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Thema: Kommunen wollen gegen Google vorgehen

  1. #1
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    Kommunen wollen gegen Google vorgehen

    Die Gemeinde Molfsee bei Kiel will laut einem Zeitungsbericht dem Internetkonzern Google Fotoaufnahmen auf den Straßen der Kommune untersagen. Grundlage dafür sei die Straßenverkehrsordnung: Google benötige nach Rechtsauffassung der Gemeinde eine Sondernutzungserlaubnis für die kommerziellen Aufnahmen, berichten die Lübecker Nachrichten in ihrer Sonntagsausgabe.

    Das US-Unternehmen lässt seit einigen Monaten für seinen neuen Dienst "Street View" in Deutschland Straßen, Häuser und Menschen fotografieren. Die Straßenansichten sollen den Kartendienst des Suchmaschinen-Anbieters Google Maps erweitern, in den USA gibt es diesen Service bereits. Dem Bericht zufolge prüfen auch die Hansestadt Lübeck sowie weitere schleswig-holsteinische Gemeinden rechtliche Schritte gegen Google.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte bereits vor mehreren Wochen nach dem Bekanntwerden der Fotografier-Aktion erhebliche Bedenken geäußert. Mit dem Google-Angebot würden persönliche Lebensumstände noch intensiver ausgeleuchtet, kritisierte Schaar. Geodaten sollten nur mit Einwilligung der Betroffenen genutzt werden dürfen. Die Fotos werden von Autos aus gemacht, auf deren Dächern eine Digitalkamera installiert ist. (dpa) / (se/c't)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    Google klammert Schleswig-Holstein vorerst aus Street View aus

    Google hat die zunehmende Kritik von Kommunen und Abgeordneten in Schleswig-Holstein an seinem Ansichtsdienst Street View nicht ganz auf die leichte Schulter genommen. Zumindest bis Ende des Jahres sollen in dem nördlichen Bundesland keine Straßen und Häuser von den schwarzen Kamerawagen des Anbieters erfasst werden, teilte Google Deutschland dem Leiter des schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Thilo Weichert, nach dessen Angaben mit. Dieser hatte den Suchmaschinenkonzern zuvor von seiner Ansicht in Kenntnis gesetzt, dass die Datenerhebung nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar sei und in Schleswig-Holstein unterbleiben solle.

    Google Deutschland zeigte sich in seiner Antwort zunächst nicht für die Umgebungsaufnahmen verantwortlich und verwies auf den Mutterkonzern in den USA. Dieser gehe davon aus, dass die Erstellung der Bilder hierzulande rechtmäßig sei. Da Schleswig-Holstein derzeit nicht betroffen sei, wolle man aber auch noch keine Stellung beziehen. Seien vereinzelt Fahrzeuge von Google bereits auf schleswig-holsteinischem Gebiet unterwegs, habe dies "ausschließlich logistische Gründe".

    Weichert freut sich über den Teilerfolg. Zugleich verweist der Datenschützer aber darauf, dass die Rechtslage für ganz Deutschland gelte. Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst würden, überwögen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Es werde ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen, schreibt Weichert in seiner Bewertung des Projekts. Dadurch erhalte der Betrachter eine optische Vorstellung über Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit oder Diebstahlsmöglichkeiten. Diese Meinung werde von den meisten Aufsichtsbehörden der anderen Bundesländer geteilt. Google müsse die Aufnahmen und darauf basierende Veröffentlichungen daher bundesweit stoppen. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    Google StreetView: Deutschland bald online?



    StreetView: Button ist aber noch ohne Funktion.


    StreetView heißt die Funktion, mit der User von Google Maps virtuelle Touren durch Städte machen können. Bisher gibt es die 360-Grad-Ansicht nur für Metropolen der USA, Frankreichs, Japans und Australiens. Nun scheint aber auch für Deutschland der Start unmittelbar bevorzustehen.

    Schon seit einigen Wochen werden auf deutschen Straßen Autos gesichtet, die mit einer Kamera auf dem Dach Aufnahmen der Umgebung machen. Im Auftrag von Google fahren sie etwa schon durch München oder Berlin. Ein entsprechender Button mit der Beschriftung "StreetView" ist nun erstmal in Google Maps aufgetaucht, wenn man Deutschland von oben betrachtet. Allerdings ist der Schalter noch ohne Funktion. Das deutet aber darauf hin, dass Google die ersten 360-Grad-Aufnahmen von deutschen Städten bald online stellen will. (cla)

    Quelle: Chip.de

  4. #4
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    Hannover sieht keine Handhabe gegen Googles Street View

    Trotz Bedenken der Bevölkerung sieht die Stadt Hannover keine Handhabe gegen das Abfotografieren von Straßen durch den Internetkonzern Google für seinen Ansichtsdienst Street View. Ein Bund-Länder-Arbeitskreis werde sich allerdings mit der Problematik beschäftigen, erklärte die Stadt laut dpa auf Anfrage eines Ratsherrn.

