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Thema: Kommunen wollen gegen Google vorgehen

  1. #61
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    Bundesregierung lehnt Gesetzentwurf zu Street View ab

    Die Bundesregierung wird den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zum umstrittenen Dienst Google Street View nicht aufgreifen. "Wir sind uns der aufgezeigten Problematik bewusst", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag. Der von der Länderkammer verabschiedete Gesetzentwurf beziehe sich aber ausschließlich auf Google Street View und wähle keinen grundlegenderen Ansatz. "Dies sei nicht ausreichend."

    Der Bundesrat hatte am 9. Juli einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Diensten wie Street View in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind. Google hat dies alles bereits versprochen; seit Dienstag gibt es ein Online-Formular für den Widerspruch. Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative Hamburgs zurück – dort hat Google seine Deutschlandzentrale.

    Der Bundesinnenminister will stattdessen am 20. September die betroffenen Unternehmen wie Google und Microsoft (das mit Bing Streetside seit Dezember 2009 einen ähnlichen Dienst für ausgewählte US-Städte anbietet), aber auch Datenschutzbeauftragte und Verbraucherschützer einladen, um das Thema zu besprechen. Bei Bedarf werde die Bundesregierung dann für den Herbst die Verabschiedung eines Gesetzes zu Geodiensten vorantreiben, das sich allerdings nicht alleine auf Google Street View beziehen werde. Dieses Vorgehen sei auch mit Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) abgestimmt, die in den vergangenen Wochen Google wegen Street View heftig kritisiert hatte.

    De Maizière wies darauf hin, dass eine zu strikte Regulierung der Geodienste auch die Pressefreiheit gefährden könne. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates könne das Fernsehen beispielsweise nicht mehr Straßenansichten aus Hochwassergebieten filmen, ohne bei allen Anwohnern um Erlaubnis zu fragen. Der Gesetzentwurf beschäftige sich zu sehr mit Straßen, Plätzen und Fassaden. "Mir geht es um den Schutz der Menschen", sagte de Maizière.

    Unterdessen hat die spanische Justiz wegen der massenhaften Sammlung von privaten Daten ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Eine Madrider Ermittlungsrichterin ließ die Anzeige einer privaten Initiative zu, die Google beschuldigt, bei Aufnahmen für seinen Internet-Dienst Street View private Daten aus offenen WLAN-Netzen gesammelt zu haben. Nach Presseberichten vom Dienstag wurde ein Vertreter des Internet-Unternehmens in Spanien vorgeladen. Das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens sei nur ein erster Schritt, erläuterte der Anwalt der Initiative.

    Auch in den USA beschäftigt das Abfangen von WLAN-Daten die Ermittlungsbehörden. Eine Gruppe von 38 Einzelstaaten will gemeinsam gegen die massenhafte Erfassung von Daten vorgehen. Im Fokus der Ermittlungen steht, ob Google gegen Gesetze verstoßen hat, indem das Unternehmen mit seinen Street-View-Autos auch ungesicherte Daten aus privaten WLAN-Netzen aufgezeichnet hat. Google hat die Erfassung von ungesicherten WLAN-Daten auch in Deutschland als "Kommunikationsfehler" eingestanden. Weltweit hatte das Unternehmen daraufhin seine Kamerafahrten zunächst gestoppt. (dpa) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  2. #62
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    Kritik aus den Ländern an Bundesregierung wegen Google Street View

    Die Zurückhaltung des Bundes gegenüber einer gesetzlichen Regelung für den Internetdienst Google Street View stößt in den Ländern auf Kritik. Der Bundesrat hatte einen eigenen Gesetzentwurf zu den Panorama-Straßenfotos vorgelegt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) strebt aber eine breitere Regelung an, die auch andere Internetdienste einbezieht.

    "Die Bundesregierung ist mit ihrer Verweigerungshaltung auf dem Irrweg", sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) der Süddeutschen Zeitung. "Der (Bundesrats-)Entwurf ist keine Lex Google, sondern erfasst alle Dienste, die in ähnlicher Form Geodaten im Internet anbieten." Dass er eine gute Grundlage gewesen wäre, könne man schon daran sehen, dass alle Bundesländer, gleich welche Parteien sie regierten, ihm zugestimmt hätten. "Sicher könnte man in dem Entwurf das ein oder andere verändern, aber das hätte man im parlamentarischen Verfahren angehen können", so Steffen.

    Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte, er erwarte "dass die jetzt vorliegende Bundesratsinitiative bei der Gesamtlösung Berücksichtigung findet". Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) argumentierte dagegen, eine Lex Google helfe nicht weiter, "weil wir neuen technischen Entwicklungen dann permanent hinterhinken würden". Das Kabinett habe daher verabredet, dass der Umgang mit Geo-Datendiensten der allgemeinen Reform des Datenschutzgesetzes zunächst vorgezogen werde. Ein Treffen im September mit Daten- und Verbraucherschützern, mit Google und anderen Anbietern diene daher der Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes, der dann zügig auf den Weg gebracht werden solle, sagte sie der Saarbrücker Zeitung.

    Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte in der Passauer Neuen Presse, man hätte "auf Bundesebene schon früher aktiv werden können". Ähnliche Kritik äußerte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD). Die Bundesregierung habe lange gezögert und kein Konzept vorgelegt, um Bürger vor unbefugten filmischen und fotografischen Aufnahmen zu schützen, obwohl die Problematik im Zusammenhang mit Online-Kartendiensten bereits seit 2008 bekannt sei. Die Regierung habe sogar einen Länder-Entwurf abgelehnt, der eine klare Rechtslage zum Einschreiten gegen Google geschaffen hätte, sagte Bruch laut einer Mitteilung. (dpa) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  3. #63
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    Google verlängert Einspruchsfrist gegen Street View

    Wer in einer der zwanzig größten deutschen Städte wohnt, hat jetzt bis einschließlich 15. Oktober Zeit, vorab gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses oder seiner Wohnung in der Google-Maps-Panoramaansicht Street View Einspruch zu erheben. "Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben", begründet Philipp Schindler, Chef von Google Europa, diesen Schritt in einem Blogeintrag. Zunächst sollte die Frist nur vier Wochen dauern. Damit kommt Google den Forderungen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding entgegen.

    Darüber hinaus hat Google nach eigenen Angaben dem Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz Johannes Caspar unter anderem zugesagt, dass die für die Widersprüche erfassten persönlichen Date ausschließlich zur Bearbeitung des Antrages benutzt würden. Die Daten sollen zudem nur so lange gespeichert werden, bis im Zusammenhang mit dem Widerspruchsverfahren möglicherweise entstehende rechtliche Ansprüche gesetzlich verjährt sind.

    Caspar hatte in der vergangenen Woche angemahnt, dass Google den genauen Umgang mit den Daten der Widersprechenden von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgültigen Löschung oder Unkenntlichmachung der Bilder ausführlich zu beschreiben. Das ist allerdings offenbar noch nicht erfolgt, denn Google selbst zitiert den Datenschützer mit den Worten: "Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs."

    Die flächendeckenden Panoramabilder deutscher Städte sollen noch in diesem Jahr online gehen und werden zunehmend kontrovers und nicht immer fundiert diskutiert – in der Politik wie in den Medien: Während sich beispielsweise die Bild-Zeitung auf Street View einschießt, nimmt etwa Mario Sixtus im ZDF-Blog "Kennzeichen Digital" unter dem provokativen Titel "Erst Dienste wie Street View machen den öffentlichen Raum wirklich öffentlich" gängige Argumente gegen die Veröffentlichung der Fassaden-Fotos auseinander.

    Auch Verbraucherschutzministerin Aigner legt weiter nach. In einem Interview mit Spiegel online warnt sie vorsorglich vor einer Vernetzung von Datenbeständen: "Es gibt in den Entwicklungsabteilungen von IT-Firmen längst eine Foto-Software für Handys, mit deren Hilfe Gesichter auf der Straße binnen Sekunden mit einem Namen, einer Adresse und dem dazugehörigen Bild, einem Geburtsdatum, vielleicht den in sozialen Netzwerken hinterlegten persönlichen Vorlieben oder einem GPS-Bewegungsprofil verbunden werden können." Mit Hilfe einer solchen Software könnte man sich mit einem Klick ein komplettes Persönlichkeitsprofil eines Passanten aufs Handy holen, so die Ministerin, was sie als "Dammbruch" bezeichnet, den es zu verhindern gelte.

    Algorithmen zur Gesichtserkennung gehören zwar in der Tat mittlerweile bei zahlreichen Web-Fotocommunities, sozialen Netzwerken und Bildverwaltungen wie Picasa, Facebook und Apple Aperture zum Standard. Auch von einer Smartphone-Anwendung namens Recognizr, die als Vorbild für Aigners Beschreibung gedient haben könnte, geistert bereits seit geraumer Zeit ein Demo-Video der schwedischen Fima TAT durchs Netz, als Produkt ist die Android-App aber nach wie vor nicht zu bekommen. Die bereits erhältlichen Programme und zugänglichen Webdienste arbeiten jeweils nur auf begrenzten Datenbeständen, zum Beispiel der Fotosammlung auf der eigenen Festplatte, den sie nach bekannten Gesichtern durchforsten. Anhand eines Referenzporträts alle Bilder im Internet zu prüfen, ob eine bestimmte Person darauf zu sehen ist, müsste ohnehin aktuell an der schieren Menge von Fotos im Netz scheitern.

    Picasa, Facebook und Aperture betreiben sogenannte "Facial Recognition" – sie versuchen, individuelle Personen auf Fotos wiederzuentdecken, deren Gesicht der Nutzer einmal auf einem Bild markiert und mit einem Namen versehen hat. Es gibt keine Hinweise, das Google etwas ähnliches mit den Street-View- Bildern plant; ganz im Gegenteil: Bevor diese Bilder online gehen, lässt die Firma eine andere Spielart der Gesichtserkennung darauf los, die sogenannte "Face Detection". Hierbei geht es nur darum, zu entdecken, wo auf dem Bild irgendein Gesicht zu sehen ist. Anschließend wird dieses durch Verwischen der Pixel unkenntlich gemacht. Mit diesem Schritt möchte sich Google davor schützen, das Recht am eigenen Bild der zufällig von den Street-View-Autos aufgenommenen Passanten zu verletzen. (pek)

    Quelle: Heise.de

  4. #64
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    Ministerin fordert Google zu mehr Transparenz auf

    Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat das Internet-Unternehmen Google im Zusammenhang mit dem Straßenfotodienst Street View zu mehr Offenheit aufgefordert. "Seit Monaten häufen sich die Widersprüche gegen Street View. Aber wir haben noch immer keine Angaben darüber, wie viele Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern aus Deutschland bisher bei Google eingegangen sind", sagte sie der "Rheinischen Post". Es könne doch nicht so schwer sein, die E-Mails und Briefe zusammenzuzählen, kritisierte die Ministerin. "Google ist angetreten, die Welt transparenter zu machen. Ich würde es begrüßen, wenn das Unternehmen selbst etwas mehr Transparenz zeigen würde."

