuentwicklung werde "mit allen üblichen IT-Systemen auf Nutzer- und Anbieterseite zusammenarbeiten" können, versicherte der Minister weiter. "Wir mussten eine Art kleinen Computer entwickeln und eine Infrastruktur dafür aufbauen." Der Staat wirke dabei als "hoheitlicher Vertrauensstifter", ohne sich jedoch selbst in die Kommunikation einzumischen. Dafür sei unter Berücksichtigung von Datenschutzaspekten ein "wechselseitiger Identifikationsprozess" über ein Berechtigungszertifikat geschaffen worden. Anders als bei eID-Funktionen in Estland oder Italien müsse auch die abfragende Stelle erst sagen, wer sie sei.

    Ausgelesen werden könnten nur die personenbezogenen Informationen, die in der jeweiligen Situation von Unternehmen oder Institutionen tatsächlich benötigt würden, betonte de Maizière weiter. Ein Online-Shop etwa brauche zwar die Adresse des Einkäufers, aber nicht immer dessen Alter. Der Nutzer sei so imstande, mit seinen Daten "souverän und sparsam umzugehen". Diese könne auch keiner "mitlesen, verändern oder kopieren", wenn er keine ausdrückliche Genehmigung dafür habe.

    Auf die umstrittene Möglichkeit, auch freiwillig Fingerabdrücke auf dem kontaktlos auslesbaren Chip speichern zu lassen, ging der Innenminister nur kurz ein. Die entsprechenden Daten "werden auf keinen Fall für private Anbieter zur Verfügung gestellt", führte er aus. Sie blieben "hoheitlichen Befugnissen" vorbehalten, was auch für "biometrische Daten anderer Art" wie die digitalen Fotos der Ausweisinhaber gelte. De Maizière selbst will sein neues Dokument "am liebsten gleich am 1. November" beantragen. Zugleich verteidigte er das gesetzlich festgeschriebene Verfahren, dass der Ausweis weiterhin persönlich abgeholt werden muss. Dies sei zumindest in der ersten Phase wichtig, um die künftigen Inhaber noch einmal speziell über die Nutzung aufzuklären. Später sei eventuell auch ein Ansatz wie bei Bankkarten vorstellbar, bei dem die PIN separat verschickt wird.

    Ralph Haupter, Chef von Microsoft Deutschland, geht davon aus, dass bis 2012 ein Drittel der Bürger den E-Perso in der Tasche haben dürften. Um für Akzeptanz zu sorgen und den "Mehrwert" des Systems zu demonstrieren, hätten in einem ersten Test 30 Firmen und andere Einrichtungen seit Oktober 2009 praktische Anwendungen entwickelt. So habe das Fraunhofer-Institut Fokus etwa ein Verfahren gefunden, "wie man sich ohne persönliches Erscheinen online immatrikulieren kann". Die bereits vorbereiteten Verfahren würden für den Start im November "aktuell optimiert", weitere 160 Bewerber stünden für eine weitere Stufe Schlange.

    "Wir stehen an der Geburt eines neuen Mediums", begeisterte sich Thomas Walloschke von Fujitsu als einer der Testentwickler für die kommenden Möglichkeiten. Die eigentliche Revolution sei es, dass der elektronische Identitätsnachweis das Ausfüllen "langweiliger Registrierungsformulare" erübrige. Dieses sei künftig mit dem "Bürger-Client" per Knopfdruck zu erledigen. Dabei habe der Nutzer die Möglichkeit, den übertragenen Datensatz zu beschränken. Bei einer erneuten Anmeldung über den gleichen Dienst sei bei speziellen Anwendungen dann ein erneutes Auslesen der freigegebenen Informationen nicht mehr nötig. Die zugleich benötigte sechsstellige PIN legte der Industrievertreter den Zuhörern als "weiteren Teil ihres Lebens" ans Herz. Nötig sei nun noch die Verbreitung der Lesegeräte, die vom Staat in einer Basisversion für rund 35 Euro angeboten würden. Zudem erachtete Walloschke die "internationale Anerkennung" des Projekts im eID-Bereich für wichtig, wofür mit einer Zertifizierung auf Basis des EU-Projekts STORK bereits ein Schritt getan sei.

    Ein Vertreter der Deutschen Kreditbank zeigte sich "sehr froh, wenn wir hier saubere, qualitativ hochwertige Daten bekommen". Diese seien auch nicht mehr veränderbar, wenn das Online-Formular ausgefüllt sei. Beim bisher eingesetzten Post-Ident-Verfahren habe man doch immer wieder mit Zahlendrehern bei den Postleitzahlen oder unterschiedlichen Schreibweisen von Namen zu kämpfen gehabt. Als Hürde für den Einsatz des Ausweises beim Online-Banking bezeichnete es der Branchenvertreter, dass für den Erhalt eines neuen Kontos zunächst eine zusätzliche Legitimation durch eine "Initialüberweisung von einem bestehenden Konto" erfolgen müsse. Jugendliche, die noch kein eigenes Konto haben, könnten daher übers Netz auch kein weiteres eröffnen.

