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Thema: Kommunen wollen gegen Google vorgehen

  1. #46
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    Street-View-Autos rollen wieder an

    Google plant, seine Aufnahmefahrten für die Google-Maps-Erweiterung Street View in der kommenden Woche wieder aufzunehmen. Das geht aus einem Post in Googles Geo-Blog Lat Long hervor. In einem ersten Schritt will man nach Absprache mit den jeweiligen zuständigen Behörden die Autos in Irland, Norwegen, Schweden und Südafrika wieder auf die Straße schicken, um 360°-Panoramen aufzunehmen und mit Hilfe von Laser-Entfernungsmessern ein rudimentäres 3D-Modell der durchfahrenen Städte aufzunehmen. Andere Länder sollen folgen.

    Google hatte im Mai weltweit die Fahrten der Street-View-Autos ausgesetzt, nachdem der Konzern einräumen musste, dass seine Fahrzeuge unterwegs nicht nur Fotos geschossen, sondern auch WLAN-Nutzdaten aufgezeichnet zu haben. Mittlerweile habe man das gesamte Equipment zur WLAN-Datenerfassung aus den Autos ausgebaut, beteuert Google und führt als Kronzeugen die auf Datenschutz spezialisierte New Yorker Anwaltskanzlei Stroz Friedberg an. Neben der Hardware sei auch die Software entfernt worden, die die strittigen Nutzdaten aus Funknetzen abgefangen und aufgezeichnet hat. (pek)

    Quelle: Heise.de

  2. #47
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    Bundesrat: Mehr Datenschutz bei Google Street View

    Der Datenschutz bei Diensten wie Google Street View muss nach Ansicht des Bundesrates gestärkt werden. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und deren Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.

    Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative des Stadtstaates Hamburg zurück – dort hat Google seine Deutschlandzentrale. Der Suchmaschinen-Gigant filmte seit einiger Zeit für seinen Internetdienst Google Street View auch in Deutschland Häuser und Straßen ab, hatte im Mai aber weltweit die Fahrten der Street-View-Autos ausgesetzt: Der Konzern musste einräumen, dass seine Fahrzeuge unterwegs nicht nur Fotos geschossen, sondern auch WLAN-Nutzdaten aufgezeichnet haben. Mittlerweile will der Konzern in einigen Ländern die Kamerafahrten wieder aufnehmen.

    "Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) laut dpa. "Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht." Das Vorhaben stößt unter anderem beim Branchenverband Bitkom auf scharfe Kritik.

    Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich gegen ein spezielles Gesetz zu Google Street View ausgesprochen. Der Gesetzgeber dürfe nicht den Weg einschlagen, "dass wir für jeden neuen Dienst ein neues und eigenes Gesetz schaffen. Bei einer solchen Einzelfallgesetzgebung würden wir bald hoffnungslos hinterherhinken", sagte er am 22. Juni bei einer Grundsatzrede in Berlin.

    Steffen betonte hingegen, es gehe hier nicht nur um Google. Der vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mindestens drei Monate vor dem systematischen Abfilmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren müssen. Bei Verstößen gegen die im Gesetzentwurf genannten Regelungen soll ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro drohen. (vbr)

    Quelle: Heise.de

  3. #48
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    Es muss nicht immer Street View sein ...

    In zwei neuen Modi können deutsche Anwender ihr Heimatland virtuell mit Google Maps bereisen. Seit einigen Tagen offeriert Google für einige wenige Regionen offiziell, was Microsoft bereits vor Jahren im Angebot hatte: Schrägansichten im 45-Grad-Winkel von oben in fotografierte Straßenzüge hinein. Den Nachteil, dass hierfür nur vier Blickrichtungen (genau nach Norden, Osten, Süden oder Westen) zur Wahl stehen, kompensiert Microsoft mit der guten Qualität, in der sich die Bilder über weite Strecken ineinander verzahnen. Ähnliches hat offenbar auch Google im Sinn, nur passen die Bildbausteine bei diesem Dienst nicht ganz so gut aneinander. Außerdem beschränken sich die so betrachtbaren Gebiete in Europa derzeit auf die Städte Dortmund und Venedig.

    Seit vergangener Woche glänzt Google Earth außerdem mit neuen flächendeckenden Bebauungsmodellen für einige Stadtregionen – konkret: für Berlin und Stuttgart. Zwar war bereits 2007 auf Eigeninitiative der Stadt Berlin zusammen mit dem Potsdamer Hasso-Plattner-Institut ein 3D-Modell Berlin entstanden, das man auszugsweise in Google Earth betrachten konnte. Doch dieses saß ebenso wie das etwa gleich alte Modell von Hamburg zwischen den Stühlen: Einerseits wollten die Modellbauer ihre Daten unter eigener Kontrolle halten und nicht auf die Server des Suchmaschinen-Betreibers exportieren, andererseits war Google nicht begeistert von den mitunter stundenlangen Ladezeiten der extern gehosteten Datensätze. Die jetzt veröffentlichten 3D-Stadtmodelle scheinen direkt von Google gehostet zu werden; auf jeden Fall muss man für ihre Wiedergabe keine Links mit herunterladbaren KMZ-Dateien mehr verfolgen. (hps)

    Quelle: Heise.de

  4. #49
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    Britischer Datenschützer findet in Googles WLAN-Datensammlung keine persönliche Daten

    Die unabhängige britische Datenschutzbehörde Information Commissioner’s Office (ICO) hat die Daten stichprobenartig begutachtet, die Google während seiner Fahrten für den Landkartendienst Street View aus ungeschützten Funknetzen gesammelt hat. Die Daten, die die Datenschützer gesehen haben, enthielten keine aussagekräftigen Details, die Rückschlüsse auf die Identitäten von Personen zuließen, heißt es in einer Mitteilung des ICO (PDF-Datei). Daher sei es unwahrscheinlich, dass Google eine erhebliche Menge persönlicher Daten gesammelt habe. Auch gebe es bisher keine Anzeichen dafür, dass Menschen durch Googles Datensammelei geschädigt worden seien.