    Hannover teile nicht die Einschätzung anderer Kommunen, dass Google für das Fotografieren von Straßenzügen mit einem speziellen Auto eine Sondererlaubnis brauche. Im ähnlichen Fall eines Telefonbuchverlages habe ein Gericht anders entschieden. Das Foto-Fahrzeug von Google sei bereits einmal in einem Stadtteil von Hannover gesichtet worden.

    Anfang Oktober hatte Google allerdings aufgrund zunehmender Kritik von Datenschützern, Kommunen und Landtagsabgeordneten Schleswig-Hostein erst einmal aus der Erfassung für Street View ausgenommen. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Thilo Weichert, vertritt die Auffassung, dass die Datenerhebung nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar sei. Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst würden, überwögen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Es werde ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen, schreibt Weichert in seiner Bewertung des Projekts. Dadurch erhalte der Betrachter eine optische Vorstellung über Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit oder Diebstahlsmöglichkeiten. (jk/c't)

    Quelle: Heise.de

  5. #5
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    Street View: Google einigt sich mit Schweizer Datenschützer

    Wie am Freitag bekannt wurde, hat sich in der Schweiz der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür mit Google wegen des umstrittenen Street-View-Dienstes geeinigt. Google darf demnach auf eigenes Risiko weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz durchführen, die Bilder aber vorerst nicht ins Internet stellen.

    Thür hatte im September von Google verschiedene Maßnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre verlangt, die Google jedoch zunächst vorwiegend ablehnte. Thür war daraufhin am 13. November gegen das Unternehmen vor das Schweizer Bundesverwaltungsgericht gezogen. Wegen der neu getroffenen Vereinbarung werden die verlangten vorsorglichen Maßnahmen beim Bundesverwaltungsgericht nun zurückgezogen. Das Hauptverfahren ist von der Vereinbarung jedoch nicht berührt und weiter anhängig.

    Google erklärt sich bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine neuen in der Schweiz aufgenommenen Bilder für den Street-View-Dienst oder andere Produkte im Internet zu veröffentlichen. Google verpflichtet sich außerdem, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern und soweit das Urteil dies verlangen sollte.

    Google ist es aber laut der Vereinbarung erlaubt, weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz durchzuführen. Diese erfolgen im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens allerdings auf eigenes Risiko. Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei künftigen Kamerafahrten im öffentlichen Raum nun auch mindestens eine Woche im voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind. (Tom Sperlich) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von Dynamite Beitrag anzeigen
    Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei künftigen Kamerafahrten im öffentlichen Raum nun auch mindestens eine Woche im voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind. (Tom Sperlich) / (pmz)
    das hört sich ja toll an, ist aber nur blödsinn.
    wie viele haben überhaupt noch kein internet, sehen nicht täglich rein oder haben mit google gar nichts zu tun ???

    wie wollen sie diese leute informieren ???

  7. #7
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    Google Street View: Schadensersatz erfordert Beweis

    Ein Berufungsgericht im US-amerikanischen Pittsburgh hat die Einstellung eines Verfahrens gegen Google teilweise wieder aufgehoben. Ein Ehepaar hatte den Suchmaschinen-Riesen unter anderem auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt; der Grund waren Fotos, die ein Street-View-Fahrzeug vom Haus des Paares in einer als Privatweg markierten Straße aufgenommen hatte. Ursprünglich klagte das Ehepaar vor einem Amtsgericht, hier wurde das Verfahren aber eingestellt, da das Paar nicht beweisen konnte, dass es durch die Google-Fotos tatsächlich einen Schaden erlitten hat.

    Das Pittsburgher Berufungsgericht nahm das Verfahren zwar wieder auf, da die Fotos tatsächlich durch Hausfriedensbruch entstanden sein könnten – ein Schadensersatz von mehr als einem US-Dollar stünde dem Paar allerdings nur zu, wenn es tatsächlich einen Beweis für den Schaden, den es durch den Hausfriedensbruch erlitten hat, erbringen können.

    Das Paar hatte Google neben Hausfriedensbruch unter anderem auch Verletzung der Privatsphäre und unrechtmäßige Bereicherung vorgeworfen. Das Berufungsgericht akzeptierte jedoch lediglich den Hausfriedensbruchs-Vorwurf, alle anderen Punkte wurden abgewiesen.