    Zufrieden zeigte sich Aigner hingegen mit der Verlängerung der Widerspruchsfrist für Street View. Ihr komme es darauf an, dass alle Bürger die Möglichkeit zum vorherigen Widerspruch haben, "auch diejenigen, die vielleicht gerade noch in den Sommerferien sind". Die SPD fordert rasch nach der Sommerpause ein Datenschutzgesetz, das den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet regelt. "Jeder Bürger muss zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, Daten über seine Privatsphäre wie von Google im Internet unkenntlich zu machen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD- Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der Berliner Zeitung.

    Google-Europachef Philipp Schindler hatte zuletzt die massive Kritik am Straßenfotodienst Street View zurückgewiesen und betont, dass der Datenschutz beachtet wird. "Wir achten die Privatsphäre der Menschen sehr. Etwas Öffentlicheres als Häuserfassaden gibt es jedoch nicht. Zudem bieten wir in Deutschland Regeln für Street View an, die es in anderen Ländern gar nicht gibt." Nur in Deutschland gebe es die Widerspruchsmöglichkeit vor dem Start. Google führe bereits seit langem Gespräche mit Datenschützern. Die Verlängerung der Widerspruchfrist begründete der Google- Manager als Reaktion auf die Kritik: "Wir nehmen die Sorgen extrem ernst. Deshalb haben wir jetzt die Widerspruchsfrist für Anwohner und Mieter um vier Wochen bis zum 15. Oktober verdoppelt." (dpa) / (dz)

    Quelle: Heise.de

  5. #65
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    StreetView: BVB-Fans wollen Schalke-Arena löschen

    Der Widerspruch gegen die Veröffentlichung durch den Internetdienst Google Street View treibt bizarre Blüten und zeigt zugleich die Schwächen des Anmelde-Systems. Nach eigenen Angaben haben Fans des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund einen Antrag auf Unkenntlichmachung bei Google Street View gestellt. Das betroffene Gebäude: Die Arena des BVB-Erzfeindes Schalke 04.

    Einen Screenshot ihres Antrags haben die Fans auf der Seite schwatzgelb.de hinterlegt. Die Google-Maps-Positionierung wurde exakt auf die Mitte des Stadiondachs gesetzt. Das Eingabe-Feld "Angaben, wie das Gebäude von der Straße aussieht" füllten die Dortmund-Fans lapidar mit "hässlich" aus.

    Ob die Arena aus Google Street View gelöscht wird, hängt nun davon ab, ob Google den Verifzierungscode zur Vorbeugung von Missbrauch des Dienstes an die BVB-Fans verschickt. Zur Verfizierung der Angaben sendet Google per Post einen Brief, der den Verifizierungscode enthält. Der Code muss bei Google nochmals eingegeben werden, erst dann will Google die Verpixelung des Anwesens vornehmen. Dabei schickt Google den Verifizierungscode auf Wunsch auch an eine andere im Formular einfügbare Adresse, in dem Fall bestimmt die Adresse der BVB-Fans. (mg)

  6. #66
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    Google Street View: Bereits 100.000 Einsprüche

    Noch rund einen Monat haben Hauseigentümer und Mieter Zeit gegen die Veröffentlichung ihres Hauses bei Google Street View Einspruch einzulegen. Inzwischen sollen bereits "hunderttausende Bürger" Anträge auf Unkenntlichmachung bei dem Internetkonzern gestellt haben.

    Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf Unternehmenskreise. Noch vor rund einem Monat gab ein Google-Sprecher bekannt, dass es nur rund 10.000 Einsprüche gegen den Straßendienst gegeben hatte.

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 um 24 Uhr können vorab Einsprüche gegen die Veröffentlichung des eigenen Wohnhauses bei Google eingereicht werden. Welche Möglichkeiten zum Widerspruch bestehen, finden Sie hier.

    Google Street View soll im November mit abfotografierten Straßenzügen aus 20 deutschen Städten starten. Die Startstädte für den Dienst sind Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Experten befürchten jedoch, dass das Projekt auf Grund der zahlreichen Einsprüche für Google auf Jahre hinaus unrentabel werden könnte und wollen daher nicht ausschließen, dass der Konzern den Dienst nicht doch noch stoppt. (mgb)

    Quelle: Chip.de

  7. #67
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    Datenschützer beharren auf Widerspruchsrecht bei Geodaten

    Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bestehen auf einer strengen gesetzlichen Regulierung der Online-Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Geoinformationen. Im Gegensatz zu Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlangen die Datenschützer dabei auch eine gesetzliche Regelung des Widerspruchsrechts von Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet.