    Das ICO betont, dass Google grundsätzlich falsch gehandelt habe. Datenschützer in anderen Ländern, die sich ebenfalls Googles WLAN-Datensammlung vorknöpfen, könnten möglicherweise zu einem anderen Urteil kommen. Ihre Ergebnisse werde das ICO zur Kenntnis nehmen. Die britischen Bürgerrechtler von Big Brother Watch wollen sich damit nicht zufrieden geben und kritisieren, der ICO habe einen flüchtigen Blick auf die Daten geworfen und dann eine banale Stellungnahme abgegeben nach dem Motto: "Es gibt hier nichts zu sehen, gehen sie weiter." Während überall Untersuchungen gegen Google liefen, auch durch die britische Polizei, habe der ICO die Menschen enttäuscht.

    Google hat seit 2007 bei seinen Kamera-Fahrten für seinen Landkartendienst Street View auch Funknetze katalogisiert. Dabei wurden nach Angaben von Google "unabsichtlich" neben den WLAN-Namen und MAC-Adressen auch Nutzdaten miterfasst und dauerhaft abgespeichert, die über ungesicherte Netze gesendet wurden. Das ICO hatte daraufhin von Google verlangt, dass die Daten gelöscht wurden, aber keine weiteren Konsequenzen angekündigt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat bereits Ermittlungen eingeleitet, in den USA verlangen 38 US-Bundesstaaten Rechenschaft vom Internetdienstleister, dort liegen außerdem bei Gerichten neun Anträge auf Zulassung zur Sammelklage vor. Vor drei Wochen hat Google seine Kamerafahrten wieder aufgenommen. (anw)

    Quelle: Heise.de

  5. #50
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    Street View: Software soll Passanten entfernen

    Forschern der Universität von Kalifornien ist es gelungen ein Programm zu entwickeln, welches Personen automatisiert aus Bildern entfernt. Damit könnten Datensschutzbedenken bei Bilderdiensten wie Google Street View künftig eingedämmt werden.

    Laut Medienberichten kann das von Serge Belognie und Arturo Flores entwickelte System bereits eigenständig Personen auf Fotos erkennen, die Umrisse der Passanten entfernen und den Hintergrund passend auffüllen. Allerdings treten derzeit noch Probleme bei der automatisierten Erkennung und Entfernung von Personengruppen auf.

    Bislang verwendet Google bei der Unkenntlichmachung von Passanten eine Software, die automatisch Gesichter erkennt und die diese verwischt. Datenschützer bemängeln an dieser Methode, dass die abgebildeten Personen durch ihre Gestalt und Kleidung sowie den Ort der Aufnahme weiterhin identifizierbar bleiben, oder sich theoretische Rückschlüsse auf ihren Wohnort ziehen lassen.

    Bislang hat Google noch keine Lösung für dieses Problem entwickelt. Die neue Software könnte dem Such-Konzern damit einen Ausweg aus dieser Situation bieten. (mgb)

    Quelle: Chip.de

  6. #51
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    Countdown für Google Street View in Deutschland

    Noch in diesem Jahr will Google die 20 größten deutschen Städte in den Straßenansichtsdienst Street View aufnehmen. Wer in Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart oder Wuppertal wohnt, kann sein Heim vor Jahresende auch online bewundern – falls er nicht bald per Post oder über Googles deutsche Street-View-Webseite dem widerspricht. Ab kommendem Montag soll dort ein Online-Werkzeug zu finden sein, mit dem man auf Satellitenbildbasis den Ort des eigenen Hauses markieren und Google auffordern kann, es auf den Street-View-Bildern unkenntlich zu machen. Google sieht dabei Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen als einspruchsberechtigt an.

    Allerdings muss jeder, der von diesem Recht Gebrauch machen will, dem Internetkonzern seinen Namen und seine Adresse bekannt geben, da Google plant, sich jeden Online-Einspruch noch einmal schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Mehrparteien-Häusern soll der Protest eines einzigen Bewohners ausreichen, damit die Fassade im Bild wie mit starkem Weichzeichner vernebelt wird. Befindet sich im Erdgeschoss allerdings ein Laden, der auf Laufkundschaft angewiesen ist, erwägt Google offenbar, vertikal zu differenzieren – das Geschäft soll scharf erscheinen, die Wohnungen darüber wolkig.

    Für die zwanzig genannten Städte nimmt Google ab Beginn nächster Woche vier Wochen lang Einsprüche entgegen, sowohl online als auch auf dem klassischen Postweg. Flankierend sollen Internet-Abstinenzler über eine großangelegte Anzeigenkampagne in der Presse ab Donnerstag über Street View informiert werden. Wer allerdings bereits gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses oder seiner Wohnung protestiert habe, müsse nicht noch einmal aktiv werden, betont Google.

