Diese E-Mail ging wenige Tage nach dem Treffen von DEB und NADA in Anwesenheit des DOSB an den DEB. Bisher gab es dazu keinerlei Antwort. Möglicherweise sind die zugrundeliegenden Sachverhalte doch so schwerwiegend, dass eine Antwort vermieden wird. Aus diesem Grund erlaube ich mir dies noch einmal offen darzustellen:
An: gisela.knoeferl@deb-online.de
Sehr geehrter Herr Reindl,
die bisherigen Abläufe im „Fall Busch“ haben zu einer Reihe von – klar erkennbaren und den Medien zu entnehmenden – Auffälligkeiten geführt, die – zumindest bisher - offensichtlich aber nicht in die Betrachtung der Gesamtsituation einbezogen worden sind. Im Sinne einer ganzheitlichen und alle Facetten beleuchtenden Vorgehensweise wird im folgenden – im Sinne der Gesamtaufklärung – die Gesamtsituation noch einmal aufgegriffen:
1. Ausgangslage
* Am 6. März 2008 hat der Spieler Florian Busch der Eisbären Berlin einen unangemeldeten Dopingtest verweigert. Dies – wie den Medien zu entnehmen - sowohl mündlich wie auch schriftlich. Mit der Verweigerung der Dopingprobe war der Spieler Busch darüber informiert, dass diese Verweigerung als positiver Dopingtest gilt.
* Erst am 14. April 2008 hat der Deutsche Eishockeybund (DEB) bekannt gegeben, dass es diese – als positiver Dopingtest geltende - Verweigerung überhaupt gegeben hat – de facto hat der DEB dies also bis zu diesem Zeitpunkt zumindest gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen. Gleichzeitig wurde verbreitet, dass der Spieler Florian Busch angeblich aus einer „Stresssituation“ heraus und unüberlegt gehandelt hätte, dieser seinen „Fehler“ eingesehen hätte sowie es fünf Stunden später einen Dopingtest mit negativem Ergebnis bei dem Spieler Busch gegeben hätte.
* Seitens des DEB wurde dann innerhalb weniger Tage ein Verbandsgericht (DEB Missed Test Policy Gremium) eingesetzt, dass den Spieler Florian Busch am 16. April 2008 auf der Basis des Tatvorwurfs eines „Missed Tests“ mit einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit bestrafte. Der DEB tat dies, obwohl diesem eindeutig bekannt und bewusst war, dass tatsächlich ein „verweigerter Dopingtest“ vorlag.
* Der DEB gab über seinen Vize-Präsidenten Harnos bekannt, dass die Deutsche Eishockey Liga (DEL) und die Eisbären Berlin von Anfang an über sämtliche mit dem verweigerten Dopingtest des Spielers Busch zusammenhängenden Sachverhalte und Vorgehensweisen informiert waren.
* Der Spieler Florian Busch nahm nach dem 6. März 2008 unverändert am Spielbetrieb der DEL teil und war in den Play-Offs einer der entscheidenden Spieler, die den Gewinn des Deutschen Meistertitels 2008 durch die Eisbären Berlin möglich gemacht hat. Darüber hinaus nahm der Spieler Florian Busch an der IIHF-A-WM 2008 in Kanada teil und wurde dafür vom Internationalen Eishockey-Verband (IIHF) zugelassen. Der IIHF begründet die Zulassung des Spielers Busch zur A-WM auch damit, dass man sich voll hinter die Entscheidungen seines Mitgliedsverbands DEB im „Fall Busch“ stelle.
* Von der NADA angeforderte Unterlagen zu der Unterwerfung des DEB unter den NADA Code und die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien wurden vom DEB vor der IIHF-A-WM verweigert und es wurde avisiert, diese Unterlagen der NADA erst nach dem WM-Turnier zur Verfügung zu stellen. Der NADA wurde somit die Möglichkeit der sofortigen Prüfung der einlegbaren Rechtsmittel verweigert.
Fragen und Feststellungen zu diesen Vorgängen:
- Wie waren die genauen Abläufe zum einen der Verweigerung des (von der NADA beauftragten) Dopingtests wie auch der Organisation und Durchführung von dem dann fünf Stunden später durch den DEB in Auftrag gegebenen Dopingtest? Wen hat der Spieler Busch zuerst über dessen Dopingtestverweigerung informiert? Wer hat dann den DEB informiert – waren hier direkt oder indirekt mit den Eisbären Berlin und/oder der DEL verbundene Personen beteiligt? Wer hat seitens des DEB dann den neuen Dopingtest beauftragt? Inwiefern haben hier die Eisbären Berlin und/oder die DEL eingewirkt oder daran teilgenommen?
- Wurden die Aussagen und Angaben des zuständigen Kontrolleurs eingeholt und festgehalten? Wie lauten diese im Detail?
- Wie kam es dann zu der erst am 14. April 2008 seitens des DEB bekannt gegebenen Meldung über den verweigerten Dopingtest? Hat der DEB dies erst bekannt gegeben, als die Veröffentlichung des Vorgangs von Dritter Seite drohte? Durch wen oder was drohte diese Drittveröffentlichung? Wer war daran beteiligt, dass dieser de facto positive Dopingtest des Spielers Busch zumindest vorerst verschwiegen wurde? Waren daran auch Eisbären Berlin und/oder DEL direkt oder indirekt beteiligt – oder haben gar in der Sache Einfluss genommen oder zumindest Einfluss zu nehmen versucht?