    Die Bundesregierung hatte sich nach einem Geodaten-Gipfelgespräch am Montag vor allem für eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft im Zusammenhang mit umstrittenen Onlinediensten wie Google Street View ausgesprochen. Die Branche soll diesen Datenschutz-Kodex bis zum 7. Dezember erarbeiten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie seine Kollegen aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen begrüßten am Mittwoch in einer Stellungnahme, dass der Innenminister eine "rote Linie" zum Schutz der Bürger ziehen will. Sie bestehen aber auf einer weitergehenden gesetzlichen Regelung.

    De Maizière hatte nach dem Spitzengespräch angekündigt, eine Verknüpfung von Geoinformationen mit personenbezogenen Daten und deren Veröffentlichung im Web gesetzlich untersagen zu wollen. Dies sei ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, denn mit solchen Daten könnten dann Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt und Menschen auf diese Weise "an den Pranger gestellt werden". Der Gesetzentwurf soll wie der Datenschutz-Kodex bis zum nächsten IT-Gipfel am 7. Dezember 2010 vorliegen.

    Nach Ansicht der Datenschützer reicht das von der Bundesregierung geplante Gesetz nicht aus. Die "rote Linie" müsse auch einen angemessenen Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung gewährleisten. "Eine Selbstverpflichtung kann gesetzliche Regelungen nicht ersetzen." Für den Fall, dass die Bundesregierung dennoch auf eine freiwillige Selbstkontrolle setze, forderten die Datenschützer "wirksame Sanktionen", die bei einem Verstoß gegen den Kodex fällig werden. Außerdem dürfe der Kodex nicht hinter den Verhandlungsergebnissen zurückbleiben, die die zuständigen Aufsichtsbehörden mit den Diensteanbietern, insbesondere mit Google Street View, erreicht haben. (dpa) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  8. #68
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    Street View: Vorläufiges Verbot in Tschechien

    Tschechische Behörden haben Google Aufnahmen im Land für sein umstrittenes Projekt Street View untersagt. Das teilte ein Sprecher des Datenschutzministeriums am Mittwoch in Prag mit.

    Google würde mit den Aufnahmen in unverhältnismäßiger Weise in die Privatsphäre der Bürger eingreifen, so der Ministeriumssprecher weiter. Die Datenschützer störten sich an einer zu hohen Kameraposition auf den Google-Fahrzeugen, mit denen die Fotos gemacht würden. Dadurch könnten Bilder über Zäune und Hecken hinweg geschossen und so der Blick in die Wohnung offenbart werden.

    Google kündigte laut verschiedenen Medienberichten inzwischen an, die Kameras nun so platzieren zu wollen, dass gute Aufnahmen beim gleichzeitigen Schutz der Privatsphäre der tschechischen Bürger gewährleistet werden. Diesbezüglich arbeite man eng mit den Behörden zusammen. Bereits geschossene Bilder würden weiterhin online verfügbar bleiben, allerdings würde man bis zur Klärung der Angelegenheit keine neuen Aufnahmen machen.

    Auch in Deutschland ist der Dienst umstritten. Laut Spiegel-Informationen soll es bereits über 100.000 Einsprüche gegen das Straßen-Tool gegeben haben. (mgb)

    Quelle: Chip.de

  9. #69
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    Nokia will Googles StreetView Konkurrenz machen

    Der nächste bitte: Nachdem Googles Fahrzeuge in den letzten Monaten Deutschlands Städte durchfotografiert haben, plant Nokia eine ähnliche Aktion. Wie ein Manager von Nokias Tochterfirma Navteq gegenüber der Wirtschaftswoche äußerte, soll noch vor Jahresende die Aktion in Großbritannien und Frankreich starten. Deutschland soll folgen nachdem die Rechtsgrundlage für das Abfotografieren von Häuserfassaden geklärt sei.

    Die Nachricht mag viele überraschen, eigentlich ist es aber erstaunlich, dass sie nicht schon früher gekommen ist. Navteq hat als Unternehmen eine Kernkompetenz in digitalen Straßenkarten und versorgt damit neben Nokia die meisten Automobilhersteller sowie ausgesprochene Navi-Spezialisten wie Garmin oder Navigon.

    Das eingesetzte Scan-Verfahren soll laut Navteqs Manager Frank Pauli nicht nur optische Kamerasignale verarbeiten sondern auch eine Laser-Abtastung verwenden. Die Lidar-Technik (Light Detection and Ranging) soll sehr präzise und detaillierte Bilder liefern, mit deren Hilfe 3D-Ansichten möglich sind. (mo)

    Quelle: Chip.de

  10. #70
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    Bundesinnenministerium verteidigt Haltung zu Google Street View

    Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, hat auf einem Symposium zum "Modernen Datenschutz im 21. Jahrhundert" in Berlin am gestrigen Montag die zurückhaltende Regulierungslinie gegenüber Geodatendiensten verteidigt. "Die Nutzung des öffentlichen Raumes muss weiter möglich sein", betonte die IT-Beauftragte der Bundesregierung laut einer dpa-Meldung. Nicht das Abfotografieren von Straßen und Plätzen sei das Problem, sondern "die Möglichkeiten der Verknüpfung". Kriterium dafür müsse die Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte sein. Streitpunkt auf dem Podium war erneut insbesondere der für das Jahresende geplante Start von Google Street View in Deutschland und die Behandlung vergleichbarer Straßenansichtsdienste. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will bis Anfang Dezember eine Selbstverpflichtung der Internetwirtschaft abwarten und parallel in einem Gesetzesentwurf eine "rote Linie" für einschlägige Datensammler aufzeigen.