    Die Google-Anwälte betonten bei dem Verfahren, dass Street-View-Fotos auf Wunsch entfernt würden. (jkj)

    Quelle: Heise.de

  8. #8
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    Street View: Hauseigentümerverband fordert Änderung des Datenschutzgesetzes

    Der Hauseigentümerverband Haus und Grund unterstützt Pläne innerhalb der Bundesregierung, gegen Aufnahmen des US-Konzerns Google von Straßen und Häusern im Internet vorzugehen. Google müsse vor einer Veröffentlichung von Häuserfotos jeden Immobilienbesitzer um Erlaubnis fragen, forderte Verbandspräsident Rolf Kornemann in der Zeitung Die Welt (Dienstagsausgabe). "Wir brauchen eine entsprechende Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes." Kornemann begrüßte die Datenschutz-Pläne von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU).

    Aigner hatte zuvor gesagt, sie stehe in Kontakt mit dem Bundesinnenministerium, um "rechtliche Schritte und mögliche Gesetzesänderungen zu prüfen". Sie wolle das bisherige Verfahren umdrehen: Nicht die Bürger sollten einer Veröffentlichung ihrer privaten Daten widersprechen müssen, sondern Google solle verpflichtet werden, Genehmigungen einzuholen. Die Federführung hat bei dieser Frage allerdings das Bundesjustizministerium.

    Google wies die Kritik zurück. Für Street View seien in Deutschland bereits seit mehr als einem Jahr im Einklang mit den Datenschutzbehörden Fotos aufgenommen worden. Das Unternehmen will die Bilder aus Deutschland nach Angaben einer Sprecherin im letzten Drittel dieses Jahres online stellen. (dpa) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  9. #9
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    Google sieht keine rechtlichen Hürden mehr für Street View

    Google hält seine Anwendung Street View unter Verweis auf ein neues Rechtsgutachten auch in Deutschland für juristisch einwandfrei. "Rechtlich kann der Dienst nicht mehr verhindert werden", erklärte der Justiziar von Google Deutschland, Arnd Haller, bei einer Pressekonferenz in der Hamburgischen Landesvertretung in Berlin am heutigen Dienstag. Er zeigte sich optimistisch, dass die an Google Maps angedockte Straßenansicht hierzulande im Lauf des Jahres starten könne. Ein genauer Termin sei noch nicht zu nennen, da das Unternehmen zunächst noch mit der Umsetzung der selbst gegebenen datenschutzrechtlichen Zusagen alle Hände voll zu tun habe.

    Dem Suchmaschinenkonzern blies in den vergangenen Monaten starker Gegenwind ins Gesicht. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von millionenfachen Einbrüchen in die Privatsphäre durch Street View und rief zu massenhaften Einsprüchen gegen die Aufnahme von Häusern in das Kartenmaterial auf. Tatsächlich seien bereits einige Tausend Widersprüche eingegangen, bestätigte Haller. Es handle sich aber um eine "relativ kleine Zahl" angesichts der Masse der erfassten Häuser. Signifikant höher als anderswo schätzt man bei der Firma die Eingaberate nicht ein.

    Im Gegensatz zu anderen Ländern bietet Google Deutschland nach einer "Flut von Beschwerden von Datenschützern" nach dem Aussenden erster Street-View-Kamerafahrzeuge im Frühjahr 2008 laut Haller die Möglichkeit, schon vor der Veröffentlichung Einsprüche gegen die Abbildung von Gebäuden sowie nicht ausreichend verpixelte Gesichter oder Autokennzeichen zu erheben. Zudem würden auch die Rohdaten der Aufnahmen gelöscht. Dies habe aber zur Folge, dass ein einmal entferntes Haus nicht wieder eingespielt werden könne.

    Um sich juristisch auf der sicheren Seite zu bewegen, hat der Konzern beim Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover ein 23.000 Euro teures Forschungsprojekt in Auftrag gegeben. IRI-Leiter Nikolaus Forgó vertrat bei der Vorstellung eines dabei entstandenen Rechtsgutachtens die Ansicht, dass es schon fraglich sei, ob bei dem Dienst "überhaupt personenbezogene Daten maschinell verarbeitet werden" und somit Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht mit anderen Grundrechten wie dem der Informationsfreiheit abgewogen werden müssten. Street View ist für ihn "keine Personensuche", da die aufgenommenen Leute zufällig im Bild seien. Auch die simple Hausfassade stellt nach Ansicht des Juristen kein personenbezogenes Datum dar, da keine "Einzelangabe" über einen Menschen damit gemacht werde. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei daher auf den Dienst gar nicht anwendbar.