    Nach Ablauf der vier Wochen plant die Firma, alle Anträge zu bearbeiten und die betreffenden Häuser auf den Bildern zu verschleiern. Erst anschließend soll Street View für die zwanzig Städte online gehen. Wer außerhalb dieser Pilotregionen wohnt, darf auch nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist noch Einspruch erheben. Zudem verspricht der Internetkonzern auf Antrag Gebäude auch dann noch unkenntlich zu machen, wenn die Bilder bereits online sind.

    Konkrete Pläne, wann Street View für weitere Städte Deutschlands verfügbar sein soll, hat Google nach eigenen Angaben nicht. Nach der WLAN-Datenpanne haben die Kamerafahrzeuge ihre Fahrten in Deutschland noch nicht wieder aufgenommen. (pek)

    Quelle: Heise.de

  7. #52
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    Datenschützer kritisiert den Start von Googles Street View

    Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die angekündigte Einführung von Google Street View in Deutschland als überstürzt kritisiert. "Die Leute wissen gar nicht, was sie da erwartet", sagte Caspar gegenüber dpa. Es sei nicht sinnvoll, die Zeit für Widersprüche vor Einführung des Kartendienstes so knapp zu befristen.

    Google will den Kartendienst bis Ende des Jahres in Deutschland einführen und zunächst die umfassenden Straßenbilder von 20 Städten veröffentlichen. Mieter und Hausbesitzer können vorher innerhalb eines Monats mit einem Online-Formular Widerspruch gegen die Darstellung ihres Gebäudes einlegen, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

    Im Mai 2007 startete Google Street View in den USA als Erweiterung des Online-Landkartendienstes Google Maps. Lückenlose Aufnahmen von Hausfassaden kompletter Innenstädte sollen dem Surfer erlauben, virtuell durch ferne Orte zu flanieren. Bereits kurz nach dem Start von Street View wurde Kritik laut, dass die Fotos zum Teil mehr Einsichten in das Privatleben erlaubten, als den dargestellten Personen recht sei. Im Mai 2008 wurde bekannt, dass Google auch für Deutschland eine flächendeckende fotografische Erfassung der Städte plant, was der Firma dann von einigen Datenschützern und Politikern, darunter Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, heftige Kritik eingebracht hat.

    Google selbst hatte auf die heftige Kritik von Datenschützern und Politikern an Street View nach anfänglichem Unverständnis mit einer PR-Offensive reagiert, zu der neben einem Rechtsgutachten auch ein CeBIT-Auftritt des Internet-Konzerns gehörte, der ganz der Präsentation von Street View diente. Firmensprecher betonten, dass Google der festen Überzeugung ist, Street View sei rechtmäßig. Man habe aber verstanden, dass es noch eine Menge offener Fragen gebe. Zur Rechtmäßigkeit von Street View hatte Google bereits Ende Februar dieses Jahres ein Gutachten präsentiert, das Street View Unbedenklichkeit bescheinigte. Ein anderes Rechtsgutachten bescheinigte Street View allerdings kurz danach, dass der Dienst nur unter gewissen Einschränkungen zulässig sei.

    Zusätzlichen Ärger handelte sich Google mit der WLAN-Datenpanne ein, die allerdings mit Street View selbst gar nicht direkt zu tun hat. Google hat seit 2007 bei seinen Kamerafahrten für Street View auch Funknetze katalogisiert. Dabei wurden nach Angaben von Google "unabsichtlich" neben den WLAN-Namen und MAC-Adressen auch Nutzdaten miterfasst und dauerhaft abgespeichert, die über ungesicherte Netze gesendet wurden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, in den USA verlangen 38 US-Bundesstaaten Rechenschaft vom Internetdienstleister, dort liegen außerdem bei Gerichten neun Anträge auf Zulassung zur Sammelklage vor. Google stoppte daraufhin weltweit die Kamerafahrten, um die Vorwürfe zu klären und die Systeme zur Erfassung der WLANs aus den Wagen zu entfernen; vor drei Wochen hat Google die Kamerafahrten in einigen Ländern wieder aufgenommen.

    Der Hamburger Datenschutzbeauftragte forderte nun "Sorgfalt statt Schnelligkeit" und meinte zur Google-Ankündigung, Street View werde hierzulande bald starten: "Es hat mich sehr überrascht, am Donnerstag vergangener Woche zu erfahren, dass das Tool bereits ab Anfang nächster Woche freigeschaltet werden soll." Seine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, seien leider nicht berücksichtigt worden, betonte der für Google zuständige Landesdatenschutzbeauftragte. "Wir sehen diese Ankündigung zum gegenwärtigen Zeitpunkt kritisch." Es gebe keine klare Leitlinie für den Umgang mit den Daten von Widerspruchsführern. Der Datenschutzbeauftragte kritisierte zudem, dass bislang keine telefonische Hotline von Google für Anfragen von Bürgern geplant sei.

    Google hat in Gesprächen mit Datenschützern versprochen, bei der Einführung von Street View 13 Punkte einzuhalten. Diese Punkte gehen über die Praxis von Street View in den bisher 23 anderen Ländern hinaus. Caspar sagte dazu: "Diese Zusage ist kein großzügiges Entgegenkommen, sondern eine von Google übernommene Rechtspflicht."