    Nach Ansicht Rogall-Grothes wird eine "internetbasierte Gesellschaft nicht vollständig ohne digitale Profilbildung auskommen". Eine solche müsse aber von den Betroffenen gemäß dem Opt-in-Prinzip ausdrücklich gewünscht und beeinflussbar sein. "In bestimmten Fällen" sollte dabei eine gesonderte schriftliche Einwilligung gefordert werden. Zudem sei auf eine klare Zweckbindung Wert zu legen.

    Der eigentliche Aufhänger der Konferenz, * die Diskussion über die von Datenschützern geforderte grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts, * blieb angesichts der aktuellen Auseinandersetzung wieder einmal fast auf der Strecke. Jan Philipp Albrecht, Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, entgegnete auf die Ansage Rogall-Grothes, hier in kleinen Schritten vorangehen zu wollen, dass dabei zumindest die Richtung klar sein müsse. Diese lasse die Bundesregierung jedoch nicht erkennen; sie verurteile die Datenschutzpolitik von Facebook und Google, der Kritik folgten aber nur symbolische Taten wie Austritte aus sozialen Netzwerken.

    Die eigentlichen Probleme der Datenschutzdurchsetzung in Drittstaaten oder der Regelung von Profilerstellungen und Data Mining würden nicht angegangen, monierte Albrecht. Zugleich verdränge Berlin Mittel zur Anonymisierung und Pseudonymisierung, die in Zeiten der Massendatenverarbeitung unerlässlich für den Selbstschutz der Bürger seien. Schwarz-Gelb gehe auch mit schlechtestem Beispiel voran, indem immer neue Datenbanken privater Unternehmen der Kriminalitätsbekämpfung zugänglich gemacht würden.

    "Wir können nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern müssen endlich Schutzvorkehrungen treffen und zwar auf juristischer, aber vor allem auf technologischer Ebene", konstatierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach der Tagung. Neue Technologien müssten das Recht der Bürger auf den Schutz ihrer Daten im Blick haben. Die Bundesregierung sei nun gefordert, endlich "einen intelligenten juristischen Rahmen zu schaffen". Man warte auf einen konkreten Gesetzesentwurf aus dem Innenministerium, ergänzte eine Sprecherin Schaars gegenüber heise online. (Stefan Krempl) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  11. #71
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    Von Street View zum "Street Drive" – Autonome Fahrzeuge

    Während Googles Datensammelwut für den Dienst Street View rund um den Globus immer wieder in die Kritik gerät, treibt der Konzern ein weiteres Projekt voran, bei dem ebenfalls mit Kameras bestückte Fahrzeuge durch die Straßen rollen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Universitäten und Forschungseinrichtungen fördert der Suchmaschinenbetreiber die Entwicklung von sich autonom im Straßenverkehr bewegenden Automobilen. Im Rahmen des Projektes wurden in den USA sechs Fahrzeuge vom Typ Toyota Prius sowie ein Audi TT mit Kameras und zahlreichen weiteren Sensoren ausgestattet, die es dem integrierten Computer erlauben, die Umgebung sowie das Geschehen im Straßenverkehr zu erfassen und zu analysieren. Die gesammelten Daten werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz verarbeitet und für die Steuerung des Fahrzeugs genutzt, wobei das Verhalten eines realen, menschlichen Fahrers nachgeahmt werden soll.

    Einem Bericht der New York Times zufolge haben die sieben Testfahrzeuge mittlerweile schon rund 1600 Kilometer im Silicon Valley und entlang der kalifornischen Pazifikküste zwischen San Francisco und Los Angeles zurückgelegt, ohne dass der jeweilige "Fahrer", der lediglich aus Sicherheitsgründen und zu Beobachtungszwecken hinter dem Steuer saß, auch nur einmal hätte eingreifen müssen. Insgesamt betrug die absolvierte Fahrstrecke, die jeweils vorab in das GPS-Navigationssystem eingespeichert wurden, sogar bereits 140.000 Meilen, wobei gelegentlich menschlicher Eingriff in potenziellen Gefahrensituationen notwendig wurde. Beispielsweise um Radfahrern auszuweichen, die eine Ampel bei Rot überquerten oder auch um vorausfahrenden Fahrzeugen das Rückwärtseinparken zu ermöglichen. Nach Aussage der am Projekt beteiligten Google-Ingenieure ereignete sich bei den Testfahrten bisher nur ein einziger Unfall. Dabei wurde allerdings das an einer Ampel stehende Google-Fahrzeug Opfer eines Auffahrunfalls.

    Das Projekt geht maßgeblich auf Sebastian Thrun zurück, einen der Mitentwickler von Google Street View. Der 43-jährige Forscher ist neben seiner Tätigkeit für den Suchmaschinenbetreiber Direktor des Stanford Artificial Intelligence Laboratory und genießt Insidern zufolge die Unterstützung von Google-Mitgründer Larry Page. Ob die Technik allerdings jemals Einzug in den Alltag im Straßenverkehr halten wird, ist noch gänzlich offen. Google habe zumindest noch keine konkreten Pläne zur Kommerzialisierung. Zudem schränken auch in den USA rechtliche Rahmenbedingungen den Verkehr autonomer Fahrzeuge ein. Viele der geltenden Gesetze für den Straßenverkehr unterstellen derzeit noch, das ein menschlicher Fahrer hinter dem Steuer sitzt und die Verantwortung für das Automobil trägt.