    Selbst wenn man davon ausgehe, dass das BDSG greife, überwiege nicht das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Schließlich gehe es um die Darstellung des öffentlichen Raums. Eine generelle Einwilligung der Betroffenen in eine Abbildung sei daher nicht erforderlich. Auch andere Rechte wie das am eigenen Bild oder an Eigentum seien dem Dienst "nicht unmittelbar zuordbar". Zudem würden entsprechende Bedenken durch das Widerspruchsrecht entschärft.

    Spätestens mit dem Deutschlandstart von Street View wird auch hierzulande die Akzeptanz wachsen, ist sich Raphael Leiteritz, Produktmanager Google Maps Europa, sicher. Er spricht von einer ganz neuen Form von Kartenmaterial, das über 3D-Ansichten Orte virtuell besuch- und erlebbar mache. Idee dabei sei es, direkt "in einer Stadt zu sein". Mit Mobilgeräten und GPS-Empfänger sei direkt vor Ort zudem eine Standortinformation abzurufen nebst zusätzlichen Angaben zu Bars, Kneipen, Cafés oder Kultureinrichtungen in der Umgebung. Trotz der erforderlichen "Riesen-Investition" in die neue Produktgeneration denke Google dabei noch nicht ans Geldverdienen. Denkbar sei es aber, dass sich etwa ein Besitzer eines Unternehmens wie bei Google Maps anmelden und Werbung schalten könne. Bis dieser Ansatz funktioniere, würde es aber "noch Jahre dauern".

    Quelle: Heise.de

  10. #10
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    Google soll Street-View-Bilder früher löschen

    Die Europäische Union hat Google aufgefordert, für sein Street-View-Projekt aufgenommene Fotos innerhalb von sechs Monaten wieder zu löschen.

    Google speichert die Bilder momentan zwölf Monate lang, das halten die EU-Datenschützer für einen „unangemessenen“ Zeitraum. Nach Angaben britischer Medien zeigte sich die EU „besorgt darüber, dass Street View weiterhin Befürchtungen beim Thema Datenschutz wecke“.

    Die EU fordert Google außerdem auf, die Bürger vorab zu informieren, wenn Aufnahmen ihrer Wohngebiete gemacht werden. Die Informationen sollen auf Google und in der örtlichen Presse veröffentlicht werden.

    Verpixelt
    Google Street View ist ein Add-on für Google Earth und Google Maps, der Dienst wurde 2007 gelauncht und zeigt dreidimensionale Aufnahmen der Umgebung. Obwohl Gesichter und Autokennzeichen von Google verpixelt werden, hat das Projekt vor allem in europäischen Ländern zum Teil heftige Proteste hervorgerufen.

    Google hat seine Position verteidigt und will die Street-View-Bilder vorerst weiter ein Jahr lang speichern. Unternehmensanwalt Peter Fleischer sagte: „Wir brauchen die Bilder, um Qualität und Genauigkeit unserer Karten zu garantieren.“ (uba)

    Quelle: Chip.e

  11. #11
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    Neues Gutachten fordert strenge Auflagen für Google Street View

    Ein neues Gutachten verschärft die Auseinandersetzung um die Rechtsmäßigkeit von Google Street View. Eine knappe Woche, nachdem der Internetkonzern selbst auf Basis einer von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsanalyse den Straßenansichtsdienst für juristisch einwandfrei erklärte, behauptet eine rechtliche Einschätzung des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) das Gegenteil. Gemäß der neuen Beurteilung, hinter der die Landesregierung Rheinland-Pfalz steht, ist Google Street View "nur unter gewissen Einschränkungen zulässig".

    Die Auflagen, für die sich Rechtsprofessor Thomas Dreier und Professorin Indra Spiecker stark machen, gehen teils weit über die bestehenden Absprachen zwischen Google Deutschland und der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde in Hamburg hinaus. Sie haben es in sich, da der Suchmaschinenprimus wenige Monate vor dem geplanten Start der Anwendung hierzulande und einen Tag vor der öffentlichen Präsentation des Dienstes auf der CeBIT die bereits fast vollständig erfassten Straßenansichten noch einmal gründlich überarbeiten beziehungsweise das Abfotografieren neu durchführen müsste.

    Konkret konstatiert das Karlsruher Rechtsgutachten, dass Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von rund zwei Metern machen dürfe. Dies entspreche der "üblichen Augenhöhe", die Passagiere in Autos oder Bussen erreichen könnten. Alle darüber hinaus getätigten Bilder seien aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts unzulässig. Derzeit ist die Kamera, die Google auf speziellen Autos durch die Straßen fahren lässt, auf einer Höhe von 2,50 Metern montiert. Damit ragt sie über viele Gartenzäune oder Mauern hinaus.