    [Update: Caspers Kollege auf Bundesebene, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, zeigt sich dagegen grundsätzlich zufrieden mit dem Vorgehen von Google. "Ich freue mich, dass das Unternehmen auf die Anforderungen des Datenschutzes in Europa reagiert hat", erklärte Schaar gegenüber dpa. Das von Google eingeräumte Widerspruchsrecht "darf aber keine Einmalaktion sein." Die Möglichkeit müsse auf Dauer angeboten werden und nicht nur für die nächsten vier Wochen. Ein weiteres Problem sieht Schaar bei der Identifizierung der Betroffenen. Hier dürfe Google für die Bearbeitung nicht noch eine Vielzahl neuer Daten sammeln. Das Unternehmen müsse sicherstellen, dass alle Widerspruchsanfragen der Betroffenen wieder gelöscht werden.]

    Neben Datenschützern haben auch die Kommunen in Deutschland weiter Bedenken gegen den Google-Dienst. So forderte der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) klare Gesetze für Street View. "Es weiß noch keiner, was in der Zukunft mit den Daten passiert", sagte der für Datenschutz zuständige NSGB-Beigeordnete Thorsten Bullerdiek laut dpa. Damit nicht jede Gemeinde und jeder Bürger klagen muss, sei jetzt die Bundesregierung in der Pflicht. (jk)

    Quelle: Heise.de

  8. #53
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    Google wegen Street View auch in Südkorea in der Schusslinie

    Polizeibeamte einer südkoreanischen Cybercrime-Einheit haben Medienberichten zufolge Googles Niederlassung im Gangnam Finance Center in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul durchsucht und dabei Dokumente sowie Festplatten beschlagnahmt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren in Sachen Streetview, erklärte ein Polizeisprecher laut einem Bericht der BBC. Es bestehe der Verdacht, dass Google mit seinen Street-View-Autos aus Funknetzen persönliche Daten von Internetnutzern gesammelt und damit gegen Datenschutzregeln des südkoreanischen Telekommunikationsgesetzes verstoßen habe. Das Unternehmen will mit den Behörden kooperieren.

    Google hat wegen der Datenerfassung für den Straßenansichtsdienst Street View auch in anderen Ländern Ärger. In Deutschland sieht sich das Unternehmen heftiger Kritik von Datenschützern und Politikern ausgesetzt. Das Unternehmen hatte zuletzt einräumen müssen, bei der Katalogisierung von Funknetzen durch die Kamera-Autos entgegen ursprünglicher Darstellung auch Nutzerdaten erfasst zu haben. Die laut Google "unabsichtliche" Panne hatte hierzulande staatsanwaltliche Ermittlungen zur Folge. Auch in den USA muss sich das Unternehmen rechtfertigen und mit Sammelklagen rechnen.

    Google hatte die Fahrten der schwarzen Flotte daraufhin weltweit gestoppt, die Erfassung des Straßenbildes vor drei Wochen zumindest in einigen Ländern wieder aufgenommen. Am heutigen Dienstag kündigte das Unternehmen nun an, dass Street View hierzulande bis zum Jahresende für zwanzig deutsche Großstädte starten werde. Dabei sollen Nutzer die Möglichkeit erhalten, auch online gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Wohnhäuser Einspruch einzulegen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte kritisierte die Startankündigung dennoch als verfrüht. (vbr)

    Quelle: Heise.de

  9. #54
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    Google Street View sorgt weiter für Erregung

    Der für Ende des Jahres geplante Start von Google Street View mit 20 deutschen Städten erhitzt weiter die Gemüter von Politikern, Datenschützern und Grundbesitzern hierzulande. Bei den Grünen etwa gibt es Stimmen, die den Suchmaschinenkonzern eventuell für die Privatisierung des öffentlichen Raums durch seinen Straßenansichtsdienst zur Kasse bitten wollen. Die Aufnahmen von Häusern und Straßenzügen seien Teil der Allmende, erklärte der netzpolitische Sprecher der Oppositionspartei im Bundestag, Konstantin von Notz, gegenüber heise online. Da könne es nicht angehen, dass eine einzelne US-Firma dieses Gemeingut an den Kommunen vorbei "auf monopolistische Weise" kommerzialisiere. Es sei daher "überlegenswert", ob Google für die Nutznießung nicht eine Art Abgabe oder Steuer zahlen solle.

    Der Suchmaschinenbetreiber geht mit Street View laut von Notz an die Grenzen des deutschen Rechts. Dem Dienst könne man beispielsweise nur schwer mit Sondersatzungen im Straßenrecht beikommen, wie es einzelne Kommunen bereits versucht hätten. Auch mit dem gegenwärtigen Urheberrechtsgesetz könne man nicht argumentieren. Der Gesetzgeber müsse daher genauso innovativ an die Regulierung des Dienstes herangehen wie Google an die bestehenden rechtlichen Normen.

