Update: Professor Nikolaus Forgó vom Institut für Rechtsinformatik der Uni Hannover kritisierte gegenüber heise online das Urteil insbesondere hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Ausführungen.
Es sei mit den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung nur schwer vereinbar, einem Unternehmen, das diese Grundsätze umsetzt, gleichzeitig vorzuwerfen, es verdiene nicht "den Schutz der Rechtsordnung nicht". Dies gelte um so mehr, als dass sehenden Auges die Datenschutzinteressen Betroffener gefährdet werden könnten. Zudem sei es nach Ansicht von Forgó bedauerlich, dass in dem Urteil jede Wertung dazu fehle, inwiefern die deutsche Rechtsprechung eine europäische Insellösung zu Lasten deutscher Anbieter darstellt, die europarechtlich nicht geboten ist. (Joerg Heidrich) / (anw/c't)
Quelle: Heise.de