    Bei Abbildungen aus Augenhöhe hält das ZAR eine Abwägung der Interessen der Betroffenen und des Konzerns für unabdingbar. Laut den Juristen dürfen in diesem Sinne Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Wohnblocks "mit individualisierenden Eigenschaften" sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden grundsätzlich nicht von Google "fotografiert und im Internet verbreitet werden". Allein Ansichten von mehr oder weniger unauffälligen Mehrfamilienhäusern, die quasi keine eigenen Charakterzüge aufweisen, könnten Einzug in Street View finden.

    Weiter halten die Gutachter fest, dass Personen und sonstige im Straßenbild erfassten Objekte mit Personenbezug wie etwa Kfz-Kennzeichen nur "anonymisiert" abgebildet werden dürften. Die von Google bislang praktizierte automatische Verpixelung alleine reiche nicht aus, "wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann". Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) monierte bei der Vorstellung der Analyse am heutigen Montag in Mainz zudem, dass die Rohdaten unverblendet in die USA geschickt und damit jeglicher Kontrolle entzogen würden. Google-Justiziar Arnd Haller versicherte dagegen vergangene Woche, dass die Rohversionen gelöscht würden und nicht wieder eingespielt werden könnten.

    Überhaupt könnten die Rechtsgutachten kaum unterschiedlicher ausfallen. So vertritt Nikolaus Forgó vom Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover in der von Google bestellten Einschätzung die Auffassung, dass von dem Dienst letztlich nicht einmal personenbezogene Daten maschinell verarbeitet würden und somit das Bundesdatenschutzgesetz nicht anwendbar sei. Aber auch bei der Annahme eines Abwägungsgebots überwiege nicht das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen angesichts der Darstellung des öffentlichen Raums.

    Trotz der deutlichen Meinungsverschiedenheiten will Mainz das Karlsruher Gutachten nun an die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weiterleiten. Diese sollten prüfen, ob dem Suchmaschinenbetreiber auf dessen Basis weitere Vorgaben zu erteilen seien. Zudem erwäge man selbst gesetzgeberische Schritte wie eine obligatorische Ergänzung zum Widerspruchsrecht oder eine Pflicht zur Ankündigung von Straßenaufnahmen. Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will Google für Street View engere gesetzliche Grenzen setzen. (Stefan Krempl) / (pmz)

    Quelle: Heise.de

  12. #12
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    Google: "Wir sind der festen Überzeugung, dass Street View rechtmäßig ist"

    "Wir haben verstanden, dass es noch eine Menge offener Fragen gibt." Mit diesen Worten eröffnete Kay Overbeck, Leiter der Unternehmenskommunikation von Google Nord- und Mitteleuropa, auf der CeBIT die Pressekonferenz rund um die deutsche Ausgabe von Street View. Wer bereits einmal einen Blick auf die Straßenansichten in Spanien, Großbritannien, den Niederlanden oder den USA geworfen hat, der erfuhr und sah in der folgenden kurzen Präsentation von Michael Jones, Googles Chief Technology Advocat, praktisch nichts Neues. Hingegen brachte die anschließende Fragerunde einige interessante Punkte zur Sprache.

    Overbeck betonte dabei, dass "wir der festen Überzeugung sind, dass Street View rechtmäßig ist". Zwar vertritt ein (von Google in Auftrag gegebenes) Rechtsgutachten des Instituts für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover die Auffassung, dass die Veröffentlichung von Rundumfotos ganzer Straßenzüge das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht berühre und daher der Dienst unkritisch sei. Ein gestern vorgestelltes Gutachten des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) kommt allerdings zu ganz anderen Schlüssen. Es konstatiert unter anderem, dass Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von rund zwei Metern machen dürfe. Die Kamerawagen schießen ihre Rundumbilder derzeit aus einer Höhe von knapp drei Metern.

    Nein, hier findet kein Farbbeutelattentat auf Googles Street-View-Autos statt. Vielmehr lässt der Internetkonzern auf seinem CeBIT-Stand drei Fahrzeuge von Studiernden der Miami Ad School bemalen, damit sie auffälliger werden, was Google für einen Beitrag "zu größtmöglicher Transparenz" bei den Aufnahmen hält. Vergrößern
    Bild: André Kramer

    Gerade diese Höhe über dem Straßenniveau hält Kay Overbeck für aktiven Schutz der Privatsphäre – so fotografiere man Passanten wenigstens nicht direkt ins Gesicht, erklärte er auf der CeBIT. Seine PR-Kollegin Lena Wagner ergänzte: "Wenn es nach uns ginge, hätten wir gar keine Passanten auf den Bildern, aber die sind nun mal auf der Straße unterwegs, wenn wir die Aufnahmen machen."