    Hauptstoßrichtung habe dabei zu sein, eine Monopolisierung der Abbildung des öffentlichen Straßenraums im Internet zu verhindern, betonte der Grüne. Google rechne mit einem "Milliardenmarkt" bei dem Ansichtsdienst zusammen etwa mit satellitengestützten Navigationshilfen. Es wäre so wünschenswert, die Gemeinschaften, die den öffentlichen Raum schaffen und instand halten, an den potenziellen Einnahmen zu beteiligen. Eine andere Lösung des Problems bestehe darin, dass der Konzern die Street-View-Daten der Allgemeinheit zur freien Verfügung stelle.

    Der Bundesregierung warf von Notz zugleich Versäumnisse dabei vor, einen entsprechenden verlässlichen Gesetzesrahmen zu schaffen. So sei unklar, was mit den Bilddaten weiter passieren dürfe. Groß wäre der Ärger, wenn Google diese Informationen mit Telefonnummern oder Schufa-Daten verknüpfe. Dass die Privatsphäre von Hauseigentümern oder Mietern direkt durch Street View verletzt wird, sieht der Netzpolitiker dagegen nicht. Er sei "schwer für die Panoramafreiheit" und wolle darauf basierende Online-Dienste nicht prinzipiell verhindern.

    Die federführende Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner meldete sich aus dem Urlaub in den Alpen zu Wort. Die CSU-Politikerin forderte den Konzern auf, den Fotodienst erst freizuschalten, wenn alle Widersprüche gegen die Veröffentlichung der Bilder von Häusern und Grundstücken im Netz berücksichtigt worden seien. Meldungen per Fax oder Brief dürften nicht vernachlässigt werden. Dies werde sie genau prüfen. Ähnlich äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière: "Wir müssen sehr sorgfältig darauf achten, wann Quantität in Qualität umschlägt und aus etwas Normalem, der Blick auf eine Häuserfassade mit Klingelschildern und Briefkästen, ein weltweit möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden kann", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Das von Google eingeräumte Widerspruchsrecht begrüßte er prinzipiell.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht bei dem geplanten Einspruchsverfahren, das von Montag an unter anderem über die deutsche Street-View-Seite möglich sein soll, noch Nachbesserungsbedarf. So sei bisher nicht klar, wie genau etwa Hauseigentümer verhindern könnten, dass ihr Gebäude bei dem Panorama-Dienst im Internet zu erkennen sei. Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung liege bislang nicht vor, kritisierte Schaar in den "Ruhr Nachrichten". Die Frist sei zudem mit vier Wochen zu kurz. Gegenüber der "Saarbrücker Zeitung" äußerte Schaar, Google müsse auch eine telefonische Hotline einrichten, um Beschwerden von Betroffenen entgegenzunehmen. Weiter machte er deutlich, dass Google persönliche Identifikationsdaten, die beim Widerspruchsverfahren anfielen, nicht auf Dauer speichern oder mit anderen Informationen zusammenführen dürfe.

    Der Eigentümerverband "Haus & Grund Deutschland" warnte davor, dass Street View Einblicke in die Privatsphäre von Bürgern erleichtere. "Die Google-Kamera hat die Bilder nämlich in einer Höhe geschossen, die deutlich über der Augenhöhe eines Normalbürgers liegt", monierte Verbandspräsident Rolf Kornemann. "Hecken und Zäune, die als Sichtschutz gedacht sind, wurden so umgangen." Betroffene Eigentümer, die Bilder ihrer Immobilien nicht im Internet haben möchten, sollten daher unbedingt auf das Schwärzen ihrer Häuser drängen. Es gebe aber auch Vermieter, "die es gutheißen, dass ihre Immobilie bei diesem Internetdienst zu sehen ist". So könnten sich beispielsweise potenzielle Mieter ein besseres Bild von einem Gebäude und seiner Umgebung machen.

    Die Bundesregierung ließ unterdessen offen, ob sie selbst Widerspruch gegen die Aufnahme von Gebäuden für den Internet-Dienst Google Street View einlegen will. "Das Hausrecht selbst obliegt ja jedem Hausherrn, damit den Ministerien beispielsweise selbst", sagte Vize- Regierungssprecher Christoph Steegmans am Mittwoch in Berlin. Er habe aber keine Erkenntnisse über konkrete Pläne. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, "dass es vielleicht im Einzelfall Sinn machen mag an irgendeiner Installation, die die Bundeswehr betreibt". Es gebe aber keine Entscheidung. Offen ist auch, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) selbst Beschwerde einlegen wird wegen Aufnahmen ihrer Privatwohnung. (jk)

    Quelle: Heise.de

  10. #55
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    Bundesregierung will in Sachen "Street View" handeln

    Die Bundesregierung will schon in der kommenden Woche über schärfere Gesetze im Umgang mit Internet-Diensten wie Google Street View entscheiden. "Es wird dazu eine abgestimmte Haltung innerhalb der Bundesregierung geben", sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Donnerstag in Berlin. Die Opposition verschärfte unterdessen ihre Kritik an der Koalition, der sie Untätigkeit vorwarf. Google hatte am Dienstag angekündigt, den umstrittenen Straßenansichtsdienst noch in diesem Jahr für 20 deutsche Städte starten zu wollen.

