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Thema: Verbraucherschützer fordern härteres Vorgehen gegen Telefonwerbung

  1. #1
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    Verbraucherschützer fordern härteres Vorgehen gegen Telefonwerbung

    Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung halten Verbraucherschützer die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für nicht ausreichend. Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll, enthalte zwar viele effektive Maßnahmen, aber die geplanten Bußgelder seien zu niedrig, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin. Grundsätzlich solle jeder telefonische Vertrag erst dann gültig werden, wenn er vom Kunden schriftlich bestätigt wird.

    Der Gesetzentwurf sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei telefonischen Verträgen vor, wie es bislang schon bei Haustür-Geschäften üblich ist. Nur bei langfristigen Verträgen – etwa beim Wechsel des Stromlieferanten oder der Telefongesellschaft – benötigt der neue Anbieter künftig eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass dieser seinen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter tatsächlich kündigen will.

    Ferner soll bei unerlaubten Werbeanrufen künftig ein Bußgeld von 50.000 Euro drohen, weil das seit 2004 geltende Telefonwerbeverbot häufig missachtet wird. Wer zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrückt, muss mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro rechnen – wenn er denn identifiziert werden kann.

    Angesichts der Millionengewinne böten diese Bußgelder aber kein ausreichendes "Abschreckungspotenzial", kritisierten die Verbraucherzentralen. Auch Jürgen Baier vom Call-Center-Betreiber Transcom beklagte: "Bei dem Gebaren einiger schwarzer Schafe in der Branche sind die angedachten Strafen noch nicht ausreichend."

    Ob das Gesetz in der vorgesehenen Form den Bundestag und den Bundesrat passiert, ist ohnehin fraglich. Die Verbraucherminister der Bundesländer haben schon Nachbesserungsbedarf angemeldet. Ähnlich wie die Verbraucherschützer fordern sie die schriftliche Bestätigung eines telefonisch vereinbarten Vertrags. "Nachträglich kann man den zwar widerrufen, aber Scherereien sind so doch vorprogrammiert", sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Otmar Bernhard (CSU). Es sei besser, der Vertrag komme am Telefon gar nicht erst zustande, sondern erst, wenn der Kunde das Angebot in Ruhe durchlesen konnte.

    Zypries lehnt dies bislang ab, weil man dann auch jede telefonische Pizza-Bestellung schriftlich bestätigen müsse. Dieses Argument hält der vzbv jedoch für unsinnig. Schließlich sei es ein Unterschied, ob das Telefon ungewollt klingelt oder ob man selber aktiv zum Hörer greift, um ein Abendessen zu ordern. (dpa) / (pmz/c't)

    Quelle: Heise.de

  2. #2
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    "Bei Anruf Abzocke" - Verbraucher sind von Werbeanrufen zunehmend genervt

    Sie schmeicheln, locken und tricksen: Wer den Mitarbeitern von Call Centern alles glauben würde, müsste schon längst ein Luxusauto, eine schöne Villa und Millionen auf dem Konto haben. Täglich werden unzählige Verbraucher auf Festnetz oder Handy mit Werbeanrufen genervt. Wer nicht aufpasst, an der falschen Stelle Ja sagt oder seine Bankdaten preisgibt, kann eine böse Überraschung erleben. Plötzlich ist er Abonnent einer Tierzeitschrift, hat einen neuen Handy-Vertrag oder den Stromanbieter gewechselt. Den schwarzen Schafen der Branche will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett wie berichtet beschloss, das Handwerk legen – handelt sich damit aber auch Kritik ein, da die Regelungen unzureichend seien.

    Das Gewerbe der "Anrufzentren" boomt. Der Jahresumsatz der Branche wird auf 12 Milliarden Euro geschätzt – mit stark steigender Tendenz. Nach Angaben des Call Center Forums Deutschland (CCF) arbeiten in rund 5700 Firmen rund 435.000 Beschäftigte. Wer in Vollzeit arbeitet, kann dort monatlich im Schnitt etwa 1800 Euro brutto verdienen. Viele Center locken Studenten und Aushilfen mit hohen Stundenlöhnen – die aber nur bei erfolgreichen Telefon-Abschlüssen gezahlt werden.

    Besonders beliebt sind Lotto-Angebote. Damit der Angerufene ins Netz geht, versuchen die Telefon-Agenten oft, an die Kontonummer heranzukommen. Zur Begründung hört der Kunde: "Wir müssen den Gewinn doch überweisen können." Wie es in den Großraumbüros der Call Center zugeht, hat der Enthüllungsreporter Günter Wallraff dokumentiert. Er rasierte sich den Schnauzbart ab, setzte eine Perücke auf und schlich sich in Köln in ein großes Center ein, das vor allem Lottoscheine am Telefon verkauft. Wallraff schätzt, dass nur noch ein Drittel der Call Center vom seriösen Service-Geschäft der Kundenberatung im Auftrag von Unternehmen lebt.