    Als weiteres Argument, die Kameras in luftiger Höhe zu montieren, führte Overbeck ins Feld, dass sich viele wichtige Informationen im Straßenbild in rund drei Meter Höhe befänden, etwa Straßenschilder oder Schriftzüge von Geschäften. Außerdem würde man bei der vom ZAR geforderten Kamerahöhe von zwei Metern direkt in die Autos anderer Verkehrsteilnehmer hinein fotografieren und damit wiederum deren Privatsphäre verletzen. Zudem wären dann auf den Bildern im Wesentlichen Autos zu sehen und keine Gebäude.

    Nachfragen gab es auch bezüglich des geplanten Einspruchverfahrens gegen die Veröffentlichungen von Street-View-Bildern. Wie Google erklärte, sollen nicht nur Hausbesitzer einspruchberechtigt sein, sondern auch Mieter. Den ins Spiel gebrachten Fall, dass beispielsweise Bewohner und Gewerbetreibende im gleichen Haus eine unterschiedliche Haltung zur Street-View-Darstellung des Gebäudes haben könnten, fürchtet man bei Google nicht : "Der Dienst ist bereits in 19 Ländern online und uns ist noch kein solcher Konflikt begegnet", versicherte Overbeck.

    Einsprüche sollen online möglich sein, aber technisch gegen Missbrauch gesichert werden. Wer ein anstößiges oder sonstwie kritisches Bild entfernt haben möchte, muss seine Mail-Adresse angeben; beim Antrag auf Löschen von Fotos des eigenen Wohnhauses werde die IP-Adresse protokolliert, um zu verhindern, dass Unbefugte fremde Gebäude ausblenden lassen können. Zuviel Daten wolle man gerade bei diesem Verfahren aber nicht erheben, gab Lena Wagner zu Protokoll: "Datenschutz steht bei uns natürlich an erster Stelle."

    Google plant offenbar nicht, die Street-View-Aufnahmen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. Zwar habe man in den USA vereinzelt Städte neu fotografiert, wenn man mit der Qualität der Bilder nicht zufrieden gewesen sei, einen festen Turnus, in dem die Fahrzeuge erneut zum Bildersammeln losgeschickt würden, gebe es aber nicht.

    Im Mai 2007 startete Google Street View als Erweiterung des Online-Landkartendienstes Google Maps zunächst in den USA. Bereits kurz nach dem Start wurde Kritik laut, dass die Fotos zum Teil mehr Einsichten in das Privatleben gewährten, als den dargestellten Personen recht sei. Im Mai 2008 wurde bekannt, dass Google auch für Deutschland eine flächendeckende fotografische Erfassung der Städte plant, was der Firma in jüngster Zeit heftige Kritik unter anderem von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und von EU-Datenschützern eingebracht hat. Ganz kurzfristig hat Google bekannt gegeben, sein Projekt auch auf der CeBIT vorstellen zu wollen (Halle 6, Stand K32). (pek)

    Quelle: Heise.de

  13. #13
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    Google Street View: Rechtsverletzung im Sekundentakt?

    Verstößt Googles an den Kartendienst Maps angedockte Straßenansichtsdienst Street View im Sekundentakt gegen geltendes Recht? Für Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) ist die Sache klar: Die Fotos von Straßen, Menschen und Häuser könnten Grundrechte verletzen. "Problematisch wird es, sobald die Kamera auslöst", sagt der Jurist in einem Gespräch mit dpa. Jeder Bürger habe schließlich ein Recht am eigenen Bild. Busemann widerspricht damit Bundeskanzlerin Angela Merkel.

    Merkel hatte Ende Februar erklärt, es genüge, wenn Betroffene per Widerspruchsrecht die Verfremdung von Aufnahmen veranlassen können. "Das regelt das Problem nicht in Gänze", sagte Busemann. Auch Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte strenge Regeln, etwa für die Verfremdung der Fotos, gefordert.

    Google selbst hatte auf die heftige Kritik von Datenschützern und Politikern an Street View nach anfänglichem Unverständnis mit einer PR-Offensive reagiert, zu der neben einem Rechtsgutachten auch ein CeBIT-Auftritt des Internet-Konzerns gehörte, der ganz der Präsentation von Street View diente. Firmensprecher betonten, dass Google der festen Überzeugung ist, Street View sei rechtmäßig. Man habe aber verstanden, dass es noch eine Menge offener Fragen gebe. Zur Rechtmäßigkeit von Street View hatte Google bereits Ende Februar ein Gutachten präsentiert, das Street View Unbedenklichkeit bescheinigte. Ein anderes Rechtsgutachten bescheinigte Street View allerdungs kurz danach, dass der Dienst nur unter gewissen Einschränkungen zulässig sei.

