Pavel Pardo vom Bundesligisten VfB Stuttgart wurde am 22. Oktober 2007 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt.


Geht in Ordnung, aber über 2 Spiele hätte er sich auch nicht beschweren dürfen !


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