    "In den Call Centern, die sich ausbreiten wie eine Seuche, werden Leute zu Betrügern ausgebildet", kritisiert Wallraff nun. Die Mitarbeiter würden systematisch angewiesen, Verbraucher zu täuschen. "Es wird sehr stark über Telefondrücker gearbeitet. Den Leuten werden Dinge angedreht, die sie nicht brauchen oder die ihnen schaden." Die Meinungsforscher von forsa ermittelten im vorigen Herbst, dass 86 Prozent der Deutschen sich durch Werbeanrufe belästigt fühlen. Die Konsumforscher der GfK gehen von jährlich über 300 Millionen unaufgeforderten Anrufen aus.

    Doch nicht nur die Angerufenen leiden unter dem "Telefonterror". Schichtdienst, Leistungsdruck und schlechtes Gewissen hinterlassen bei vielen Mitarbeitern ihre Spuren. Fast jeder dritte Call-Center- Beschäftigte wurde nach Angaben der Techniker Krankenkasse 2006 wegen einer "psychischen Störung" ambulant behandelt. Keine andere Berufsgruppe in Deutschland sei so stark betroffen. Auf die massive Kritik hat die Branche mit einem Ehrenkodex reagiert. Bald soll es eine zentrale Beschwerdestelle für Verbraucher geben.

    Der Politik reicht das nicht. Im Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sind Geldbußen bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Call Centern wird verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen. Mehr Widerrufsrechte und die Pflicht zur Unterschrift bei langfristigen Verträgen (Strom, Gas, Telefon) sollen die Position der Verbraucher stärken. Den Bundesländern ist das Gesetz nicht scharf genug. Sie wollen eine schriftliche Betätigung – per Brief, Fax oder Mail – für alle Telefon-Geschäfte einführen. Zypries lehnt das ab, weil das auch für jede Pizza-Bestellung gelten müsse oder den Versandhandel erschwere. Verbraucherschützer halten das für unsinnig. Schließlich sei es ein gehöriger Unterschied, ob man am Telefon überrumpelt werde oder selber zum Hörer greife, um ein Abendessen zu ordern.

    Quelle: Heise.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von Dynamite Beitrag anzeigen
    Wer nicht aufpasst, an der falschen Stelle Ja sagt oder seine Bankdaten preisgibt, kann eine böse Überraschung erleben
    Quelle: Heise.de
    der wo solche sachen verrät ist ja dumm wie Stroh


    wen bei uns solche Leute anrufen wir immer aufgelegt

    weil heutzutage gibt es nichts mehr umsonst

  4. #4
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    eben, ich wurde sicher niemanden meine bankdaten geben und schon garnicht am telefon.

  5. #5
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    Das ist für mich ein Brief mit sieben Siegeln. Selbst meine Oma, die sonst viel am Telefon erzählt, hatte die Bankdaten nicht herausgegeben als die Person am Telefon danach fragte.

  6. #6
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    Bundestag für mehr Schutz der Verbraucher vor Telefonwerbung

    Der Vorstoß der Bundesregierung für einen besseren Verbraucherschutz bei unerwünschter Telefonwerbung findet im Bundestag breite Zustimmung. "Sie ist ein Übel, und wir müssen und werden etwas dagegen tun", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), während der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Belästigungen durch ungewollte Werbeanrufe und den Folgen untergeschobener Verträge schützen.

    Bei unerlaubter Telefonwerbung drohen Firmen nach dem Entwurf bis zu 50.000 Euro Geldbuße. Call Center, die ihre Rufnummer unterdrücken, sollen bis zu 10.000 Euro zahlen. Bei telefonisch abgeschlossenen Abonnements oder Handy-Verträgen soll der Kunde ein Recht zum Widerruf bekommen. Im Fall langfristiger Verträge – zum Beispiel beim Wechsel des Telefon- oder Stromanbieters – soll eine Firma künftig eine schriftliche Bestätigung des Neukunden einholen müssen, aus der der Wunsch der Kündigung des bisherigen Anbieters klar hervorgeht.

    Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, erklärte ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf. "Wir verfolgen ein gemeinsames Ziel." Die Linke-Abgeordnete Karin Binder kritisierte jedoch, das geplante Bußgeld sei viel zu niedrig. "Das zahlen die aus der Portokasse." Den Ländern gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Sie wollen unter anderem die schriftliche Bestätigung für alle Telefon-Geschäfte. Die Bundesregierung lehnt dies jedoch ab. (dpa) / (anw/c't)

    Quelle: Heise.de

  7. #7
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    davon reden sie doch schon länger ,aber passiert tut nix.

  8. #8
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    wie wahr wie wahr find das so ätzend lieber am angeblich zu niedriegen jugendschutz rum doktern*grrrrrrrrrrrrrrr*^^

  9. #9
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    Da wird es höchste zeit das da endlich mal was gemacht wird! bin gespannt wie lange sich das noch weiter zieht.

  10. #10
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    Unerwünschte Telefonwerbung kostet künftig bis 50.000 Euro

    Unerlaubte Telefonwerbung kann künftig teuer werden. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Verbraucherschutz ausgebaut. Verstöße werden künftig von der Bundesnetzagentur verfolgt und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Damit können sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, teilte die Behörde mit.

    "Unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis", sagte Behördenpräsident Matthias Kurth. "Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben."

    Anrufer muss eine Einwilligung des Angerufenen haben

    Der Gesetzgeber stelle mit der Änderung nochmals klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich eingewilligt haben müsse, Werbeanrufe zu erhalten. Anrufer könnten sich auch nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang, etwa bei Gewinnspielen, oder nachträglich erteilt habe.

    Laut der Mitteilung der Bundesnetzagentur wurde auch das Telekommunikationsgesetz entsprechend erweitert: Bei Werbeanrufen dürfe die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden, um die Identität zu verschleiern. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot könne die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.

    Verbraucher sollen Verstöße melden

    Die Verbraucher seien aufgerufen, Verstöße bei der Bundesnetzagentur zu melden. Wichtig seien Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers sowie - wenn möglich - dessen Rufnummer. Zudem sollten der Name des auftraggebenden Unternehmens sowie der Grund des Anrufs angegeben werden können.

    Für eine möglichst einfache Weitergabe solcher Informationen wurde auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur ein Formblatt eingerichtet [Formblatt der Bundesnetzagentur]. Belästigte Bürger könnten somit selbst zum Erfolg der Arbeit der Agentur beitragen, so Behördenpräsident Kurth.

    Quelle: WDR.de

  11. #11
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    Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden gegen unerwünschte Telefonwerbung

    Nie wieder lästige Telefonwerbung – dafür setzt sich die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein. Um Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren, möchte sie mit Hilfe der Angerufenen Beweise sammeln. "Sie brauchen dazu nur die unerlaubten Anrufe zu dokumentieren und ein Online-Formular auszufüllen", teilte eine Sprecherin in Hannover mit.

    Vom Gesetzgeber fordert sie, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Seit August 2009 müssen Firmen, die zu Werbezwecken Verbraucher ohne ihre ausdrückliche Einwilligung anrufen, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. (dpa) / (anw)

  12. #12
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    Regierung verteidigt Gesetz gegen Telefonwerbung

    Die Bundesregierung hat das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung verteidigt, aber Defizite bei der Umsetzung eingeräumt. "Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden", sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner gegenüber dpa.

    Klöckner forderte die Bundesländer auf, Callcentern, die systematisch gegen das Gesetz verstoßen, die Gewerbeerlaubnis zu entziehen: "Unseriösen Callcenter-Betreibern muss das Handwerk gelegt werden." Außerdem sollten die Länder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Telefon-Betrügereien schaffen. Am heutigen Mittwoch wollen Verbraucherschützer eine Zwischenbilanz zu den Auswirkungen des Gesetzes ziehen.

    Das Gesetz trat am 4. August 2009 in Kraft. Es verbessert die Möglichkeiten des Widerrufs von Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden. Telefonische Werbeanrufe sind seither nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken.

    Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Januar Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro gegen Callcenter und deren Auftraggeber verhängt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 trotz des Gesetzes mehr als 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wer seine Rufnummer unterdrückt, riskiert bis zu 10.000 Euro Geldbuße. (dpa) / (jk)

    Quelle: Heise.de

  13. #13
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    Verbraucherschützer kämpfen gegen Telefonwerbung

    Hessens Verbraucherschützer fordern härtere Regeln im Kampf gegen lästige und unerlaubte Telefonwerbung. Jutta Gelbrich aus dem Vorstand der Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister (CDU) appellierten am Mittwoch in Frankfurt an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), sich dafür einzusetzen. So sollen etwa am Telefon geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

    Die hessische Landesregierung habe sich bereits vor zwei Jahren dafür ausgesprochen, sagte Weinmeister. Die Gesetzgeber seien dem Vorschlag aber nicht gefolgt. Nach Gelbrichs Meinung waren daran nicht die Verbraucherschutzminister schuld. Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jedoch habe Lobbyisten aus der Wirtschaft nachgegeben.