    Unter dem Namen "Stadtpilot" treiben hierzulande Forscher der Technischen Universität Braunschweig ein vergleichbares Projekt voran. Ein entsprechend umgebauter VW Passat – getauft auf den Namen Leonie – hat erst kürzlich erste Tests im realen Straßenverkehr absolviert. Ein auf Dach des Fahrzeugs montierter Laserscanner liefert die erforderlichen Daten, um Leonie durch den Verkehr zu lotsen. Ganz ohne Eingriffe durch einen menschlichen Fahrzeugführer kommen auch die Braunschweiger Wissenschaftler nicht aus: Ampeln oder auch rasche Spurwechsel überfordern das System noch. Allerdings verfolgen die Forscher des Instituts für Reglungstechnik auch nicht das Ziel, ein vollkommen autonomes Fahrzeug zu entwickeln. Es gehe primär darum auszuloten, wie Fahrassistenzsysteme den Fahrer künftig noch besser unterstützen können. (map)

    Quelle: Heise.de

  12. #72
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    Widerspruchsfrist gegen Google Street View läuft ab

    An diesem Freitag läuft die erste Widerspruchsfrist gegen die Abbildung von Wohnhäusern im umstrittenen Projekt Google Street View ab. Bis Mitternacht können Mieter und Hauseigentümer in 20 Städten im Internet oder per Post noch Anträge stellen. Betroffen von der gesetzten Frist sind nur die Einwohner der insgesamt 20 Städte, in denen der Dienst startet. Nach dem Start des neuen Kartendienstes könnten die Einwohner aber auch weiterhin und jederzeit Anträge zur Unkenntlichmachung stellen, sagte Google-Sprecherin Lena Wagner.

    Nach heftiger Kritik von Politikern und Datenschützern hatte Google die Frist zuletzt im August auf acht Wochen verdoppelt. Geht ein Widerspruch ein, will Google die entsprechenden Häuser in den Panorama-Fotos der Straßen zum Start des Dienstes Ende des Jahres nicht anzeigen. Mietshäuser sollen vollständig mit Pixeln unkenntlich gemacht werden, auch wenn nur einer der Mieter Widerspruch eingelegt hat.

    Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat am Mittwoch zunächst offen gelassen, ob es schärfere gesetzliche Regeln für Geo-Dienste wie Street View geben werde. "Wir sind uns einig, dass wir bei der Nutzung und Verknüpfung von Geodaten rote Linien ziehen müssen, die nicht überschritten werden dürfen", sagte Aigner jetzt der Berliner Zeitung. Zunächst müsse abgewartet werden, was vonseiten der Wirtschaft im Dezember als Selbstverpflichtung vorgelegt werde, hieß es aus Ministeriumskreisen.

    Google Street View gibt es bereits in 23 Ländern. Der neue Dienst ist in den Kartendienst Google Maps integriert, wo der Nutzer mit Hilfe eines kleinen Icons künftig in die Panoramasicht umschalten kann. Diese zeigt dann die Fotos einer Straße als reale Panorama- Umgebung an. Für die Fotoaufnahmen sind Google-Mitarbeiter auch in Deutschland seit geraumer Zeit mit Autos unterwegs, die mit einer Kamera ausgestattet sind.

    Neben Deutschland ist der geplante Dienst auch in anderen Ländern wie Frankreich und der Schweiz wegen großer Bedenken um Datenschutz und Privatsphäre in die Kritik geraten. Geodaten-Dienste gibt es allerdings schon viele. Auch Microsoft bietet in seinem Kartendienst Bing Maps – vorerst nur für ausgewählte Orte etwa in den USA – einen Panorama-Kartendienst ganz ähnlich wie Street View an. In Deutschland zeigt die Kölner Firma panogate in ihrem Dienst Sightwalk Panorama-Straßenansichten von mehreren Städten.

    Laut Medienberichten beantragten bereits bis Mitte September Hunderttausende Bürger, ihr Haus unkenntlich zu machen. Google selbst kann nach eigenen Angaben bislang noch keine Angaben über die Zahl der eingegangenen Anträge machen. Neben den Einsprüchen seien eine Menge Spam-Mails sowie Fragen und Anregungen zu anderen Themen eingegangen, hieß es. (dpa) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  13. #73
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    Neuer Ärger für Google wegen WLAN-Scanning

    Die von Google-Fahrzeugen durchgeführte Katalogisierung von Funknetzen entlang Strecken, die später für den Street-View-Dienst visualisiert werden, sorgt inzwischen auch in Spanien für Ärger. Die nationale Datenschutzbehörde (AEPD) teilte am Montag in Madrid mit, bereits im Mai eingeleitete Untersuchungen hätten ergeben, dass Google bei den Fahrten Daten von WLAN-Betreibern und -Nutzern ohne deren Zustimmung erfasst habe. Laut AEPD wurden dabei zwei "ernste" und drei "sehr ernste" Datenschutzverstöße festgestellt (PDF-Datei). Vor Sanktionen wolle die Behörde aber zunächst die Entscheidung eines Madrider Gerichts abwarten, das ebenfalls in Sachen Street View ermittelt.