    Das Kabinett will kommende Woche über die Forderung des Bundesrats nach schärferen Regeln für die Datenerfassung zu Panoramaaufnahmen im Internet entscheiden. Die Länder fordern eine gesetzliche Pflicht, dass Menschen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden und dringen auf ein Widerspruchsrecht für Betroffene. Offen ist, ob es schon eine Entscheidung über schärfere Regeln geben wird. De Maizière hatte im Juni bei der Vorstellung von Eckpunkten seiner Internetpolitik darauf hingewiesen, dass vor einer Gesetzesverschärfung erst geprüft werden müsse, ob die geltenden Regeln ausreichen.

    Während in der ganzen Aufregung auch die Rufe nach einer "Lex Google" lauter werden, sind Juristen skeptisch. "Das Gesetz wird nicht so schnell kommen, wie es die Öffentlichkeit gern hätte", sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina, die auf Internet-Fragen spezialisiert ist. Bei Rechtsfragen zu Internet-Diensten könne der Gesetzgeber "oft nicht mithalten."

    Die Opposition warf der Regierung unterdessen Untätigkeit vor. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber sagte: "Union und FDP haben es verpennt, rechtzeitig ein Datenschutzgesetz auf den Weg zu bringen." Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Linksfraktion, sagte: "Google Street View gibt es nicht erst seit gestern." Aigner sei dazu verdammt, auf den guten Willen von Google zu hoffen. Auch die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Renate Künast, warf den zuständigen Ministern Aigner und de Maizière Versäumnisse vor.

    Der verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser (CDU), hält eine Gesetzesverschärfung bei Angeboten wie Google Street View für dringend notwendig. "Wenn der Rechtsrahmen nicht ausreicht, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Privatsphäre bei dieser Technologie gewahrt bleibt", sagte er der dpa. Das schärfere Vorgehen solle nicht nur für Google gelten: "Das muss generell sein." Nach der Sommerpause sollten Beratungen beginnen, wie die Bürger besser geschützt werden können.

    Mehrere Politiker von Regierung und Opposition wollen die Einspruchsmöglichkeit nutzen und der Abbildung ihrer Häuser bei Street View eine Absage erteilen. In der Öffentlichkeit ist das Meinungsbild zu Google Street View offenbar geteilt. Nach einer Emnid-Umfrage sehen 39 Prozent der Deutschen eher Nachteile. Jedoch meinen 41 Prozent, die Vorteile des Dienstes würden überwiegen. Nur 16 Prozent wollen demnach ihr Haus oder ihre Wohnung unkenntlich machen. Schlagersänger Jürgen Drews hingegen betonte: "Ich habe damit überhaupt kein Problem." (dpa) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  11. #56
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    Google lehnt "Lex Street View" ab

    Der Internet-Gigant Google lehnt ein spezielles Gesetz zur Regulierung seines Dienstes "Street View" ab. "Wir wären besorgt über die weitreichenden Implikationen eines derartigen Gesetzes, das nicht nur für Google, sondern für zahllose Unternehmen die Entwicklung grundlegend innovativer und für Konsumenten nützlicher Kartendienste massiv einschränken würde", sagte Google-Sprecherin Lena Wagner am Freitag. Unterdessen forderte EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding Google auf, den betroffenen Bürgern eine längere Widerspruchsfrist zu gewähren. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets an.

    Die Google-Sprecherin verwies auf mögliche negative Folgen einer "Lex Street View": "Ein solches Gesetz könnte das Ende für zahlreiche bereits bestehende Produkte bedeuten, die von Millionen von Deutschen heute schon tagtäglich genutzt werden, wie beispielsweise Navigationsanwendungen und digitale Kartendienste." Street View sei ein rechtmäßiger Dienst – "nichtsdestotrotz wollten wir die Erwartungen der Datenschutzbeauftragten so gut wie möglich erfüllen und sind davon überzeugt, dass wir dies erreicht haben."

    Der Bundesrat hatte am 9. Juli einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Diensten wie Street View in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind. Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative des Stadtstaates Hamburg zurück – dort hat Google seine Deutschlandzentrale. Google hat gegenüber dem zuständigen Datenschutzbeauftragten in Hamburg allerdings auch zuvor ohne gesetzliche Verpflichtung all diese Punkte zugesagt.

    Das Bundesverbraucherschutzministerium wies darauf hin, die Bundesregierung sei gerade dabei zu prüfen, "ob und auf welche Weise die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden müssen". In der kommenden Woche werde in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag des Bundesrates im Kabinett beraten. "Dabei geht es nicht um eine Einzelfallregelung für Google, sondern eine generelle Regelung zu Geodaten." Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kündigte ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets an. Viele Regelungen stammten noch aus einer Zeit, in der das Internet noch nicht weit verbreitet war", sagte Aigner der Zeitungsgruppe "Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung" (Samstag). "Wir prüfen, welche Regelungen wir verbessern müssen."

    EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding forderte von Google die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards ein. In einem Interview mit der Bild-Zeitung (Freitag) forderte Reding von Google, den Hausbesitzern eine mindestens sechswöchige Widerspruchsfrist einzuräumen. "Ich erwarte, dass Google sich an die europäischen Spielregeln im Datenschutz hält – überall in Europa", sagte Reding. "Jeder Bürger hat nach EU-Recht ein Widerspruchsrecht gegen Google Street View."