    Die näher kommende Einführung der 28,80 Euro kostenden ID-Karte ruft aber auch nach wie vor Kritiker auf den Plan. Cornelia Tausch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wies darauf hin, dass das Zertifikat zur prinzipiellen Ausleseberechtigung nicht mit einem "Gütesiegel" verwechselt werden dürfe. Es finde "keine Seriösitätsprüfung" statt. Sie fürchtete zudem, dass viele Computernutzer derzeit nicht das "entsprechende Know-how" hätten, den Pass fürs Netz wirklich sicher anzuwenden. Dafür müsse schließlich vorausgesetzt werden, dass Systeme mit aktuellen Firewalls und Virenschutz ausgerüstet seien. Ferner wollten sich Bürger "nicht an jeder Stelle" im Internet ausweisen, sondern oft anonym im Netz unterwegs sein.

    Auch der Bremer Informatikprofessor Herbert Kubicek goss Wasser in den Wein der Karten-Euphoriker mit der Ansage, dass die derzeitige PIN-TAN-Lösung für die meisten Nutzer komfortabel sei. In Finnland etwa hätten nach der Einführung eines ähnlichen Systems nur drei Prozent der Bürger freiwillig die eID-Funktion angenommen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar appellierte an alle Bürger, genau zu überlegen, ob sie ihre Fingerabdrücke abgeben wollten. Eine effektive Sicherung der gespeicherten biometrischen Daten sei "unverzichtbar". (Stefan Krempl) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  13. #13
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    Elektronische Gesundheitskarte: Praktiker sollen Praktikabilität überprüfen

    Die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe haben einen ärztlichen Beirat installiert, der die Praktikabilität der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) unter die Lupe nehmen soll. Auf den Prüfstand kommt der Einsatz der eGK in den Testregionen Essen und Bochum. Im Verlauf der Prüfung soll der elektronische Arztbrief im Vordergrund stehen, aber auch die Erfahrungen der Patienten mit der eGK berücksichtigt werden. In der Testregion sind rund 20.000 neue Karten im Einsatz.

    Das von den beiden Ärztekammern neu geschaffene Gremium sei bundesweit einzigartig, heißt es in einer Pressemitteilung. Dem Beirat sollen neben Praxis- und Krankenhausärzten auch Zahnärzte, Psychotherapeuten und Vertreter der Krankenhausträger angehören. Mit dem Fokus auf dem elektronischen Arztbrief als B2B-Kommunikation soll das wieder erlahmende Interesse der Ärzte geweckt werden. Daneben soll der Beirat Empfehlungen für den weiteren Aufbau der telematischen Infrastruktur geben.

    Experten gehen unterdessen von weiteren Verzögerungen bei der Einführung der eGK aus. Auf dem 5. Gesundheitsökonomischen Kongress in Berlin wurde vergangene Woche eine Studie der Beratungsgesellschaft Wegweiser Research vorgestellt, nach der 86 Prozent der befragten Gesundheitsexperten davon ausgehen, dass die elektronische Gesundheitskarte frühestens 2015 eingeführt werden kann. Damit sie überhaupt kommen kann, erwarten die Experten nicht zuletzt eine Neustrukturierung der Projektgesellschaft Gematik. (Detlef Borchers) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  14. #14
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    Gesetz soll Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschleunigen

    Das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" (GKV-Änderungsgesetz) ist in Kraft getreten. Das bis zum 31. Dezember 2013 gültige Gesetz soll durch verschiedene Maßnahmen wie einem Preisstopp bei Arzneimitteln und Rabatte für Großeinrichtungen Einsparungen von mindestens einer Milliarde Euro im Jahr bringen. Mit dem Gesetz soll außerdem die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beschleunigt werden.

    So verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen dazu, Online-Dienste anzubieten, über die Ärzte die Gültigkeit der Versichertendaten überprüfen und die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können, wenn Patienten mit einer eGK die Praxis aufsuchen. Ärzte, Zahnärzte und Kliniken müssen diesen "Stammdatenabgleich" jeweils beim ersten Patientenkontakt im Quartal durchführen. Allerdings ist die Online-Anbindung der Praxis-EDV und der eGK-Lesegeräte für Ärzte nach wie vor freiwillig: Nur die Praxen und Krankenhäuser, die schon an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind, sind zur Überprüfung der Karten verpflichtet.

