Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Entwurf (PDF-Datei) zur erneuten Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet, mit der vor allem Mobilanrufe bei 0180er-Nummern gedeckelt und überteuerte EU-Roaming-Preise sanktionsbewehrt werden sollen. Weiteres Ziel des vom Bundeswirtschaftsministerium federführend erarbeiteten Vorhabens ist es, die Verbraucher besser vor "untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) zu schützen.

Heute ist es relativ einfach, die Einstellung auf einen speziellen Telekommunikationsanbieters ändern zu lassen. Schon auf Zuruf eines Dritten kann die Umstellung laut dem Wirtschaftsressort erfolgen, ohne dass sich der Kunde "hinreichend bewusst war, dies veranlasst zu haben". Der Wechsel könne sogar entschieden gegen den Wunsch eines Teilnehmers über die Bühne gehen. Um derartige Drückerpraktiken zu unterbinden, soll die Erklärung der Nutzer zur Änderung der Betreibervorauswahl oder die Vollmacht zur Abgabe dieser Einwilligung künftig der Textform bedürfen. Damit werde der Teilnehmer deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass er eine Umstellung veranlasst.

Auch beim Anruf von 0180er-Nummern können Verbraucher leicht höhere Beträge auf der Abrechnung finden als gedacht. Viele Behörden und Unternehmen bieten entsprechende Servicenummern für Kundenkontakte an. Eine Ausschüttung ist zwar anders als bei den echten Mehrwertdiensterufnummern 0137 und 0900 nicht zulässig, in der Branche ist es aber ein offenes Geheimnis, dass ein Teil der hohen Gesprächskosten beim Angerufenen landet, oft getarnt als "Werbekostenzuschuss".

Die Abrechnung von 0180-Rufnummern geschieht aus dem Festnetz entweder pro Gespräch (01802, 6 Cent, 01804, 20 Cent) oder nach Zeit (01801 3,9 Cent, 01803 9 Cent, 01805, 14 Cent pro Minute). Bei Telefonaten aus den Mobilfunknetzen ist aber deutlich mehr zu berappen, die Kosten dafür sind den meisten Verbrauchern nicht bewusst. Bislang musste nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und die "Möglichkeit" abweichender Gebühren bei Mobilgesprächen hingewiesen werden. Künftig sollen mit der Novelle die Minutentarife für beide Formen angegeben werden. Geht es nach dem Vorstoß, dürfen die Preise aus Mobilfunknetzen zudem nicht mehr als 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf betragen. Für Gespräche über 0180er-Nummern aus den Festnetzen sind schon heute höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf vorgeschrieben. Die Mobilpreise schwanken dagegen zur Zeit noch zwischen 69 und 87 Cent pro Minute.

Als Ordnungswidrigkeit soll ferner demnächst ein Verstoß gegen die Verordnung aus Brüssel vom Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der EU verfolgbar sein. Geahndet werden können laut der geplanten Regelung vorsätzliche oder fahrlässige Berechnungen teuerer Entgelte oder die Übermittlung falscher Gebühreninformationen.

Zudem soll die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung über das automatisierte Auskunftsverfahren über Bestandsdaten so ergänzt werden, dass künftig kleine Unternehmen von der Pflicht zur Teilnahme daran aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entbunden werden können. Bei der angesprochenen Methode geht es um eine effektive Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung und die dafür erforderliche Teilnahme der Dienststellen der Bundesnetzagentur an dem Verfahren.

Mit Blick auf die rechtliche Komplexität und den hohen bürokratischen Aufwand sei auch die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Telekommunikationsbeitragsverordnung zu streichen, heißt es weiter in dem Entwurf. Stattdessen soll die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenverordnungen um eine Klausel ergänzt werden, wonach von den betroffenen Unternehmen für bestimmte, durch Beschlusskammern zu treffende Entscheidungen der Bundesnetzagentur Gebühren erhoben werden können. (Stefan Krempl) / (jk/c't)

Quelle: Heise.de