    Der Internetkonzern will den deutschen Hausbesitzern bisher nur vier Wochen Zeit geben, um vor der Freischaltung des Dienstes Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos ihrer Häuser oder Wohnungen einzulegen. Allerdings können Betroffene auch danach ihre Interessen wahrnehmen und einer Veröffentlichung der Bilder widersprechen. (dpa) / (vbr)

    Quelle: Heise.de

  12. #57
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    Google Street View spaltet die Gemüter

    Googles Webdienst, der noch in diesem Jahr zunächst mit den 20 größten Städten auch in Deutschland starten soll, erhitzt weiter die Gemüter. Während die Einen den Nutzen der abfotografierten Häuser und Straßen im Vordergrund sehen und die Kritik der Datenschützer zurückweisen – Kommentare: "Wie ich lernte, Street View zu lieben" (Kai Biermann auf Zeit Online), "Street View? Ja bitte!" (Gerd Blank für Stern.de), "Die lächerliche Angst vorm bösen Blick" (Thomas Darnstädt auf Spiegel Online) – wächst auf der anderen Seite der Widerstand.

    Eine knappe Mehrheit der Deutschen möchte die Außenansicht ihrer Wohnung oder ihres Hauses nicht in Street View sehen. 52 Prozent sprachen sich in einer Emnid-Umfrage für die Bild am Sonntag dagegen aus, 47 Prozent hatten nichts gegen eine Ansicht. Mit 66 Prozent ist der Anteil der Frauen, die sich kritisch äußern, deutlich größer als der der Männer (37 Prozent).

    Die Bild am Sonntag zitiert Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP), der ebenso wie andere Politiker gegen Street View vorgehen und verhindern wolle, dass Aufnahmen seiner Wohnung ins Internet gestellt würden. "Für mich ist das eine prinzipielle Frage und deshalb werde ich meine Möglichkeiten nutzen, dies zu verhindern", so Westerwelle. Nach Quellen der Rheinischen Post wollen auch Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Christian-Ströbele, der Innenexperte der Grünen, und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) Google verbieten, Aufnahmen ihrer Privathäuser ins Internet zu stellen. Neben zahlreichen Parlamentariern dränge nun auch das Kanzleramt auf eine gesetzliche Regelung, schreibt die Zeitung.

    Nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar macht der Fall die Schwächen des Datenschutz in Deutschland deutlich. Es zeige sich, "dass der Umgang mit Geodaten dringend geregelt gehört", sagte Caspar der Süddeutschen Zeitung vom heutigen Samstag. Zwar habe Google zugesagt, bei der Veröffentlichung der Straßenansichten den Datenschutz zu wahren. "Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand. Einen Bußgeldbescheid durchzusetzen, wäre bei der gegenwärtigen Gesetzeslage schwierig", sagte Caspar, der ein rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes anmahnt. Der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern. "Er muss Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen. [...] Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Aufregung verstehe ich nicht, wieso man sich da Zeit lässt."

    Nach einem Bericht der Berliner Zeitung (Samstagsausgabe) hat der Internetkonzern bereits eine fünfstellige Zahl an Widersprüchen gegen die Veröffentlichung von Häusern bei Street View erhalten. Seit Mai vergangenen Jahres können Bürger laut Google schriftlich Widerspruch einreichen. (se)

    Quelle: Heise.de

  13. #58
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    Bundesinnenminister warnt vor Schnellschuss bei Google

    Angesichts der Forderungen nach einem schnellen Eingreifen des Gesetzgebers gegen den umstrittenen Internetdienst Google Street View warnt Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor übereilten Reaktionen. "Eine gesetzliche Regelung ist nicht unmöglich", sagte er den Stuttgarter Nachrichten. "Aber es wird keinen Schnellschuss geben." Die Bundesregierung werde nach einer umfassenden Bestandsaufnahme so schnell wie möglich Lösungsvorschläge vorlegen. Am Wochenende hatten mehrere Landesregierungen und Datenschutzbeauftragte eine schnelle Regelung des Umgangs mit Geodaten angemahnt.

    Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte die Widerspruchsfrist, die Google anbietet. Hausbesitzer und Mieter können von Google innerhalb von vier Wochen verlangen, dass ein Foto ihrer Immobilie oder ihrer Wohnung nicht ins Internet gestellt wird. Aigner sagte im Bayerischen Rundfunk: "Die Widerspruchsfrist für die jetzt 20 betroffenen Städte (…) halte ich für zu kurz, vor allem für diejenigen Bundesländer, die jetzt gerade in den Ferien sind. Da halte ich eine Verlängerung für zwingend erforderlich." Sie werde daher weiter mit Google verhandeln.

    Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy kritisierte die Frist als zu kurz. "Das ist lächerlich", sagte er dem Handelsblatt". "Entweder Google ist dazu bereit, dass Betroffene jederzeit Widerspruch einlegen können – die entsprechende Abbildung der Liegenschaft ist dann zu schwärzen -, oder der Bundestag muss das klarstellen."

    Edathy sprach sich für ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet aus. Aufgrund der wachsenden technischen Möglichkeiten des Internets müsse darin klar definiert sein, "was zulässig ist und was nicht". Der SPD-Politiker nannte es problematisch, dass Google nach geltender Rechtslage wie jeder Privatmann auch Fotos des öffentlichen Straßenraums machen dürfe.