    Wegen der Erfassung von WLAN-Daten bei Kamerafahrten für Street View hat sich Google bereits in anderen Ländern teilweise erhebliche juristische Probleme eingehandelt. So durchsuchte eine südkoreanische Cybercrime-Einheit im Sommer Googles Niederlassung in Seoul und beschlagnahmte Dokumente und Hardware. Als Grund wurden mögliche Verstöße gegen Datenschutzregeln des südkoreanischen Telekommunikationsgesetzes angegeben. In Deutschland führten die laut Google "unabsichtlichen" Pannen bei der Funknetz-Katalogisierung zu staatsanwaltlichen Ermittlungen. Auch in den USA drohen dem Unternehmen Konsequenzen, weil bei den Fahrten offenbar auch Nutzdaten erfasst wurden. (pmz)

    Quelle: Heise.de

  14. #74
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    Google Street View: 244.237 Widersprüche

    Gut 244.000 deutsche Haushalte haben bisher verlangt, die Abbildung ihrer Häuser aus Googles Straßenatlas Street View zu entfernen. Das seien knapp drei Prozent der Haushalte in den 20 Städten, für die Street View bis Ende des Jahres starten soll, teilte Google in einem Blog-Eintrag mit.

    Google Street View gibt es bereits in 23 Ländern. Der neue Dienst ist in den Kartendienst Google Maps integriert, wo der Nutzer mit Hilfe eines kleinen Icons künftig in die umschalten kann. Diese zeigt dann die Fotos einer Straße als reale Panorama-Umgebung an. Für die Fotoaufnahmen sind Google-Mitarbeiter auch in Deutschland seit geraumer Zeit mit Autos unterwegs, die mit einer Kamera ausgestattet sind. Zunächst sollen Straßenzüge von 20 großen Städten (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal) abgebildet werden

    Google habe exakt 244.237 Anträge zur Entfernung eines Hauses aus Street View erhalten, schrieb der verantwortliche Produktmanager Andreas Türk. Das entspreche 2,89 Prozent der von Google gezählten 8.458.084 Haushalte in den 20 Städten. Zwei von drei Anträgen seien über das seit August verfügbare Online-Tool gestellt worden. Per Brief konnte ein Mieter oder Immobilienbesitzer bereits seit April 2009 Google auffordern, sein Haus bei Street View unkenntlich zu machen. Der Internet-Konzern betont, dass die Anträge auch nach dem Start des Dienstes jederzeit gestellt werden können und das Vorgehen mit deutschen Datenschützern abgestimmt sei.

    Man betreibe einen großen Aufwand, um die Anträge richtig umzusetzen, schrieb Türk. "Allerdings lässt sich bei derartigen Prozessen nicht garantieren, dass jeder Antrag, der uns erreicht hat, auch vollständig bearbeitet werden kann", schränkte er ein. Zum Beispiel seien in einigen Fällen die angegebenen Adressen nicht eindeutig zuzuordnen, weil Angaben nicht lesbar oder die Beschreibungen eines Gebäudes nicht eindeutig gewesen seien.

    Neben Deutschland ist der geplante Dienst auch in anderen Ländern wie Frankreich und der Schweiz wegen großer Bedenken um Datenschutz und Privatsphäre in die Kritik geraten – bereits kurz nach dem Start von Street View in den USA wurde Kritik laut, dass die Fotos zum Teil mehr Einsichten in das Privatleben erlaubten, als den dargestellten Personen recht sei. Allerdings wurde dies nicht immer fundiert diskutiert. Geodaten-Dienste gibt es zudem schon viele. Auch Microsoft bietet in seinem Kartendienst Bing Maps – vorerst nur für ausgewählte Orte etwa in den USA – einen Panorama-Kartendienst ganz ähnlich wie Street View an. In Deutschland zeigt die Kölner Firma panogate in ihrem Dienst Sightwalk Panorama-Straßenansichten von mehreren Städten. Die Auseinandersetzung um Street View sorgte sogar dafür, dass in Berlin Politik und Wirtschaft auf einem Geodaten-Gipfel über den Umgang mit diesen Diensten diskutierten – mit dem umstrittenen Ergebnis, dass die Internetwirtschaft bis Dezember Selbstverpflichtungen zum Schutz der Privatsphäre der Bürger vorlegen soll.

    Google selbst hatte auf die heftige Kritik von Datenschützern und Politikern an Street View nach anfänglichem Unverständnis mit einer PR-Offensive reagiert, zu der neben einem Rechtsgutachten auch ein CeBIT-Auftritt des Internet-Konzerns gehörte, der ganz der Präsentation von Street View diente. Firmensprecher betonten, dass Google der festen Überzeugung ist, Street View sei rechtmäßig. Man habe aber verstanden, dass es noch eine Menge offener Fragen gebe. Zur Rechtmäßigkeit von Street View hatte Google bereits Ende Februar dieses Jahres ein Gutachten präsentiert, das Street View Unbedenklichkeit bescheinigte. Ein anderes Rechtsgutachten bescheinigte Street View allerdings kurz danach, dass der Dienst nur unter gewissen Einschränkungen zulässig sei.