    Ein weiterer Punkt des GKV-Änderungsgesetzes ist die Verlängerung einer Ausnahmeregulierung bis zum 30. Juni 2011. Danach dürfen Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser Patientendaten weiterhin an private Abrechnungsstellen weitergeben. Diese Praxis hatte das Bundessozialgericht am 10. Dezember 2008 verboten (AZ B6 KA 37/07 R), weil die Patientendaten bei diesen Abrechnungsstellen nicht ausreichend geschützt sind. Die Sondergenehmigung soll allen Beteiligten Zeit geben, ein datenschutztechnisch sicheres Verfahren zu finden. (Detlef Borchers) / (odi)

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  15. #15
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    Klagen gegen die elektronische Gesundheitskarte

    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit geprüft. Auch die Ärzteschaft ist weiterhin skeptisch und glaubt nicht, dass die eGK in der "gegenwärtigen Konstellation" eingeführt wird. Dies teilte Frank Ulrich Montgomery, Vize-Präsident der Bundesärztekammer, in Berlin mit, wo der eHealth-Report der Bundesärztekammer vorgestellt wurde. Diese Umfrage-Auswertung beurteilt die Bundesregierung im Gegensatz zu den Ärzten als Beleg für eine Erfolgsgeschichte.

    Die elektronische Gesundheitskarte ist Gegenstand eines Verfahrens, das gestern mit einer kurzen Anhörung vor dem Sozialgericht Düsseldorf begonnen hat. Ein Wuppertaler klagt unter Berufung auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht gegen die Bergische Krankenkasse, die ihm eine Gesundheitskarte ausstellen will. Wie die Rheinische Post berichtet, will die Richterin nun die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gesundheitskarte prüfen lassen.

    Möglicherweise wird diese Frage direkt vom Bundesverfassungsgericht beantwortet. Der Vertreter der Krankenkasse erklärte dem Zeitungsbericht zufolge, dass die Zukunft der eGK noch in vielen Punkten ungeklärt sei und abhängig von weiteren politischen Entscheidungen. Die Klage des Wuppertalers gegen die neue Karte wird von der Freien Ärzteschaft unterstützt. Diese hofft auf einen Stopp des Projektes "staatlicher Datengier".

    Anläßlich der Vorstellung ihres eHealth-Reportes verteidigte die deutsche Ärzteschaft ihre Haltung zur Gesundheitskarte. Für den Bericht wurden 600 Ärzte vom Institut für Demoskopie Allensbach befragt. Sie äußerten sich überwiegend kritisch zum Aspekt der Datensicherheit. "Krankenhausärzte wie Niedergelassene haben trotz positiver Einschätzung etwa des Bundesdatenschutzbeauftragten deutliche Zweifel daran, dass der Schutz der Patientendaten tatsächlich sichergestellt ist", heißt es in dem Bericht.

    Gegen eine mögliche Kritik erklärte Frank Ulrich Montgomery: "Wer den Ärzten wegen ihrer teilweise skeptischen Haltung zu dem Projekt Technikfeindlichkeit unterstellt, der liegt falsch." Montgomery betonte, dass die Beschlüsse der vergangenen deutschen Ärztetage umgesetzt werden müssten und man diesbezüglich mit der Projektgesellschaft Gematik zusammenarbeiten werde: "Nach den Beschlüssen muss darauf geachtet werden, dass Daten gezielt versandt werden können, ohne dass sie in falsche Hände gelangen. Elektronische Patientenakten gehörten in die Hand des Hausarztes, des Patienten und gegebenenfalls des behandelnden Arztes in Klinik und Praxis. Sie gehörten nicht in die Hände von Kostenträgern."

    Im Gegensatz zur kritischen Zurückhaltung der Ärzteschaft beurteilt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme die Aussagen des eHealth-Report positiv und sieht die Gesundheitskarte als eine Erfolgsgeschichte: "Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler gelang es, die unterschiedlichen Interessen von Ärzten, Krankenversicherungen, Apotheken und Krankenhäusern zusammenzubringen: Die Gesundheitskarte soll nun einen Notfalldatensatz, einen elektronischen Arztbrief und die sogenannten Stammdaten der Versicherten enthalten."

    Auch der IT-Branchenverband Bitkom findet sich vom eHealth-Report bestätigt. Er bedauert, dass die Karte nur in abgespeckter Form eingeführt wird, was Deutschland Milliarden koste: "Mit dem elektronischen Rezept hätten sich rund 10 Milliarden Euro Schaden vermeiden lassen, der Krankenhäusern, Versicherungen und Beihilfestellen jedes Jahr durch Abrechnungsbetrug entsteht." Trotz dieses enormen Verlusts sei die eGK wichtig, meinte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Allein durch das Foto auf der Gesundheitskarte könnten Scheer zufolge bis zu 3 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden, weil der Missbrauch der Karte erschwert werde. Gegenüber diesen Vorteilen solle die Debatte um den angeblich mangelhaften Datenschutz der eGK beendet werde, da sie eine Phantomdebatte sei. (Detlef Borchers) / (anw)

    Quelle: Heise.de

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