    Kamerawagen von Google
    Ein Kamerawagen von Google, unterwegs in Hamburg Vergrößern Aus der Sicht von Busemann ist es nun nicht richtig, Google "einfach" gewähren zulassen. "Die Bundeskanzlerin weist zwar zu Recht auf die Möglichkeit des Widerspruchs hin. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist eine lediglich nachträgliche Anonymisierung aber fragwürdig", sagt Busemann. "Es kann doch nicht sein, dass Rechtsverletzungen ungeahndet bleiben, nur weil einer nicht bemerkt hat, dass er im Internet steht." Busemann will das Thema auf der nächsten Justizministerkonferenz auf die Tagesordnung bringen. "Die Länder und der Bund müssen miteinander reden und sich abstimmen", betont er.

    Auch das freiwillige Angebot von Google, die Bilder unkenntlich zu machen, sobald sich jemand beschwert, reicht dem Justizminister nicht. "Paparazzi, die hinter Hecken sitzen und Prominenten fotografieren, ächten wir allgemein. Und hier sollen wir dann sagen 'Es ist alles in Ordnung?' Das ist doch Paparazzi im Großen." Um Rechtsverstöße von vorneherein auszuschließen, müssten alle offenen Fragen geklärt werden. Hierzu zählt die Datengewinnung ebenso wie die Datensicherung, die Datenkontrolle, ihre Vernichtung und die Art der Anonymisierung. "Hier sehe ich noch erheblichen Regelungsbedarf", betont Busemann.

    Dem kann sich auch Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) nur anschließen. "Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, schnellstmöglich eine klare und verfassungsrechtlich wasserdichte Regelung auf den Weg zu bringen", sagt Landsberg. "Im Streitfall, etwa zwischen Bürgern und Google, wird die Entscheidung des Gesetzgebers höchstwahrscheinlich bis zur letzten gerichtlichen Instanz überprüft."

    Wie unterschiedlich das Ablichtungsprozedere von Städten und Gemeinden bewertet wird, zeigt sich bei der aktuellen Kamerahöhe an den Google-Autos von 2,90 Metern. Während die Höhe für Landsberg kein Problem ist, da auch jeder Bus oder Lastwagen diese Perspektive hat, sieht Busemann auch hier dringenden Regelungsbedarf: "Augenhöhe, also 1,80 Meter, ist hier doch das Maß der Dinge." Die Systematik von Google beim Blick über Mauern und Hecken sei nicht vergleichbar mit einem Menschen in einem vorbeifahrenden Bus.

    In Oldenburg haben derweil unbekannte Täter einen geparkten Kamera-Wagen von Google demoliert. Die Polizeiinspektion Oldenburg erklärte, dass die Verbindungskabel zwischen der auf dem Dach montierten Bildaufnahmeanlage und dem Fahrzeuginnenraum durchtrennt worden sind. Außerdem wurde aus einem Reifen des Wagens die Luft herausgelassen.

    Quelle: Heise.de

  14. #14
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    Datenschützer: Street-View-Autos scannen private Funknetze

    Wieder Wirbel um Street View: Deutsche Datenschützer erheben weitere Vorwürfe gegen Google. Der Suchmaschinen-Riese registriere für das ohnehin schwer umstrittene Street-View-Projekt auch private Funknetze, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und des Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, vom heutigen Donnerstag. Die Datenschützer fordern den "sofortigen Ausbau der WLAN-Scanner aus Google-Street-View Fahrzeugen". Caspar hält die Erfassung für "rechtswidrig".

    Schaar habe über eine andere europäische Datenschutzbehörde erfahren, dass Google-Street-View-Fahrzeuge auch mit einem Scanner für WLAN-Netze ausgestattet seien, heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Vertreter von Google habe daraufhin gegenüber dem zuständigen Hamburger Datenschützer eingeräumt, dass auch in Deutschland alle für Street View im Einsatz befindlichen Fahrzeuge für die Erfassung von WLANs ausgerüstet seien. Fragen über weitere Details habe Google nicht schriftlich beantwortet. Auch die Besichtigung eines Street-View-Autos sei den Datenschützern nicht ermöglicht worden. Eine Stellungnahme von Google dazu ist angefragt, das Unternehmen hat sich bislang aber gegenüber heise online nicht geäußert.