    Die Grünen werfen der Bundesregierung "Komplettversagen" vor. Seit Monaten sei bekannt, dass Street View von der bisherigen geltenden Rechtslage nur unvollständig erfasst werde und dass die Bürger zu Recht einen gesetzlich verbürgten Schutz einforderten, sagte der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, dem Handelsblatt. Es sei schon sonderbar, wenn die tapferste Tat von Regierungsmitgliedern darin bestehe, einen Widerspruch gegen die Darstellung ihres Privathauses einzureichen. Ziel einer gesetzlichen Regelung sollte sein, sowohl wichtige Gemeinwohlinteressen als auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten. (dpa) / (anw)

    Quelle: Heise.de

  14. #59
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    Street View: 10.000 Einsprüche gegen Aufnahmen

    Eigentümer und Mieter laufen Sturm gegen Google Street View: Laut dem Unternehmen haben bereits 10.000 Bürger Einspruch gegen die Erfassung ihres Wohnhauses mit dem Straßendienst eingelegt.

    Das berichtet die Berliner Zeitung. Laut einem Google-Sprecher, den das Blatt zitiert, sei bislang bereits eine fünfstellige Zahl an Widersprüchen eingegangen. Eigentümer und Mieter in Deutschland können derzeit von dem Internet-Konzern die Löschung ihres Wohnhauses aus Street View fordern. Der Dienst soll Ende 2010 starten.

    Einsprüche sind derzeit per Mail und Post möglich, demnächst soll ein Online-Tool das Verfahren vereinfachen. Dieses Werkzeug wird unter der Adresse google.de/streetview bis zum 15. September bereit stehen.

    Unter dieser URL klärt Google auch über Street View auf, beispielsweise welche Bilder aufgenommen werden und wie das Unternehmen den Datenschutz gewährleistet. Nutzer, die den Dienst zunächst ausprobieren wollen, haben auch nach dem Start die Möglichkeit, problematische Bilder entfernen zu lassen. (mgb)

    Quelle: Chip.de

  15. #60
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    Google stellt Website zum Widerspruch gegen Street View online

    Der Internetdienstleister Google hat eine Website online gestellt, auf der Mieter und Eigentümer veranlassen können, dass ihre Häuser im Straßenansichtsdienst Street View unkenntlich gemacht werden. Betroffenen in den angekündigten 20 Städten in Deutschland, in denen Street View später in diesem Jahr starten soll, räumt Google vier Wochen Zeit ein, um die Bilder der Häuser vorab unkenntlich zu machen.

    Der Mieter oder Eigentümer markiert auf einer Satellitenaufnahme das Haus und gibt in ein Formular die Adresse ein, außerdem die Anzahl der sichtbaren Stockwerke, eine Beschreibung des Daches und optional weitere Angaben zum Grundstück. Diese Angaben sollen den Google-Mitarbeitern helfen, die Aufnahmen von Haus und Grundstück zu finden. Anschließend schickt Google dem Nutzer per Post einen Brief zu, der einen Verifizierungscode enthält. Dieser muss von Einwohnern der 20 Städte, in denen Street View dieses Jahr starten soll, bis zum 6. Oktober 2010 auf einer weiteren Website eingegeben werden. Für alle anderen Gebiete kann der Verifizierungscode bis zum 31. Dezember 2010 eingegeben werden.

    [Update: Kurz nach dem Start des Formulars war es nur über die Web-Browser Firefox, Safari, Opera, Chrome und Netscape zu bedienen. Nutzer anderer Web-Browser wie den Internet Explorer hatten dagegen keinen Zugriff auf die Website, bestätigte Google-Sprecher Stefan Keuchel gegenüber heise online. Der Fehler sei behoben worden. Doch inzwischen scheint das Google-Formular generell schlecht zu erreichen sein. Eine Erklärung dafür hatte Google noch nicht parat.]

    Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte im Hamburger Abendblatt Google auf, die Widerspruchsmöglichkeiten auszuweiten. Die Ministerin betonte, dass sie die von Google eingeräumte 4-Wochen-Widerspruchsfrist für zu kurz hält. Eine Verdoppelung der Frist auf acht Wochen sei wünschenswert, so Aigner.

    Google sei mit der Ankündigung, Street View noch in diesem Jahr zu starten, mitten in die Sommerferien mehrerer Bundesländer geplatzt, kritisierte Aigner. Google habe damit viele Bürgerinnen und Bürger überrumpelt. Sie warnte angesichts der Debatte um Google Street View vor gesetzlichen Schnellschüssen beim Datenschutz im Internet. Die Herausforderung an die Politik werde sein, eine vernünftige Balance zu finden zwischen den neuen technischen Möglichkeiten, von denen auch viele Verbraucher profitierten, und dem Schutz der Privatsphäre der Bürger.

    Andreas Türk, der Produktmanager von Google Maps, betonte, auch nach dem Start bestehe "jederzeit und dauerhaft die Möglichkeit", die Bilder in Street View unkenntlich zu machen. "Das Verfahren ist für Street View weltweit üblich und erprobt." Die seit April 2009 bestehenden Vorab-Meldemöglichkeiten via Mail und auf dem Postwege seien nach Absprachen mit den zuständigen Datenschutzbehörden speziell für Deutschland entwickelt worden. Google kümmere sich selbst darum, dass Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, ohne dass dies beantragt werden müsse. Das Bundesverbraucherschutzministerium informiert auf seiner Website über Widerspruchsmöglichkeiten. (anw)

    Quelle: Heise.de

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