ist ja unverschämt. man sieht die opfer ab und an in fernsehsendungen. unglaublich.
Derzeit versenden die Abo-Abzocker von Online Content Ltd beziehungsweise Online Service Ltd wieder massenhaft Zahlungsaufforderungen an Websurfer, die in die Falle getappt sind. Dabei geht es stehts um die angebliche Nutzung von Diensten wie sudoku.de, vorlagen-archiv.com oder online-flirten.de. Die Dreistigkeit, mit der diesmal vorgegangen wird, überrascht allerdings selbst Experten.
Das "Inkasso" für die Abo-Dienste erledigt seit längerem eine Münchener Rechtsanwältin namens Katja Günther. Ihre Methode ist stets dieselbe: In den Mahnschreiben wird mit dubiosen Argumenten eine Drohkulisse aufgebaut, die die eingeschüchterten Empfänger zur Zahlung bewegen soll. So las man im Betreff des jüngsten Schreibens "Ankündigung gerichtliches Klageverfahren". Zu einer Klage in der Sache freilich kam es nach Kenntnis der Redaktion noch in keinem einzigen Fall.
Ebenfalls im aktuellen Schreiben, das an eine Vielzahl von Empfängern gegangen ist, weist Günther auf ein Amtsgerichtsurteil (PDF-Datei) aus Wiesbaden hin, das angeblich die Kostenpflicht für die Abofallen von Online Content Ltd eindeutig bestätigt. "Unter Hinweis auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtssprechung" habe das Gericht "völlig zutreffend und rechtskräftig entschieden", erläutert Günther. Das Urteil des Gerichts legt sie zur zusätzlichen Einschüchterung stets als Kopie bei. Die Rechtsanwältin dürfte darauf spekulieren, dass wohl wenige der Empfänger in der Lage sind, den in juristischer Terminologie verfassten Text zu verstehen.
Tatsächlich geht es in dem Urteil nicht um die Kostenpflicht bei Abruf von Abo-Seiten. Es hatte lediglich ein von den Mahnungen genervter Websurfer einen Rechtsanwalt zur Abwehr der Forderungen konsultiert und nun auf dem Klageweg versucht, die entstandenen Gebühren von den Abzockern zurück zu erhalten. Bei der angeblich einschlägigen "höchstrichterlichen Rechtssprechung" handelt es sich in Wahrheit um ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2006, in dem es ganz allgemein um die Erstattung von Anwaltskosten bei Geldforderungen geht.
Die Taktik von Günther, die Bedeutung des Urteils völlig zu verdrehen, fiel offenbar auf fruchtbaren Boden: Verängstigte Mahnungsempfänger fragten in großer Zahl beim Amtsgericht Wiesbaden an, was das denn nun alles zu bedeuten hat. Man werde "überhäuft", erklärte die Pressestelle des Gerichts spürbar genervt und sah sich deshalb genötigt, eine Mitteilung (PDF-Datei) nachzureichen. Das Urteil werde "offensichtlich mittlerweile in ganz Deutschland versendet". Man sei im Urteil aber "mit keinem Wort darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist".
Empfänger von Günthers Mahnungen sollten sich von den Einschüchterungsversuchen der Rechtsanwältin nicht beeindrucken lassen. Eine Rechtssprechung in Sachen Kostenpflicht bei Abo-Fallen gibt es anders als behauptet nicht, wohl aber einige Urteile niedriger Instanzen, die eine Zahlungspflicht stets klar verneinen. Wie man unberechtigten Forderungen wirksam entgegen treten kann, erläuterte c't in Ausgabe 20/07. (hob/c't)
Quelle: Heise.de
ist ja unverschämt. man sieht die opfer ab und an in fernsehsendungen. unglaublich.
Abo-Fallen: Website-Betreibern drohen Haftstrafen
Die Masche ist fast so alt, wie das Internet selbst: Unzählige Websites bieten vermeintlich kostenlose Dienste wie Downloads oder Routenplaner an und verlangen hinterher zwei- bis dreistellige "Nutzungs-Gebühren", auf die irgendwo in den hinteren Paragraphen der AGB kleingedruckt hingewiesen wurde. Doch zumindest in Deutschland könnte diese Masche bald an Reiz verlieren.
Bislang gingen die Betreiber der Abzock-Seiten stets nach demselben simplen Muster vor. Erst wird die Rechnung verschickt, dann ein paar Mahnungen mit ständig schärferen Formulierungen und zuletzt folgt die Abmahnung von einer befreundeten Anwaltskanzlei, die sich auf derartiges Vorgehen spezialisiert hat. Genau dieses Vorgehen hat jetzt allerdings das Oberlandesgericht als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
In dem Fall hatten sich mehrere Opfer einer Abzock-Seite gerichtlich gegen die Mahnungen und Abmahnung gewehrt und Anzeige wegen Betruges erstattet. Das Landgericht Frankfurt lehnte allerdings die Eröffnung einer Hauptverhandlung ab, da auf die Kosten für die Nutzung der Websites zwar nur versteckt hingewiesen wurde, diese aber für die Geschädigten theoretisch auffindbar gewesen wären. Dieser Argumentation widersprach das OLG jetzt nicht nur, sondern es gab direkt auch noch die Marschrichtung für die nun doch stattfindende Hauptverhandlung vor.
Für das Oberlandesgericht besteht kein Zweifel daran, dass es sich um gewerbsmäßigen Betrug handelt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung muss das Landgericht nun ein Urteil fällen. Für Rechtsanwalt Hauke Hansen von der Kanzlei FPS Rechtsanwälte und Notare, die einige der Opfer vertritt, ist der Verlauf der Hauptverhandlung daher klar: "Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen. Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Betrug, so dass die Mindeststrafe sechs Monate Haft beträgt."
Doch auch wenn bis zum entsprechenden Urteil in der Hauptverhandlung noch nicht gegen Betreiber von Abo-Fallen strafrechtlich vorgegangen werden kann, gilt für alle Opfer solcher Seiten nach wie vor eine Grundregel: Niemals zahlen! Egal wie stark die Abzocker auch drohen, es gibt keine rechtliche Basis für die Einforderung des Geldes und daher sind Sie auch niemals zu Zahlung verpflichtet. (cel)
Quelle: Chip.de
Abo-Fallen: Polizei verhaftet Download-Betrüger
"Beamte des Landeskriminalamtes Hamburg haben zwei Betreiber von Abo-Fallen verhaftet. Sie sollen mit ihren betrügerischen Methoden insgesamt mehr als 5 Millionen Euro von leichtgläubigen Internet-Nutzern erbeutet haben. Nun drohen ihnen lange Haftstrafen."
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Quelle: Abo-Fallen: Polizei verhaftet Download-Betrüger - News - CHIP Online