    Die Datenschützer sehen den Verdacht erhärtet, dass auf den Fahrten für Street View nicht nur Straßenansichten aufgenommen, sondern auch von Privathaushalten betriebene Funknetze flächendeckend erfasst und gespeichert wurden. Schaar und Caspar gehen davon aus, "dass neben der örtlichen Erfassung, dem Verschlüsselungsstatus der Geräte, der weltweit eindeutigen MAC-Adresse auch der vom Betreiber vergebene Name (SSID) gespeichert wurde". Bei der SSID würden Privatpersonen "nicht selten ihre Klarnamen oder andere auf sie hinweisende Informationen" verwenden, warnen die Datenschützer. Weil die Netze aufgrund dieser Informationen etwa Bewohnern in Häusern zugeordnet werden könnten, handele es "um die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten und deren Ü̈bertragung in die USA".


    Scannen die schwarzen Street-View-Autos auch das WLAN zu Hause? Vergrößern
    Bild: heise online/S. Porteck Caspar findet das nicht akzeptabel. "Zu keiner Zeit war dieses rechtswidrige Scannen Gegenstand der geführten Gespräche über Google Street View", betont der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Informationen etwa über den Verschlüsselungsstatus seien "höchst missbrauchsanfällig" und kö̈nnten "als Wegweiser für Schwarzsurfer genutzt werden". Caspar fordert den sofortigen Ausbau aller Scanner. "Die Fahrten für Google-Street-View dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn Google auf den Boden unserer Vereinbarung vom Juni 2009 zurückkehrt und die datenschutzwidrigen Fahrten zum Netzwerkscanning einstellt." Schaar zeigte sich verärgert und "entsetzt, zu welchen Zwecken diese Fahrten ohne Wissen Dritter genutzt worden sind. Ich fordere Google auf, die bisher rechtswidrig erhobenen personenbezogenen Daten über die WLAN Netze umgehend zu löschen und die Fahrten für Street View zu stoppen."

    Erste Reaktionen aus der Politik lassen nicht auf sich warten. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, nennt das Vorgehen von Google einen "Skandal ersten Ranges". Es könne nicht sein, dass ein Unternehmen im gesamten Bundesgebiet Sammlungen potenziell hochsensibler Daten von Privatpersonen und Unternehmen zu kommerziellen Interessen durchführt, ohne in irgendeiner Weise hierüber Rechenschaft ablegen zu müssen. "Google betreibt mit Street View nichts anderes als eine Privatisierung des öffentlichen Raums und von grundrechtlich geschützten Daten und Informationen der Bundesbürger." Die Bundesregierung sei jetzt in der Pflicht, ihrer Verantwortung für einen effektiven Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen und "klare Grenzen setzen".

    Unterdessen hat Google nach eigenen Angaben bislang weniger als 10.000 Widersprüche gegen Street View in Deutschland erhalten. Google-Sprecherin Lena Wagner sprach gegenüber Carta von "einer vierstelligen Zahl von Widersprüchen", die Zahle könne aber noch steigen. Auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte Street View als "millionenfache Verletzung der Privatsphäre" kritisiert. Auf der Website des Ministeriums steht ein Formular bereit, mit dem Mieter und Hauseigentümer gegen die Aufnahmen von Google protestieren können. Google hatte stets argumentiert, die Rahmenbedingungen für die "Street View"- Aufnahmen seien mit den Datenschützern in Deutschland abgesprochen. So würden beispielsweise Gesichter und Auto-Kennzeichen automatisch unkenntlich gemacht. (vbr)

    Quelle: Heise.de

  15. #15
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    [Update: Google-Sprecherin Lena Wagner bestätigte, dass mit den Street-View-Fahrten auch Daten über Funknetze erfasst würden, versteht aber die Aufregung nicht und wies die Vorwürfe zurück. "Das ist nichts Neues", sagte sie unter Verweis auf Datenbanken zur Positionsbestimmung mittels WLAN, die von vielen ortsbezogenen Diensten etwa auf Smartphones ohne GPS-Empfänger genutzt werden. Diese Daten habe Google bisher eingekauft. "Wenn die Autos schon unterwegs sind, können wir diese Daten auch selbst erfassen". Das sei aber auch der einzige Zusammenhang mit dem Street-View-Projekt. Wagner betonte, die Erfassung sei "rechtmäßig", die gesammelten Daten würden zudem aggregiert und anonymisiert ausschließlich zur WLAN-gestützten Ortung genutzt. Sie erneuerte die Einladung an Schaar und Kollegen, sich ein Street-View-Auto anzusehen. Dies habe Google entgegen der Darstellung der Datenschützer schon zur Datenschutzkonferenz in Schwerin angeboten.]

    Quelle: Heise.de

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