Die Bundesregierung hat die umstrittene Anti-Terrordatei und das dahinter stehende Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) von Polizeien und Geheimdiensten als großen Erfolg bezeichnet. Mit der damit einhergehenden Intensivierung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden sei ein "erheblicher Qualitätssprung bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland erreicht", schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.
Weiter heißt es in dem Schreiben, dass in der Anti-Terrordatei Ende Mai Informationen über 17.745 Personen gespeichert gewesen seien. Beim Start des Instruments Ende März 2007 waren es rund 13.000. Das entspricht einem Zuwachs von rund 25 Prozent innerhalb von 15 Monaten. Das Ministerium hebt aber hervor, dass einzelne Personen von verschiedenen beteiligten Behörden vorgehalten werden könnten. Die Zahl der tatsächlich gespeicherten Individuen sei daher niedriger.
Nach Angaben der Regierung beschäftigt das GTAZ derzeit 229 Mitarbeiter in sieben Arbeitsgruppen. Der Großteil des Personals arbeite in Bundesbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA) oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz. 31 seien in Landesbehörden beschäftigt. Konkret habe beispielsweise die für die "Fallauswertung" zuständige Einheit die Aufgabe, einzelfallübergreifende Lagebewertungen und Analysen zu ausgewählten Feldern des islamistischen Terrorismus zu erstellen. Eine andere Arbeitsgruppe führe Grundlagenprojekte zu Strukturen und Funktionsweisen islamistischer Netzwerke durch. Außerdem würden Bewertungen zum islamistisch-terroristischen "Personenpotenzial" zusammengefasst und abgeglichen. Mit Phänomenen außerhalb des Bereichs des islamistischen Terrorismus und Extremismus befasse sich das GTAZ nicht. Darüber hinaus seien Vertreter von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten etwa auch im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) beteiligt.
Bedeckt hält sich das Innenministerium bei der von den Grünen eigentlich geforderten Aufschlüsselung nach Datensätzen in der Anti-Terrordatei etwa nach Angaben über mutmaßliche oder verurteilte Mitglieder beziehungsweise Unterstützter terroristischer Vereinigungen, gewaltbereite Extremisten oder Kontaktpersonen. Es sei nicht möglich, über vorgehaltene Daten öffentlich Auskunft zu geben, die unter Einbeziehung von Länderbehörden erstellt worden seien, bügelt das Innenministerium entsprechende Anfragen pauschal ab. Zudem führe der Bund auch keine Statistik darüber, wie oft in der Datei gespeicherte Informationen zur Gefahrenabwehr auch über den Zweck der Terrorabwehr hinaus zwischen den beteiligten Behörden ausgetauscht worden seien. Einmal habe das BKA von der Eilfallregelung Gebrauch gemacht, die einen unmittelbaren Zugriff auf die so genannten erweiterten, also im Volltext gespeicherten Grunddaten erlaube.
Eine direkte Übermittlung von personenbezogenen Datensätzen aus dem Anti-Terrorregister an ausländische oder zwischenstaatliche Sicherheitsbehörden erfolge nicht, versichert die Regierung weiter. Der Informationsaustausch mit solchen Institutionen beschränke sich auf die den jeweiligen Behörden vorliegenden Erkenntnisse und finde wie bisher im Rahmen der allgemeinen Übermittlungsvorschriften statt. Die beim BKA bislang angefallenen Gesamtkosten für die Datenbank beziffert das Innenministerium mit knapp 4,2 Millionen Euro. Baukosten seien nicht Bestandteil dieser Summe. An Betriebskosten sollen beim BKA in diesem Jahr rund 150.000 Euro innerhalb eines mit T-Systems abgeschlossenen Dienstleistungsantrags anfallen. Dazu gekommen seien bislang Investitionskosten beim Zoll für 606.000 Euro sowie bei der Bundespolizei in Höhe von 23.124 Euro.
Ferner berichtet die Regierung, dass sie gegen Beanstandungen zur Datenübermittlung des BKA beziehungsweise der Bundespolizei an die Staatschützer durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar widersprochen habe. Sie hat demnach die Ausführungen zur Rechtsgrundlage der Informationsweitergabe nicht geteilt. Die Übermittlung sei legal gewesen, da das Bundesamt für Verfassungsschutz um die Daten gebeten habe und diese nicht auf Eigeninitiative hin transferiert worden seien. Von insgesamt sieben Auskunftsanträge seien zudem drei Anfragen so beschieden worden, dass die Betroffenen nicht in die Datei eingetragen gewesen seien. Die anderen seien noch in Bearbeitung oder aufgrund Sachmängel unbeantwortet geblieben.
Quelle: Heise.de