    Zusätzlichen Ärger handelte sich Google mit der WLAN-Datenpanne ein, die allerdings mit Street View selbst gar nicht direkt zu tun hat. Google hat seit 2007 bei seinen Kamerafahrten für Street View auch Funknetze katalogisiert. Dabei wurden nach Angaben von Google "unabsichtlich" neben den WLAN-Namen und MAC-Adressen auch Nutzdaten miterfasst und dauerhaft abgespeichert, die über ungesicherte Netze gesendet wurden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, in den USA verlangen 38 US-Bundesstaaten Rechenschaft vom Internetdienstleister, dort liegen außerdem bei Gerichten neun Anträge auf Zulassung zur Sammelklage vor. Google stoppte daraufhin zeitweise weltweit die Kamerafahrten, um die Vorwürfe zu klären und die Systeme zur Erfassung der WLANs aus den Wagen zu entfernen. In Deutschland überprüft der hamburgische Datenschutzbeauftragte derzeit noch, welche Daten bei dem WLAN-Scanning durch Google angefallen sind.

    In Deutschland werden nun, nachdem Google auf die anfängliche harsche Kritik an Street View reagierte und die Einspruchsmöglichkeit einführte, nach einem Widerspruch die entsprechenden Gebäude in den Panorama-Straßenansichten unscharf dargestellt. Wenn auch nur ein Mieter eines Mehrfamilienhauses dies fordert, wird das ganze Gebäude verwaschen angezeigt. Die Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden, da Google dafür die Originalbilder verändert.

    Die Vorab-Widerspruchsfrist war am Freitag vergangener Woche abgelaufen. Google hatte das Zeitfenster für Anträge über ein Online-Tool nach Forderungen aus der Politik auf acht Wochen verdoppelt. Unter anderem Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte dem US-Konzern wiederholt vorgeworfen, mit Street View die Privatsphäre zu verletzen. Nach der Aufregung der vergangenen Monate fällt die Zahl der Widersprüche mit der Drei-Prozent-Quote deutlich geringer aus als es einige Umfragen nahelegten. So hatte eine Emnid-Erhebung im Auftrag der Bild am Sonntag ergeben, 52 Prozent der Deutschen seien gegen die Abbildung ihrer Wohnung oder ihres Hauses in Street View. (jk)

    Quelle: Heise.de

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    Google stoppt WLAN-Datensammelei

    Google will im Zuge der Kamerafahrten für seinen Straßenansichtsdienst Street View keine WLAN-Daten mehr sammeln. Auch sollen keine anderen Unternehmen damit beauftragt werden. Dies hat der Konzern gegenüber der kanadischen Datenschutzkommissarin Jennifer Stoddart erklärt. In ihrem vorläufigen Bericht über den Street-View-Skandal merkt Stoddart aber auch an, dass Google weiterhin an Informationen über WLAN-Access-Points und deren Standorte interessiert ist. Diese Daten sollen in Zukunft aber die Nutzer ortsbezogener Dienste sammeln und bei Google einliefern.

    Google hatte in zahlreichen Ländern bei Kamerafahrten für seinen Straßenansichtsdienst nicht nur Daten über WLAN-Access-Points gesammelt, sondern auch Inhaltsdaten aus unverschlüsselten Funknetzen empfangen und gespeichert. Nachdem das bekannt wurde, hatte das Unternehmen seine Kamerafahrten vorübergehend eingestellt.

    Inzwischen sind Mobiltelefone und andere tragbare Endgeräte mit GPS und WLAN-Chips so gereift und verbreitet, dass Google auf seine Nutzer als Datensammel-Bienen setzen kann. Wer etwa Google Maps am Handy verwendet und der Ortsbestimmung mit Hilfe von WLAN zustimmt, willigt auch ein, an seinem Handy anfallende Daten an Google zu übermitteln. Auch die Inhaber von Android-Handys können der Datenübermittlung durch verschiedene Geolocation-Applikationen zustimmen beziehungsweise diese Zustimmung auch wieder zurückziehen.

    Google verspricht, die Daten nicht nutzerbezogen für andere Diensten zu verwenden. Es würden keine Inhaltsdaten erhoben. Die Datensätze beschränkten sich auf öffentliche Angaben wie die BSSID. Google informiert über diese Vorgehensweise in den Datenschutzbestimmungen.

    Auch Apple erhebt seit Einführung von iPhone OS 3.2 von Nutzern seiner Mobiltelefone verknüpfte GPS-, Mobilfunk- und WLAN-Daten. Auch wenn der Lokalisierungsdienst gerade nicht genutzt wird, sammeln die aktuellen iPhones unter Umständen WLAN-, GPS- und Mobilfunknetz-Daten, die gespeichert und später an Apple übermittelt werden, nämlich jedes Mal dann, wenn das Apple-Handy nach einem Mobilfunknetz sucht und die Lokalisierungsfunktion grundsätzlich aktiviert ist. Doch erst im Juni wurden die Datenschutzbestimmungen entsprechend angepasst, was zu Fragen einiger US-Politiker führte.

    Apple ist für diese Datensammlung für einen österreichischen Big Brother Award in der Kategorie "Kommunikation und Marketing" nominiert. Die Negativpreise werden traditionsgemäß am 25. Oktober, dem Vorabend des österreichischen Nationalfeiertags, im Rahmen einer Gala in Wien verliehen. (Daniel AJ Sokolov) / (anw)

    Quelle: Heise.de

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