    Nach der Gesetzesänderung vor fast einem Jahr drohen Firmen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher für Werbezwecke anrufen. Bei einer Umfrage unter 1830 Hessen hätten nicht einmal fünf Prozent angegeben, eine Zustimmung erteilt zu haben. Fast jedem Zweiten wurde am Telefon ein Vertrag untergeschoben, wie Gelbrich erklärte. "Die rufen zum Beispiel unter dem Vorwand an, eine Meinungsumfrage zu machen."

    In sieben von zehn Fällen klingelte das Telefon wegen Lotterien und Gewinnspielen. Bei jedem sechsten Befragten ging es bei dem Anruf um Energieversorger, Telefon- und Internetangebote, Zeitschriftenabos oder Bank- und Finanzprodukte. Die Zahlen für Hessen liegen im Schnitt einer bundesweiten Umfrage.

    Mit den Ergebnissen wollen die Verbraucherschützer schon jetzt Druck auf die Bundesregierung machen – eigentlich hätte die Folgen der Gesetzesänderungen erst nach drei Jahren überprüft werden sollen. Diese seien nun nachgewiesenermaßen nicht wirksam, sagte Weinmeister. "Das Interesse wird groß sein, das zu regeln."

    Gegner der im letzten Jahr abgelehnten schriftlichen Bestätigung hatten Gelbrich zufolge argumentiert, dass dann überhaupt keine Verträge mehr am Telefon geschlossen werden könnten. Dem hält die Chefin der Verbraucherzentrale Hessen entgegen: "Wer Pizza bestellt oder ein Hotelzimmer bucht, wird ja vorher selber aktiv."

    Neben der Bestätigungslösung forderten die Verbraucherschützer höhere Bußgelder für die Anrufer. "Wir müssen über einen höheren Betrag nachdenken, dass es auch wehtut", sagte Weinmeister. Er habe den Eindruck, dass viele Firmen die 50.000 Euro einkalkulieren. "Für größere Unternehmen ist das die Portokasse", sagte Gelbrich. Der Betrag könne ruhig verfünffacht werden. Erst neun Mal habe die zuständige Bundesnetzagentur Geldstrafen verhängt.

    Weiter forderten Gelbrich und Weinmeister, die Gewerbeordnung zu verschärfen. Wer gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, solle von der Betriebsschließung bedroht sein. Zudem soll das Gesetz konkretisiert werden: "Der Verbraucher muss eine bewusste und spezifische Entscheidung treffen können." Die Einwilligung zu Werbeanrufen dürfe nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel auf Internetseiten versteckt sein. Bei Telefonaten müsse sie deutlich betont werden.

    Auch Verbraucherschützern und Landesregierung in Baden-Württemberg halten das Gesetz gegen illegale Werbeanrufe für nahezu wirkungslos. "Noch immer werden sehr viele Bürger mit dubiosen Werbeangeboten behelligt", sagte Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle (CDU). Im Südwesten hätten sich von April bis Juni rund 4000 Verbraucher über lästiges Klingeln und Abzocke beschwert. 70 Prozent der Beschwerden bezögen sich auf Lotterien und Gewinnspiele. Köberle forderte eine Korrektur des Bundesgesetzes: Verträge, die am Telefon geschlossen werden, bräuchten unbedingt eine Bestätigung durch die Verbraucher, bevor sie wirksam werden.

    "Die vielen Beschwerden zeigen, dass wir es hier mit einem millionenfachen Betrug zu tun haben", sagte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale. Köberle betonte: "Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig und wettbewerbswidrig." Die Bürger würden von Telefonbetrügern getäuscht und in nicht gewollte Verträge gezwungen. Zielgruppen seien vor allem Jugendliche, ältere Menschen und Bürger mit ausländischen Wurzeln. Trotz der drohenden Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro zeige das etwa ein Jahr alte Gesetz nicht die angestrebte abschreckende Wirkung. Das Bußgeld müsse auf bis zu 250.000 Euro erhöht werden, forderte der Minister.