- Das zuständige Schiedsgericht des DEB, das den Spieler Florian Busch dann mit einer sehr weichen Strafe auf der Basis einer bekannt unrichtigen Tatbestandsbeurteilung verurteilte, war besetzt durch hochrangige Verbandsoffizielle des DEB. Hierzu zählten der DEB-Präsident Esken, der DEB-Vize-Präsident Harnos, IIHF-Council-Mitglied Dr. Beate Grupp, Mannschaftsarzt Dr. Andreas Gröger und der DEB-Anti-Doping-Beauftragte Michael Pfuhl. Eine „neutrale“ Besetzung dieses Gremiums kann also nicht festgestellt werden - es handelte sich im Gegenteil dazu um einen recht eindeutig aktiv mit den auch davor und danach stattgefundenen bzw. stattfindenden Vorgängen befassten Personenkreis. Dieses deshalb eindeutig nicht neutrale Verbandsgericht entschied auffälligerweise auch noch unmittelbar nach der übereilt formuliert wirkenden Pressemitteilung des DEB, mit der der „Fall Busch“ öffentlich bekannt wurde. Warum hat man seitens des DEB so überstürzt gehandelt und warum hat man das entsprechende Verbandsgericht nicht tatsächlich neutral besetzt? Gab es hierzu Abstimmungen mit der DEL, den Eisbären Berlin oder z.B. auch dem DOSB oder der NADA?
- Hat das Verbandsgericht des DEB deswegen so kurzfristig im „Fall Florian Busch“ entschieden, damit dieser an der Finalserie der Eisbären Berlin in der DEL weiter eingesetzt werden konnte?
- Da die Eisbären Berlin und auch die DEL mit dem verweigerten Dopingtest davon wussten, dass dieser als positiv getesteter Spieler angesehen werden musste stellt sich die Frage, warum die Eisbären Berlin und/oder die DEL nicht den Spieler Busch ab dem 6. März 2008 mit eigenen Sperren belegt haben?
- Es entsteht ableitbar durchaus der Eindruck, dass DEB, DEL und Eisbären Berlin den „Dopingfall Busch“ in gegenseitiger Abstimmung nicht bekannt gegeben und auch nicht geahndet haben. Entspricht dies den üblichen Vorgehensweisen bei DEB, DEL und Eisbären Berlin?
- Hinsichtlich des Verhaltens und der Informationspolitik des DEB mit der NADA kann ableitend der Verdacht aufkommen, man hätte sich seitens des DEB über die Zeit der WM in Kanada hinwegretten sollen, an der der Spieler Busch teilnehmen sollte. Hier stellt sich die Frage, wer die treibende Kraft und was die Gründe dafür waren?
2. Eskalation während der IIHF-A-WM in Kanada:
* Die Nationale Doping Agentur (NADA) hat gegen das – dem DEB von vorne herein als auf einer unrichtigen Basis bekannte – Urteil protestiert und die weltweite Dachorganisation WADA darüber informiert. Die WADA hat den IIHF und den DEB zu einer Sperre des Spielers Busch aufgefordert. Der IIHF hat dies nicht getan und auch der DEB hat den Spieler Busch nicht von sich aus aus dem Spielbetrieb genommen.
* Am 5. Mai 2008 hat die NADA unter anderem wegen des „Falls Busch“ den Doping-Kontrollvertrag mit dem DEB gekündigt. In der Folge wäre zum Beispiel eine Teilnahme von DEB-Mannschaften an den Olympischen Spielen nicht mehr möglich gewesen.
* Trotz dieser Maßnahme blieb der Spieler Florian Busch im Spielbetrieb der IIHF-A-WM in Kanada, da die IIHF sich mit der Begründung, dass die nationalen Rechtsmittel in Deutschland noch nicht voll ausgereizt seien, seinerseits nicht zu einer Sperre für den Spieler Busch genötigt sah. Der Spieler blieb wegen des ursprünglichen Urteils des DEB weiter spielberechtigt. Der DEB täuscht Unverständnis vor, dass die NADA national keine Rechtsmittel eingelegt hat und versucht dies als Legitimierung der eigenen Position darzustellen. Die NADA teilte mit, dass sie selbst nicht berechtigt sei, im vorliegenden Fall Rechtsmittel einzulegen – dies vor allem da der DEB sich noch nicht in der Satzung dem NADA-Anti-Doping-Code unterworfen hat.
* Der DEB teilte auf einer Pressekonferenz in Halifax/Kanada mit, dass man das eigene Urteil als weiterhin richtig zustande gekommen ansähe, sich aber dem Urteil des „ad hoc Schiedsgerichts des DOSB“ unterwerfen würde und die NADA dieses anrufen solle. Des Weiteren wolle man sich am 16. Mai 2008 – also nach der Zeit in der die deutsche Nationalmannschaft mit Florian Busch im Turnier war – in Deutschland mit NADA und DOSB zusammensetzen. Bereits mit dieser Pressekonferenz hat sich abgezeichnet, dass sich der DEB der NADA unterwerfen wird.