    Die Bundesregierung sieht dagegen derzeit keinen Bedarf für Änderungen an dem Gesetz, räumt aber Defizite bei der Umsetzung ein: "Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden", hatte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner erklärt, noch bevor die genauen Ergebnisse der Umfragen durch die Verbraucherschützer bekannt wurden. (dpa) / (jk)

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  14. #14
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    Bundesnetzagentur greift gegen Telefonwerber durch

    Die Bundesnetzagentur greift gegen illegale Telefonwerbung durch. In zwei Verfahren verhängte die Behörde Bußgelder von insgesamt 194.000 Euro. Die betroffenen Unternehmen hatten angeführt, dass ihnen eine Genehmigung der Verbraucher vorgelegen habe. Das ließ die Bundesnetzagentur jedoch nicht gelten: Es habe sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet gehandelt, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung zum Beispiel von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten. Das genüge den rechtlichen Anforderungen nicht, also habe keine wirksame Einwilligung der Angerufenen vorgelegen.

    Die Bundesnetzagentur berichtet, dass die Ermittlungs- und Bußgeldverfahren zeitaufwendig und komplex seien. Denn die Behörde müsse beweisen, dass der Anrufende schuldhaft Werbeanrufe vorgenommen habe. Dazu müsse man für jeden Einzelfall beispielsweise Zeugen befragen und vorgelegte Einwilligungserklärungen juristisch prüfen.

    Die Behörde ruft Betroffene dazu auf, sich über illegale Telefonwerbung zu beschweren. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, lobt das Engagement der Verbraucher: "Auch in den aktuellen Fällen hatten sich diese mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an uns gewandt. Da der Rechtsbruch im Telefonat mit den Verbrauchern stattfindet, benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen." Von August 2009, dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Regelungen zu illegaler Telefonwerbung, bis April 2011 seien allein wegen unerlaubter Telefonwerbung mehr als 57.000 schriftliche Beschwerden von Verbrauchern eingegangen.

    Allerdings ist nicht jede Art der Telefonwerbung verboten: "Dies ist zum Beispiel bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall", erläuterte Kurth.

    Bislang hat die Bundesnetzagentur insgesamt elf Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen und dabei Bußgelder von insgesamt 694.000 Euro verhängt. Die Verfahren betrafen zum einen illegale Telefonwerbung und zum anderen die nicht mehr erlaubte Unterdrückung von Rufnummern. Der Bußgeldrahmen dafür liegt bei bis zu 50.000 beziehungsweise 10.000 Euro. Zahlreiche Ermittlungsverfahren laufen noch. Die Branche darf sich also auf weitere Rechnungen aus Bonn einstellen.

    Zuletzt hatten Verbraucherschützer und die Landesregierungen von Hessen und Baden-Württemberg die Gesetzgebung Telefonwerbung als unzureichend kritisiert und härtere Regeln im Kampf gegen lästige und unerlaubte Telefonwerbung gefordert. (uma)

    Quelle: Heise.de

  15. #15
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    Betrug per Telefon stark angestiegen

    Die Zahl betrügerischer Telefonanrufe nimmt laut der Süddeutschen Zeitung drastisch zu. Dies gehe aus einem Bericht der Aufsichtsbehörde für die Telefonbranche hervor, bei der immer mehr geschädigte Bürger Anzeige erstatteten. Polizei und Justiz greifen dem Bericht zufolge nur selten durch. Selbst bei großen Betrugsfällen finde "faktisch keine Strafverfolgung statt", heißt es darin.

    Weiter rüge die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht, der dem Blatt vorliege, dass die Justiz nicht konsequent gegen mutmaßliche Betrüger vorgehe und stattdessen viele Ermittlungsverfahren "sanktionslos"
    eingestellt würden. Dies sei eine "untragbare Situation". Wegen unlauterer Geschäftspraktiken am Telefon wird die Aufsichtsbehörde laut dem Bericht inzwischen von einer "Anzeigenflut" empörter Bürger überschwemmt. Von Januar bis April 2010 gingen in Bonn demnach mehr als 66 000 Beschwerden ein. In den ersten vier Monaten des Vorjahres seien es nur 14 000 Eingaben gewesen.

    Der Aufsichtsbehörde zufolge gibt es immer mehr Fälle, bei denen kriminell agierende Firmen mit Hilfe von Sprachcomputern massenweise Verbraucher anrufen und ihnen per Bandansage mitteilen, sie hätten ein wertvolles Auto gewonnen. Um den Gewinn einzulösen, müsse eine 0900-Servicenummer gewählt werden. Wer das befolge, lande aber in teuren Warteschleifen und werde mit hohen Telefongebühren belastet. An die Täter komme man meist nicht heran, da sie oft im Ausland säßen, wo sie Scheinfirmen gegründet hätten. (dpa) / (hb)

    Quelle: Heise.de

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